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Lustig,dass du ausgerechnet mir das rätst.
Das LKW 8 Fernscheinwerfer auf dem Dach haben,ist zwar möglich aber nicht legal.
Du kannst es ja mal mit blauen Rundumleuchten versuchen,über 2m.
Oder zum Üben fängst du mal mit gelben an.
Oder du liest vorher mal ein Bischen:
War meine Schlussfolgerung 4 Fernscheinwerfer sind erlaubt und bei allen autos die ich so kenne geht das abblendlicht eh aus wenn man das Fernlicht einschaltet ! Was willste auch sonst noch anmachen ? Nebelscheinwerfer nur bei nebel -da ist dann Fernlicht doof ! Und die arbeitsleuchten darfste auf er strasse eh nicht anmachen...
Tja die ECE gestattet aber nunmal eine paarweise zuschaltung zum Abblendlicht
und zwar zwei Paar.Klemmt man im Hauptscheinwerfer die FS-Funktion ab,
leuchten schon 6.
Weiter ist die Zuschaltung von Nebelleuchten zum Fern- und Abblendlicht erlaubt.
Da leuchten schon 8.
Und in meiner alten Papierausgabe der STVZO hab ich auch nichts über
die Anzahl der max eingeschalteten Leuchtmittel gefunden.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
Nebelscheinwerfer nur bei nebel -da ist dann Fernlicht doof !
STVO §17:
" (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein."
Und wann der Regen die Sicht erheblich behindert,entscheide immernoch ich.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
Aber einfach machen was mann will kann man nicht ! Auch nicht über 2 meter ! (da ist glaube ich nur das thema mit dem fussgängerschutz vorbei - eintragen muss man dann evtl trotzdem )
@caruso : warum hast du dem themenstarter denn die frage nicht gleich beantwortet wenn du dich da so gut auskennst ?
Ich fasse mal kurz zusammen, was mir damals erklärt wurde, als ich mich mit dem Thema beschäftigt habe, dabei ging es und zusätzliche Fernscheinwerfer:
Jeder Scheinwerfer hat eine Referenz-Zahl, die in die Streuscheibe bzw. das Glas eingraviert ist. Das gilt auch für die bereits im Serienmäßig vorhandenen Scheinwerfer.
Diese beträgt meistens entweder 17,5 oder 37,5. Schaltet man nun das Fernlicht an, dürfen alle leuchtenden Lampen in Summe einen Wert von 75 nicht überschreiten.
Bzgl. belastbarer Textpassagen: Gibbet gerade nicht, das stand aber auch ungefähr so in einer dieser kleinen Broschüren, die beim TÜV ausliegen.
Ich hoffe, nicht noch mehr Verwirrung gestiftet zu haben!
Und wann der Regen die Sicht erheblich behindert,entscheide immernoch ich.
In erster Linie ja, genauso ist es aber meine Entscheidung ob ich die bei strahlendem Sonnenschein einschalte. Ob die Verwendung aber gerechtfertigt war entscheidest nicht du sondern der UVS oder ein Richter, zumindest in A. Möglicherweise ist das in D-Land aber anders...
Doch, genauso wie D, I oder auch GB. Dennoch wirst du in allen Staaten (zumindest derzeit noch) eine verschiedene Auslegung der Richtlinien und Verordnungen finden. Du schreibst weiter oben schon, dass zB die StVO nicht eindeutig ist.
Anderes Bsp bezüglich Beleuchtung: In GB, D oder I werden die 7" LED-Scheinwerfer mit E-Prüfung und Zeugnis einfach eingebaut und es gibt keine Probleme. Lt. Forumsauskunft(!) ist der TÜV der Meinung diese müssen nicht eingetragen werden. Wenn du dasselbe in A machst und das bei einer Verkehrskontrolle auffällt kann es sein, dass das Fahrzeug abgestellt wird. Eine Eintragung ist auch nicht einfach möglich. Der TÜV in Österreich verlangt ein lichttechnisches Gutachten von den Scheinwerfern eingebaut am Defender. Klar, nun könntest du versuchen das Ganze auf dem Rechtsweg durchzuboxen und auf eine entsprechende Auslegung pochen. Ob das aber durchgeht ist - abgesehen von den Kosten - eine andere Frage
Oder wie kannst du dir erklären, dass die Engländer Extremumbauten durch den MOT-Test bekommen die in D gar nicht vorstellbar wären?
Gruß,
Robert
Zuletzt geändert von berti1554; 27.03.2011, 00:18.
alle leuchtenden Lampen in Summe einen Wert von 75 nicht überschreiten.
Bzgl. belastbarer Textpassagen: Gibbet gerade nicht,
Doch gibt es und zwar in den von uns geposteten Links.
Die Referenzzahlen der Fernscheinwerfer sind zu addieren
und nicht aller eingeschalteten Scheinwerfer.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
In A sind solche Dachscheinwerfer definitiv verboten.
Alles an Scheinwerfern, Lampen muss voll funktionsfähig sein.
Sind wiederum solche Scheinwerfer funktionsfähig, wird die insgesamte Lichtstärke (Lumen?) weit überschritten, es ist zu hell, daher nicht zulässig.
Dachscheinwerfer müssen eigens typisiert werden, finden dann allerdings nur bei Sonderfahrzeugen (Schneepflug, Überbreite,..) Verwendung. DIe unteren Hautscheinwerfer müssen dann jedoch weggeschalten sein und dürfen nur als Standlicht mitleuchten.
Werden LKW mit solchen Dachscheinwerfern aufgehalten hilft auch selten ein abdunkeln oder ähnliches, im eigentlichen Erlischt die Betriebserlaubnis, eine Nachüberprüfung wird erforderlich, ohne diese natürlich.
Es ginge nur, wenn diese Scheinwerfer als ARBEITSSCHEINWERFER typisiert werden, dazu müssen sie aber frei beweglich sein und und.....
So ungefähr, oder ähnlich ist die Gesetzeslage bei uns.
In D dürfen, soviel ich weiß, die LKW mit Dachscheinwerfern fahren, ich denke 4 sind zulässig, wenn seperat zu und abschaltbar und mit dem Fernlicht geschaltet. Ganz sicher wäre ich mir da aber auch nicht.
Bei uns wird in A wird das schon streng gestraft.
Wie ist das dann zB bei Rettungsfahrzeugen? Diese haben auch Arbeitsscheinwerfer dran die nicht beweglich sind. Siehst du an jedem Standard-Rettungsfahrzeug...
Ich habe im Studium mal gelernt, dass Gesetze für jeden auch nicht juristisch vorgebildeten Durchschnittsbügrer verständlich sein müssen. Die Diskussionen hier belegen, das inzwischen keiner mehr was weiss. Schönes Beispiel § 19 StVZO. Vile Spass beim lesen und verstehen:
Ich habe meine 4 Luminatoren am Dach auch als "Arbeitsscheinwerfer" geschaltet, d.h. mit einem separaten Schalter, der auch so beschriftet ist. Den TÜV interessiert immer nur, welche Scheinwerfer mit dem Abblend bzw. Fernlich leuchten. davon, dass ein Arbeitsscheinwerfer beweglich sein muss, hab' ich auch noch nix gehört. Wozu auch, wenn der woanders hin leuchten soll, stell ich halt das Auto anders hin...:D
Man könnte übrigens durch einen weiteren Schalter getrennt, das Fernlichtsignal auch auf die Arbeitsscheinwerfer legen, dann könnte man die sogar zusätzlich mit dem Fernlichtschalter schalten, aber sowas machen wir ja nicht, wäre wohl auch verboten...:D
"Manchmal hat es wirklich keinen Sinn,
die Stirn zu fletschen und die Zähne zu runzeln." Heinz Erhardt
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