hab mal ne bisschen blöde Frage, bei meinem Freelander 2 hatte die abnehmbare AHK seitlich Spiel und wackelte trotz lautem Einrastens. Die Werkstatt erklärte mir, sie wäre verbogen, der TÜV-Prüfer vor Ort hatte auch Haarrisse festgestellt und sie müßte getauscht werden. Einen Unfall oder dergleichen gab es nie. Aus Angst, irgendwann mal meinen Hänger zu verlieren habe ich eine Neue anbauen lassen (autsch!).
Der Herr vom Büro/Verkauf hat allerdings meine Alte mit der Begründung behalten sie müsste auf Grund der Gefahr bei "unter-der-Hand" Wiederverkauf auf dem Schrottplatz etc (auch wegen der AHK-Registrierungsnummer) vor Ort zersägt werden und wollte sie mir nicht geben. Als Schaden hat er mir die drastisch vom 90 Gradwinkel abweichende Kopfkrümmung (die ja prinzipiell so sein muss, damits bei der leicht aufwärts führenden Montage senkrecht zum Auto/Hänger steht) gezeigt und die äusserst symmetrischen "Stauchungsrillen" rundherum (die die neue übrigens genauso hat..)
Dem Werkstattmeister vertraue ich, kaputt wars ja schließlich und ich war dort bisher immer gut beraten. Das Gespräch im Büro hat mir allerdings so einige Zweifel - zumindest wegen der "Entsorgung" beschert. Gibt es eine derartige Verordnung die der Werkstatt erlaubt mein Defektteil zu behalten?? Vielen lieben Dank schonmal!
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