Ein Mandant von mir hat folgendes Problem:
Er fährt einen Defender TD 110 oder 130 (weiß ich nicht genau). Es handelt sich um eine Doppelkabine mit Ladefläche. Laut Papiere ist es ein LKW. Der Wagen ist im Betriebsvermögen und wird ausschließlich gewerblich genutz als Handwerker.
Das zuständige Finanzamt in Ost-Deutschland hat trotz der Zulassung als LKW die Steuer wie ein PKW veranlagt mit der Begründung das die Fahrgastkabine im Verhältniss zum Gesamtauto größer ist als die Ladefläche. Trotz einspruch bleibt das Finanzamt bei seiner Auffassung. Nächster Schritt wäre nun eine Klage beim Finazgericht. Hatte irgendjemand schon mal den gleichen Fall mit seinem Pick Up? Über Erfahrung und Hilfe würde ich mich sehr freuen. Die leute beim Finanzamt spinnen doch!!!!!!
Gruß Picknickerfun
Kommentar