Mit der Kaution ist das eigendlich nur bei selbst angefertigten Werkzeugen eine Frage.
Bei meinen Gewindebohrern/Schneidern und meiner Bügelmesschraube (stehen schon im Werkzeugschrank) würde ich einfach den Wiederbeschaffungspreis anziehen.
An sonsten gibt es bei uns im Haushalt eine eiserne Regel: Wer kaputt macht, kauft neu oder bezahlt die Reparatur.
Warscheinlich eher unpraktikabel, also muß es über eine Verleihgebühr geregelt werden, die sich aus dem Wiederbeschaffungspreis und der vorraussichtlichen Abnutzung errechnet.
(Zum Beispiel Gewindebohrer, ca. 50 Einsätze, Kosten neu 25€ -> Verleihgebühr 0,50€)
Man kann dann die Kaution auch auf Restwert angeben, also Neupreis abzgl. geleisteter Einsätze x Verleihgebühr = Kaution
Setzt natürlich vorraus, das der Besitzer seine Nutzung auch entsprechend berücksichtigt.
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