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Ich würde mir gerne eine Reservekanisterhalterung selber bauen. Grundlage (siehe Bild) sind zwei Airlineschienen die seitlich am Defender befestigt werden. Jeweils oben und unten an den Seitenfenstern. Dann dazu die Schraubfittinge mit denen ich diese abschließbaren Kanisterhalterungen auf den Schienen befestigen würde.
Frage ist: darf ich das überhaupt???? Darf ich mit sowas im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen??? Vielleicht hat ja jemand Ahnung davon. Würde mich freuen.
Naja, wenn Du sie leer da festmachst, störts keinen. :D
In D brauchst Du sie ja nicht voll mitnehmen also ist die StVO ja eigentlich irrelevant.
Vollgetankt solltest Du Dich zumindest an einer Grenze auf den Zoll einstellen, da würd ich sie lieber innen transportieren beim "Spritimport" oder einfach erst im Urlaubsland vollmachen wenn Du die Batterie an Kanistern da benötigst.
Du darfst soger innerhalb der EU nur je nach Land 10-20 Liter einführen.
=)
Marco
PS:
@ lusieg: Wo steht denn was von 5 Litern?
Ich habe erst demletzt einen Artikel einer Bootszeitung gelesen, die sprachen von 60 Litern.
Da kam die Frage von Kraftstofftransport auf wegen Bootsbetankung.
Zuletzt geändert von Runaway; 29.03.2011, 21:49.
Grund: PS:
British dogs are like british cars - make lots of noise, have lots of defects.
Wenn diese auf so einer Halterung leer mitgeführt werden ist es in Mitteleuropa kein Problem. Es gibt sogar eingene Parkplätz für Fahrzeuge mit drei leeren Kanistern auf der Seite. Diese Parkplätze sind meist direkt vor Eisdielen anzufinden.
Solltest du mit mit Kraftstoff gefüllten Kanistern rumfahren auf die jeweilig max. zulässige Menge achten. Ich würde mir auch Gedanken wegen dem zusätzlichen Gewicht an der Karosserie machen, v.a. wenn du damit auf die Piste willst...
Bei einem Tankstellennet wie in Mitteleuropa wirst du aber wohl keinen Reservekanister brauchen
Ich hab auch 2x20l dabei, 20l darf ich nur, aber wenn ich um Munster durch die Tiefsandpisten fahre, braucht mein Auto nun mal mehr Sprit, und da hab ich keinen Bock mitten in der schönsten Tour abzubrechen, nur weil ich Tanken fahren mus. So geht mir das auch auf Offroadfahrgeländen.
Alles was man mitnehmen kann, was ich hier so lese, betrifft den Grenzübertritt. In Deutschland dürfen 120 Kg Sprit im Auto in genormten Behältern mit geführt werden, somit hat ein geprüfter Kunststoffbehälter, da leichter als Blech (Nato oder BW) den Vorzug bei mir gehabt. Wenn nun 3x 20 Liter im Auto sind habe ich dies nicht überschritten. Bei Zusatztanks die fest eingebaut werden gilt der Eintrag im Fahrzeugschein, da sonst der Grenzübertritt ohne Eintrag als Schmuggel gilt.
Jörg
Ich würde mal sagen das die Kanisterhalterung an den Seitenfenster in Schland nicht zulässig sind. Dürfte die Fahrzeugbreite überschreiten und die Sicht nach hinten wird eingeschränkt.
Dann darf man wie schon einige schrieben in Schland nur 10 Liter Sprit mit sich führen was mir persönlich aber auch am Arsch vorbei geht. Knall die Dinger aufs Dach so fern ein Dachkorb vorhanden ist und gut ist
Moin,Unabhändig der Diskusion ob erlaubt oder nicht... Hast du eigentlich mal den vorhandenen Platz ober u.unterhalb des Fensters ausgemesssen???
Bei meinen SEHR schmalen Airlineschienen musste ich Bereiche ausfräsen.
Ausserdem blockierst du den Platz für die Befestigungsbügel des Dachträgers,Fazit :lieber rechts und links montieren,würde ich beim nächsten mal auch so lösen.
Grüsse Peter
Ist ja lustig, wie viele unteschiedliche Zahlen hier genannt werden - Mutmassungen oder "mal gehört"...
Tatsache ist, dass sich die bisher genannten Mengen fast alle auf die EINFUHR von Sprit aus dem Ausland bezogen haben. Also zollrechtlich relevant sind.
Die ADR (Arrangement Dangerous Route), das sind die Gefahrgutvorschriften Straße (für Europa einheitlich festgelegt) sagen:
1.1.3.3 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von flüssigen Kraftstoffen
Die Vorschriften des ADR gelten nicht für die Beförderung von:
a) In Behältern von Fahrzeugen, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, enthaltener Kraftstoff, der zu deren Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient.
Der Kraftstoff darf in befestigten Kraftstoffbehältern, die direkt mit dem Fahrzeugmotor und/oder der Einrichtung verbunden sind und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen, oder in
tragbaren Kraftstoffbehältern wie Kanistern befördert werden.
Der gesamte Fassungsraum der befestigten Behälter darf 1500 Liter je Beförderungseinheit und der Fassungsraum eines auf einem Anhänger befestigten Behälters darf 500 Liter nicht überschreiten. Je
Beförderungseinheit dürfen höchstens 60 Liter in tragbaren Kraftstoffbehältern befördert werden. Diese Einschränkungen gelten nicht für Fahrzeuge von Einsatzkräften.
************************************************** *****
Das bedeutet in Europa:
Pro Fahrzeug:
Fester Tank: max 1500 Liter
Ersatzkanister: max 60 Liter
Und laut StVo gelten diese Kanister als Ladung. Demnach müssen sich diese auch dort befinden, wo auch Ladung angebracht werden kann. (Innenraum oder aussen am KFZ mithilfe geeigneter Halterungen oder Gepäcksträger)
Dürfte die Fahrzeugbreite überschreiten und die Sicht nach hinten wird eingeschränkt.
Ich glaube kaum, das man mit nen paar Kanistern an der Seite über 2,55 m oder über 40 cm seitlichen Abstand zwischen Lichtaustrittsöffnung Scheinwerfer/Standlicht und Außenkante Ladung, kommt.
Und für die Sicht nach hinten sind an meinem Auto zwei Außenspiegel, was ja nach Straßenverkehrsrecht (ob jetzt VO oder VZO...) ausreichend iss....
Ist ja lustig, wie viele unteschiedliche Zahlen hier genannt werden - Mutmassungen oder "mal gehört"...
Und genau deswegen habe ich gefragt!
Mir gehts garnicht darum ob 2 oder 3 Kanister. Ich möchte nur etwas Reserve mitführen können. Und mit Anbringung von Airlineschienen lege ich mich nicht unbedingt so fest, als wenn ich die Dinger nehme, die Pat auch dran hat. Nicht das ich die Teile für schlecht halte. Aber ich möchte mir einfach die Möglichkeiten offen halten.
Und nein.... ich kanns mir zur Zeit nicht leisten, einfach nen grösseren Tank einzubauen.
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