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Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?

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    Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?

    Folgende Situation: 90er MJ11, also (gewerbliche) LKW Zulassung und zGG 2.505kg, zieht einen geschlossenen Kastenanhänger zGG 1.300kg mit Segelausrüstungsgegenständen zu privaten Zwecken. Darf der Zug (konsequent also mit einem maximalen Zuggewicht von 3.805kg -> über der 3.5to Grenze?) nun Sonntags fahren oder nicht? Mit geschlossenem Kasten hinten dran werden die Sheriffs sicher mal ein Auge werfen und es ist gut darauf vorbereitet zu sein ...

    Mein letzter Stand:

    Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein v. 4.März 2008
    1. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nicht für:
    1.6 Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken
    hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t
    geführt werden.

    Gibt es inzwischen praktische Erfahrungen ob die Gesamtmasse nun Zuggewicht oder Zugfahrzeuggewicht bedeuten soll?

    #2
    AW: Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?

    Hm, also für mich ist das hier: "Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t" eindeutig, die meinen jeden LKW bis zu 3,5 to. Also nur Einzelgewicht des Fahrzeugs, nix mit Zuggewicht oder Ähnlichem.
    Da kannste dann nen entsprechenden Anhänger drannhängen. Iss aber meines Wissens noch nicht in der ganzen BRD abgenickt...

    Gruß, der Feger
    Ohne Navi unterwegs :-(

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      #3
      AW: Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?

      Das letzte Mal habe ich mich 2009 damit beschäftigt und da sah das so aus:

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        #4
        AW: Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?

        Zitat von Feger Beitrag anzeigen
        Hm, also für mich ist das hier: "Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t" eindeutig,
        Vielleicht orientieren die sich aber auch am Verkehrszeichen Nr.253
        Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
        Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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          #5
          AW: Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?

          Behördliche Ausnahmen

          Die Straßenverkehrsbehörden können nach Absatz 1 Nummer 7 der Straßenverkehrsordnung im Einzelfall oder allgemein Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot erteilen.
          Auf Beschluss der Verkehrsminister auf ihrer Konferenz am 9. und 10. Oktober 2007 soll die sehr unterschiedliche Genehmigungspraxis der zuständigen Stellen vereinheitlicht werden, indem die Ausnahmegenehmigungspraxis der Straßenverkehrsbehörden an einem bestimmten Katalog ausgerichtet werden soll. Dieser Katalog sieht vor, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot neben den in der StVO geregelten Ausnahmen allgemein nicht gelten soll für:
          • Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
          • Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,
          • Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie zum Beispiel Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (auch mit Anhänger),
          • selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
          • Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,
          • Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.


          Dein Landy hat keine 3,5 To. also kein Fahrverbot. Im Zweifelsfall nimmst Du Deine Papiere und gehst bei der Verkehrspolizei vorbei.
          Ertrinkt der Bauer, hat immer die Badehose schuld.

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            #6
            AW: Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?

            "Auf Beschluss der Verkehrsminister auf ihrer Konferenz am 9. und 10. Oktober 2007 soll die sehr unterschiedliche Genehmigungspraxis der zuständigen Stellen vereinheitlicht werden,"

            Ist seitdem aber nicht passiert und wurde von unsererRegierung strikt abgelehnt.
            Jedes Bundesland macht das anders:
            Rund 1,4 Millionen Mitglieder und Kunden schätzen den AvD. Mit dem AvD bleiben Sie jederzeit mobil und genießen eine schnelle und professionelle Hilfe bei Panne, Unfall oder Krankheit.
            Zuletzt geändert von Caruso; 06.05.2011, 10:38.
            Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
            Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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              #7
              AW: Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?

              Zitat von Fred Fischer Beitrag anzeigen
              Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.
              Hier sehe ich den Knackpunkt - bei einem nicht gewerblich angemeldeten LKW < 3.500 KG zul. GG (ich hoffe, damit ist die Gesamtmasse gemeint) wird der Nachweis "zu Sport- und (oder) Freizeitzwecken" relativ leicht beizubringen sein - vielleicht reicht es ja, dies glaubhaft zu versichern ... bei einem gewerblich angemeldeten Fahrzeug wird in der Praxis die Messlatte höher gelegt - vor dem Gesetz sind zwar alle gleich (HA HA) aber, wenn Du erst mal mit der Rennleitung diskutiert hast und dann die einzelrichterliche Entscheidung abwartest, hast Du schon ne Menge Nerven gelassen und viel Zeit vergeudet :o

              Viele Grüße vom sonnigen Südrand vom Pott

              Norbert

              ps. wenn Du heute bei der Verkehrspolizei (irgendwie haben die aber eine andere Ordnungsbezeichnung :() fragst und ein mündliches O. K. bekommst, hilft Dir das morgen bei der Verkehrskontrolle nicht weiter ;(
              Zuletzt geändert von Norbert.N; 06.05.2011, 12:06.
              ... nach der Tour ist vor der Tour ...

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                #8
                AW: Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?

                Ich glaub kaum, das hier Jemand einen Musterprozess anstrebt
                Ertrinkt der Bauer, hat immer die Badehose schuld.

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                  #9
                  AW: Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?

                  @all,

                  ist diese Diskussion nur Theorie, oder wurde tatsächlich schon mal jemand mit dem Defender kontrolliert und zur Rechenschaft gezogen? Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass ich mit meinem 110 HT (LKW-Zulassung) und Anhänger hinten dran überhaupt im Beobachtungsspektrum der Polizei liege.

                  schöne Grüße,
                  Bernt

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                    #10
                    AW: Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?

                    Jepp, hier...

                    Kontrolliert schon, aber da PKW durfte ich unbehelligt weiter.

                    War mit dem großen Kart-Anhänger vom Verein (iss schon länger her), der war damals einfach nur groß (3,5 to Ex-Autotrailer) und mit blauer Plane ohne Aufdruck. Jetzt steht zumindest drauf, was drinn ist, daher ist der Nachweis der Freitzeitnutzens nicht so schwer...

                    Gruß, der Feger
                    Ohne Navi unterwegs :-(

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                      #11
                      AW: Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?

                      Mach doch PKW-Zulassung mit LKW-Besteuerung, dann hast du die Probhleme net :-)

                      Achso, dann muß du ja wieder die private Wochenendnutzung des Firmen-LKW versteuern...
                      Who needs luxury?

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                        #12
                        AW: Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?

                        Zitat von Bernt Beitrag anzeigen
                        @all,

                        ist diese Diskussion nur Theorie, oder wurde tatsächlich schon mal jemand mit dem Defender kontrolliert und zur Rechenschaft gezogen? Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass ich mit meinem 110 HT (LKW-Zulassung) und Anhänger hinten dran überhaupt im Beobachtungsspektrum der Polizei liege.

                        schöne Grüße,
                        Bernt
                        Jo, als ich meinen Anhänger abgeholt habe (Sonntags), wurde ich auch kontrolliert. Aber dank PKW Zulassung durfte ich weiterfahren. (wussten die Beamten natürlich nicht beim Anblick des 130igers...);)
                        "Heute ist die gute, alte Zeit von morgen."

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                          #13
                          AW: Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?

                          moin..

                          wurde auch kontrolliert... stehend vor der einfahrt wo die fahrt mit dem anhänger hätte geendet!:-(

                          hatte nen getränkeanhänger dran wo wir mit aufm 24std. rennen am ring waren...also bedingt motorsport tauglich ;-) gab 90€ und nen punkt

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                            #14
                            AW: Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?

                            StVo

                            § 30
                            Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot


                            &nbsp;(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.
                            (2) Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen bedürfen der Erlaubnis, wenn sie die Nachtruhe stören können.
                            (3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für

                            1. kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,
                            1a. kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),
                            2. die Beförderung von

                            a) frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,

                            b) frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,

                            c) frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,

                            d) leichtverderblichem Obst und Gemüse,
                            3. Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,
                            4. Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen. (4) Feiertage im Sinne des Absatzes 3 sind

                            Neujahr,
                            Karfreitag,
                            Ostermontag,
                            Tag der Arbeit (1. Mai),
                            Christi Himmelfahrt,
                            Pfingstmontag,

                            Fronleichnam,
                            jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland,

                            Tag der deutschen Einheit (3. Oktober),

                            Reformationstag (31. Oktober),
                            jedoch nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen,

                            Allerheiligen (1. November),
                            jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland,

                            1. und 2. Weihnachtstag.


                            Quelle: http://dejure.org/gesetze/StVO/30.html
                            Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Wochenendfahrverbot
                            Zuletzt geändert von Discothek; 08.05.2011, 19:15. Grund: edit
                            Ich bin einer von Wir!

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                              #15
                              AW: Gibt es was neues zum Sonntagsfahrverbot?

                              ... und hier ein Schreiben für die Regelung in der Praxis:
                              Ich bin einer von Wir!

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