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Dachscheinwerfer eintragen?

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    #16
    AW: Dachscheinwerfer eintragen?

    Lustig,dass du ausgerechnet mir das rätst.
    Das LKW 8 Fernscheinwerfer auf dem Dach haben,ist zwar möglich aber nicht legal.
    Du kannst es ja mal mit blauen Rundumleuchten versuchen,über 2m.
    Oder zum Üben fängst du mal mit gelben an.
    Oder du liest vorher mal ein Bischen:


    Und wenn du irgendwo den Passus findest,aus dem hervorgeht,dass über 2m alles egal ist,
    dann sagst du mir bitte bescheid.
    Zuletzt geändert von Caruso; 26.03.2011, 12:14.
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      #17
      AW: Dachscheinwerfer eintragen?

      Zitat von Dome Beitrag anzeigen
      Zitat aus ece r48:
      Scheinwerfer für Fernlicht
      Anbringung: Vorgeschrieben für alle Kfz.-Klassen
      Anzahl: 2 oder 4 Stück, bei N3-Fz = 6 Stück.
      Das ist mir bekannt.
      Aber wo steht,dass nur 4 Scheinwerfer gleichzeitig brennen dürfen?
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        #18
        AW: Dachscheinwerfer eintragen?

        War meine Schlussfolgerung 4 Fernscheinwerfer sind erlaubt und bei allen autos die ich so kenne geht das abblendlicht eh aus wenn man das Fernlicht einschaltet ! Was willste auch sonst noch anmachen ? Nebelscheinwerfer nur bei nebel -da ist dann Fernlicht doof ! Und die arbeitsleuchten darfste auf er strasse eh nicht anmachen...

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          #19
          AW: Dachscheinwerfer eintragen?

          Tja die ECE gestattet aber nunmal eine paarweise zuschaltung zum Abblendlicht
          und zwar zwei Paar.Klemmt man im Hauptscheinwerfer die FS-Funktion ab,
          leuchten schon 6.
          Weiter ist die Zuschaltung von Nebelleuchten zum Fern- und Abblendlicht erlaubt.
          Da leuchten schon 8.

          Und in meiner alten Papierausgabe der STVZO hab ich auch nichts über
          die Anzahl der max eingeschalteten Leuchtmittel gefunden.
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            #20
            AW: Dachscheinwerfer eintragen?

            Zitat von Dome Beitrag anzeigen
            Nebelscheinwerfer nur bei nebel -da ist dann Fernlicht doof !
            STVO §17:
            " (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein."

            Und wann der Regen die Sicht erheblich behindert,entscheide immernoch ich.
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              #21
              AW: Dachscheinwerfer eintragen?

              Hallo !

              Dann lag ich in dem punkt wohl falsch ! Sorry!

              Aber einfach machen was mann will kann man nicht ! Auch nicht über 2 meter ! (da ist glaube ich nur das thema mit dem fussgängerschutz vorbei - eintragen muss man dann evtl trotzdem )

              @caruso : warum hast du dem themenstarter denn die frage nicht gleich beantwortet wenn du dich da so gut auskennst ?

              und tschüß

              Dome

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                #22
                AW: Dachscheinwerfer eintragen?

                Die erste Antwort war doch richtig.
                Außerdem bin ich immer auf der Suche
                nach belastbarem Textmaterial.
                Die STVZO ist nicht eindeutig.
                Zuletzt geändert von Caruso; 26.03.2011, 21:37.
                Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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                  #23
                  AW: Dachscheinwerfer eintragen?

                  ein TUVler hat mir gesagt es sollen nicht mehr als 6 scheinwerfer gleichzeitig brennen können....

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                    #24
                    AW: Dachscheinwerfer eintragen?

                    Ich fasse mal kurz zusammen, was mir damals erklärt wurde, als ich mich mit dem Thema beschäftigt habe, dabei ging es und zusätzliche Fernscheinwerfer:
                    Jeder Scheinwerfer hat eine Referenz-Zahl, die in die Streuscheibe bzw. das Glas eingraviert ist. Das gilt auch für die bereits im Serienmäßig vorhandenen Scheinwerfer.
                    Diese beträgt meistens entweder 17,5 oder 37,5. Schaltet man nun das Fernlicht an, dürfen alle leuchtenden Lampen in Summe einen Wert von 75 nicht überschreiten.
                    Bzgl. belastbarer Textpassagen: Gibbet gerade nicht, das stand aber auch ungefähr so in einer dieser kleinen Broschüren, die beim TÜV ausliegen.

                    Ich hoffe, nicht noch mehr Verwirrung gestiftet zu haben!

                    Grüße,
                    Thomas

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                      #25
                      AW: Dachscheinwerfer eintragen?

                      Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
                      Und wann der Regen die Sicht erheblich behindert,entscheide immernoch ich.
                      In erster Linie ja, genauso ist es aber meine Entscheidung ob ich die bei strahlendem Sonnenschein einschalte. Ob die Verwendung aber gerechtfertigt war entscheidest nicht du sondern der UVS oder ein Richter, zumindest in A. Möglicherweise ist das in D-Land aber anders...

                      Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
                      Gehört A nicht zur EU?
                      Doch, genauso wie D, I oder auch GB. Dennoch wirst du in allen Staaten (zumindest derzeit noch) eine verschiedene Auslegung der Richtlinien und Verordnungen finden. Du schreibst weiter oben schon, dass zB die StVO nicht eindeutig ist.
                      Anderes Bsp bezüglich Beleuchtung: In GB, D oder I werden die 7" LED-Scheinwerfer mit E-Prüfung und Zeugnis einfach eingebaut und es gibt keine Probleme. Lt. Forumsauskunft(!) ist der TÜV der Meinung diese müssen nicht eingetragen werden. Wenn du dasselbe in A machst und das bei einer Verkehrskontrolle auffällt kann es sein, dass das Fahrzeug abgestellt wird. Eine Eintragung ist auch nicht einfach möglich. Der TÜV in Österreich verlangt ein lichttechnisches Gutachten von den Scheinwerfern eingebaut am Defender. Klar, nun könntest du versuchen das Ganze auf dem Rechtsweg durchzuboxen und auf eine entsprechende Auslegung pochen. Ob das aber durchgeht ist - abgesehen von den Kosten - eine andere Frage
                      Oder wie kannst du dir erklären, dass die Engländer Extremumbauten durch den MOT-Test bekommen die in D gar nicht vorstellbar wären?

                      Gruß,
                      Robert
                      Zuletzt geändert von berti1554; 27.03.2011, 00:18.
                      You Can't Fix Stupid:evil:

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                        #26
                        AW: Dachscheinwerfer eintragen?

                        Zitat von Thomas1104 Beitrag anzeigen
                        alle leuchtenden Lampen in Summe einen Wert von 75 nicht überschreiten.
                        Bzgl. belastbarer Textpassagen: Gibbet gerade nicht,
                        Doch gibt es und zwar in den von uns geposteten Links.
                        Die Referenzzahlen der Fernscheinwerfer sind zu addieren
                        und nicht aller eingeschalteten Scheinwerfer.
                        Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                        Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                          #27
                          AW: Dachscheinwerfer eintragen?

                          In A sind solche Dachscheinwerfer definitiv verboten.
                          Alles an Scheinwerfern, Lampen muss voll funktionsfähig sein.
                          Sind wiederum solche Scheinwerfer funktionsfähig, wird die insgesamte Lichtstärke (Lumen?) weit überschritten, es ist zu hell, daher nicht zulässig.
                          Dachscheinwerfer müssen eigens typisiert werden, finden dann allerdings nur bei Sonderfahrzeugen (Schneepflug, Überbreite,..) Verwendung. DIe unteren Hautscheinwerfer müssen dann jedoch weggeschalten sein und dürfen nur als Standlicht mitleuchten.
                          Werden LKW mit solchen Dachscheinwerfern aufgehalten hilft auch selten ein abdunkeln oder ähnliches, im eigentlichen Erlischt die Betriebserlaubnis, eine Nachüberprüfung wird erforderlich, ohne diese natürlich.

                          Es ginge nur, wenn diese Scheinwerfer als ARBEITSSCHEINWERFER typisiert werden, dazu müssen sie aber frei beweglich sein und und.....

                          So ungefähr, oder ähnlich ist die Gesetzeslage bei uns.
                          In D dürfen, soviel ich weiß, die LKW mit Dachscheinwerfern fahren, ich denke 4 sind zulässig, wenn seperat zu und abschaltbar und mit dem Fernlicht geschaltet. Ganz sicher wäre ich mir da aber auch nicht.
                          Bei uns wird in A wird das schon streng gestraft.

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                            #28
                            AW: Dachscheinwerfer eintragen?

                            dazu müssen sie aber frei beweglich sein
                            Wie ist das dann zB bei Rettungsfahrzeugen? Diese haben auch Arbeitsscheinwerfer dran die nicht beweglich sind. Siehst du an jedem Standard-Rettungsfahrzeug...
                            You Can't Fix Stupid:evil:

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                              #29
                              AW: Dachscheinwerfer eintragen?

                              Ich habe im Studium mal gelernt, dass Gesetze für jeden auch nicht juristisch vorgebildeten Durchschnittsbügrer verständlich sein müssen. Die Diskussionen hier belegen, das inzwischen keiner mehr was weiss. Schönes Beispiel § 19 StVZO. Vile Spass beim lesen und verstehen:



                              Gruss Wolfgang
                              I am driving in stealth mode

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                                #30
                                AW: Dachscheinwerfer eintragen?

                                Ich habe meine 4 Luminatoren am Dach auch als "Arbeitsscheinwerfer" geschaltet, d.h. mit einem separaten Schalter, der auch so beschriftet ist. Den TÜV interessiert immer nur, welche Scheinwerfer mit dem Abblend bzw. Fernlich leuchten. davon, dass ein Arbeitsscheinwerfer beweglich sein muss, hab' ich auch noch nix gehört. Wozu auch, wenn der woanders hin leuchten soll, stell ich halt das Auto anders hin...:D

                                Man könnte übrigens durch einen weiteren Schalter getrennt, das Fernlichtsignal auch auf die Arbeitsscheinwerfer legen, dann könnte man die sogar zusätzlich mit dem Fernlichtschalter schalten, aber sowas machen wir ja nicht, wäre wohl auch verboten...:D
                                "Manchmal hat es wirklich keinen Sinn,
                                die Stirn zu fletschen und die Zähne zu runzeln."
                                Heinz Erhardt

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