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längssitze verboten??????

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    längssitze verboten??????

    hallo
    ich habe in einer zeitung gelesen das längseingebaute sitzte in einen fahrzeug wie dem defender ab 2007 in europa verboten sind!
    stimmt das?
    wer weis was genaues darüber?
    danke für eure zeit!

    #2
    Hej,

    sollte aber nur die Neuzulassungen betreffen.

    109S3

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      #3
      das hoffe ich das das nur die neuzulassung betrifft weil sonnst könnte man ja in nem alten defender auch keine 9 leut mehr mit nehmen. oder??

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        #4
        H,

        stimmt, betrifft Neuzulassungen.
        Aber auch Importe von außerhalb. Ein Serie aus England z.B. braucht eine Vollabnahme und die gibts mit Längssitzen dann nicht mehr.
        Der Bestand wird immer Wertvoller! :D

        Gruß,
        Stephan

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          #5
          Moin Stephan,


          Ähm, auch bei Altfahrzeugen wird bei einer Zulassung immer auf die zum Zeitpunkt der Erstzulassung in Deutschland gültigen Bestimmugen zurückgegriffen. Als Datum der Erstzulassung gilt auch das entsprechende Datum im Ausland.
          Allerdings gibt es wenige Ausnahmen für Nachrüstungen wie z.B. Warnblinkanlage, Verglasung etc.
          Deshalb wird sich m.E. für Importe von Series Fahrzeugen nichts ändern.

          Happy rovering - Birger
          Land-Rover Series - serious!

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            #6
            kann man von europa nach europa was importieren???????

            gruss siggi109

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              #7
              Hi,

              hat der Tüv Mensch mir anders erzählt. Er sagte mir, das die Längssitze ab 2007 bei Importen mit Vollabnahme nicht mehr eingetragen werden. Er sagte sogar, die müssen raus damit die nicht mehr benutzt werden. Bin mal gespannt wie das wirklich gehandhabt wird. Bei der neuen EU Briefregelung wurde ja auch unterschiedlich verfahren.

              Gruß,
              Stephan

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                #8
                hi stefan

                also wenn ich mir nen alten defender in deutschland kaufe dan sind die sitzte noch erlaub oder? weil wenn ich mir nen 90 defender kaufen würde hätte ich ja dann nur noch 2 sitzplätze das wäre ziehmlich bescheiden oder?

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                  #9
                  Hi,

                  das Gespräch mit dem TÜV-ler drehte sich in meinem Fall um den nachträglich eingebauten Gastank, der sitzt in Längsrichtung anstelle der Sitzbank. Beim Eintragen wurden die beiden Sitzplätze ausgetragen. So wurde mein 109er vom 9 Sitzer zum 7 Sitzer. Ich wollte wissen, ob man die Sitze wieder eintragen lassen kann, wenn man z.B den Tank verlegt. Das war eine rein theoretische Frage von mir um den Prüfer ein wenig mit Konversation abzulenken. ;)
                  Da kam dann bei raus, dass das nur noch bis ende des Jahres geht. Danach sind die beiden Sitze dauerhaft verloren, egal das die mal eingetragen waren.
                  Ich habe dann nachgefragt wie das bei zukünftigen England-Importen ist. Dazu sagte er dann, das bei Vollabnahmen keine Längssitze mehr geduldet werden.
                  Ist natürlich alles nur mündlich und nicht belegt. Ich vermute, wir müssen abwarten was dann nun wirklich Sache ist.

                  Gruß,
                  Stephan

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                    #10
                    hallo stephan

                    und an wen kann man sich da wenden? wenn man das hunderprozentig wissen will? ob das verboten ist oder nicht?

                    Kommentar


                      #11
                      Bei solchen Fragen wende ich mich immer an den TUEV Nord. Die muessten eigentlich Zugriff auf alle Bestimmungen haben mir auch schon mal ne Kopie gemacht. Sag denen einfach, was Du vorhast.

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                        #12
                        also ich habe gestern in der schweiz eine abnahme auf dem strassenverkehrsamt gemacht.
                        weil ich den wagen aus deutschland selbst importiert habe bekam er hier einen neuen fahrzeugsausweis.
                        das amt hat mir die beiden hinteren längssitze ohne probleme abgenommen, obwohl der 110er in den deutschen papieren nur 5 anstatt 9 sitze eingetragen hatte.

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                          #13
                          Hi Loko,

                          die Änderung, über die wir gerade spekulieren, tritt erst zum 01.01.2007 in Kraft. Bis dahin ist in Deutschland alles möglich. Deswegen gibts im Augenblick auch kaum noch Defender. Was nicht bis Ende des Jahres angemeldet ist, kann so ab Januar nicht mehr angemeldet werden. Sollte irgend ein Händler dann noch einen "alten" Defender auf dem Hof haben, muß er den anmelden und dann mit Tageszulassung o.ä. verkaufen.
                          Bin schon gespannt auf den Nachfolger.

                          Gruß,
                          Stephan

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                            #14
                            Die Längssitze sind in Fahrzeugen die bis 06 oder was ausgeliefert wurden weiterhin erlaubt. Das ist banaler Bestandsschutz!!
                            Idioten. Überall.

                            LostAreas.de - industrieller Verfall

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