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ist ein wenig OT, da es nicht um meinen Santana geht, aber grundsätzlich ist das wohl für jeden interessant, der eine Restauration plant...
Wie lange darf ein Fahrzeug stillgelegt sein, bis es eine Vollabnahme braucht? Was ist, wenn das Fahrzeug bei der Stilllegung keinen TüV mehr hat?
Was ist aus bürokratischer Sicht sonst noch bei der Stilllegung zu beachten?
Auf der TüV Süd Seite habe ich leider nichts brauchbares gefunden und Seiten wie "wer-weiss-was" vertraue ich in solchen Dingen nicht wirklich...
soweit ich jetzt richtig informiert bin, benötigt ein Fahrzeug auch nach langer Zeit ohne Anmeldung keine Abnahme nach §21 mehr, solange es in Deutschland schon mal zugelassen war. Das war jedenfalls bei mir so. Eine normale HU reicht, um das Fahrzeug wieder zuzulassen.
Kannst dir ja denken wie froh ich war.
hallo
dominique
den letzten wagen den wir fertig gemacht haben( auch in essen ), hatte ein halbes jahr kein tüv mehr, war ein jahr stillgelegt und brauchte ne vollabnahme.
gruß rainer
soweit ich jetzt richtig informiert bin, benötigt ein Fahrzeug auch nach langer Zeit ohne Anmeldung keine Abnahme nach §21 mehr, solange es in Deutschland schon mal zugelassen war. Das war jedenfalls bei mir so. Eine normale HU reicht, um das Fahrzeug wieder zuzulassen.
Kannst dir ja denken wie froh ich war.
Gruß
Dominique
Die "lange Zeit" ist nach meinem Wissen auf 7 Jahre begrenzt -dann nur mit Vollabnahme.
Hallo,
der TÜV ist nicht interessant. Wichtig ist, der Wagen muss durchgehend zugelassen sein. Also Versicherung und Steuern bezahlen. So kann man sich die HU ersparen. Anschliessend ist eine ganz normale TÜV ( DEKRA - KÜS, usw. ) - Überprüfung ausreichend. Die Datierung des Stempels erfolgt im angefangen datierten 2-Jahres Zyklus. Rechtlich ist zu beachten: Das betriebsbereite Fahrzeug darf nicht in der Form abgestellt werden, dass jederzeit eine Benutzung der öffentlichen Verkehrswege zu erwarten ist. Entweder eine verschlossene Garage ( Halle ) oder ein eingezäuntes Grundstück mit geschlossener Zufahrt.
Gruß
Teufelsmoor
Ruhig Ho Ho Es wird Lange nicht so Heiss Gegessen Wie Es Gekocht Wird.Mein SIII war 14 Jahre unter freien Himmel Geparkt Damals Gab Es noch Deutschmark.Fertigmachen und zum Tüv Fahren.Stell dich drauf ein das es beim ersten mal eh nix wird.Aber beim zweiten anlauf wirds schon........ Mfg pitsusi
Hallo,
der TÜV ist nicht interessant. Wichtig ist, der Wagen muss durchgehend zugelassen sein. Also Versicherung und Steuern bezahlen. So kann man sich die HU ersparen. Anschliessend ist eine ganz normale TÜV ( DEKRA - KÜS, usw. ) - Überprüfung ausreichend. Die Datierung des Stempels erfolgt im angefangen datierten 2-Jahres Zyklus. Rechtlich ist zu beachten: Das betriebsbereite Fahrzeug darf nicht in der Form abgestellt werden, dass jederzeit eine Benutzung der öffentlichen Verkehrswege zu erwarten ist. Entweder eine verschlossene Garage ( Halle ) oder ein eingezäuntes Grundstück mit geschlossener Zufahrt.
Gruß
Teufelsmoor
.....und warum sollte man für nix steuern und versicherung zahlen............ :p
auch wenn der wagen abgemeldet ist und dann irgendwann keinen TÜV mehr
hat darf er 7 jahre stehen und muss nur normal zum TÜV..........
.....und warum sollte man für nix steuern und versicherung zahlen............
auch wenn der wagen abgemeldet ist und dann irgendwann keinen TÜV mehr
hat darf er 7 jahre stehen und muss nur normal zum TÜV..........
Richtig - ob Du Steuern und Versicherung zahlst geht dem TÜV am A..... vorbei.
Hallo Kilian,
wie Jürgen sch bemerkte: Wenn ein Fahrzeug nicht länger als 7 Jahre abgemeldet war reicht normaler TÜV.
Danach §21 Vollabnahme. Kostete bei meinem letzten Mopped (Vollrestaurierung) mit einigen Änderungen ca 150.- Taler.
Also, heppsen hat einfach nur den TÜV Termin, sprich die Hauptuntersuchung überzogen. Ich hab ihn angemeldet gelassen, weil ich nicht nochmal mit dem FInanzamt über die LKW Zulassung diskutieren wollte. Und versichert wollte ich ihn wissen, falls ihm beim herrichten was passiert....
Was ihr unter dem Begriff Vollabnahme debattiert gibt es so nicht mehr. Es reicht nach langer Zeit des Abmeldens eine Untersuchung nach §21 - eine erweiterte Hauptuntersuchung. Wie schon erwähnt ist das nach 7 Jahren notwendig. Vorher reicht ne normale HU wie man sie alle zwei Jahre kennt.
Wenn die HU Termine überzogen sind, gibts nur bis zum nächsten theoretischen Termin ne Plakette, es sei denn man zahlt zweimal..... Sinn erschliesst sich mir zwar nicht, muss es aber auch nicht.
Wichtig ist dabei nur, dass man die Abmeldebescheinigung nicht verliert....
Die 7 Jahre kommen daher, dass beim KBA die Daten so lange gespeichert werden. Auch nach den 7 Jahren ist keine Vollabnahme notwendig, wenn die alten Papiere noch vorhanden sind. Mein Minerva war über 20 Jahre stillgelegt. Anruf bei meiner Zulassungsstelle, alte Papiere sind noch vorhanden gewesen, Hauptuntersuchung anschließend Zulassung.
Wer´s nicht glaubt ist selber Schuld.
Edit: Vollabnahme = §21
Hauptuntersuchung = §29
§21 ist auch nach über 7 Jahren nicht notwendig, wenn die alten Papiere noch vorhanden sind
Zuletzt geändert von StefanLIF; 23.04.2011, 21:00.
Danke für die zahlreichen antworten, das hat wirklich geholfen mal nen Überblick zu bekommen :) vor allem weiss ich, dass meinem plan jetzt nichts mehr in wege steht. Das Fahrzeug um das es mir geht ist nämlich mein MAN, den ich allerdings in den letzten 2 jahren gerademal 3000km bewegt habe - dafür ca. 100€ im monat auszugeben muss wirklich nicht sein - zumal ich ihn im letzten halben jahr überhaupt nicht mehr bewegt habe (außer vllt. Rangieren). Vom aktuell zu enrichtenden Tribut, den so eine 6,8l Maschine in Form von Diesel fordert mal ganz zu schweigen...
Wenn ich dann wirklich mal fahren muss kann ich mir ja immer noch ein kurzzeitkennzeichen holen :)
Viele Grüße,
Kilian
*der sich jetzt mit der druckbecherpistole unters auto begibt :)
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