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Steuerbegünstigung für Gas ist verlängert bis 2018
Steuerbegünstigung für Gas ist verlängert bis 2018
Hi,
gestern bekam ich die Meldung, das LPG wieder gleich behandelt wird mit Erdgas und beide gemeinsam steuerlich vergünstigt bis 2018 weiter laufen. Das heißt, es lohnt sich für alle Benzinfahrer weiterhin der Umbau. Ich kanns nur empfehlen.
Da hat man sogar beim Tanken Spaß. :)
der Dank geht an die FDP in Untermeitingen bei Augsburg.
Der Ortsvorsitzende hat dort eine Interessengemeinschaft gegründet, die zusammen eine Gastanke für deren Gebrauch betreibt - und hat sich bei diversen Personen im Bundestag stark gemacht, dass die steuerliche Gleichbehandlung wieder gewährleistet wird.
Ich finds klasse und werde den 88er auch mit Gas ausstatten.
ich hatte Anfang des Jahres eine Petition im Bundestag eingereicht und diverse Gasfahrer aus dem Gas Forum mitgezogen. Denen müssen in Berlin die Petitionen um die Ohren geflogen sein. :D
Der Aufschrei der LPG Fahrer war laut und lang.
Da hat die Erdgaslobby versucht uns LPG´ler auszuboten und es NICHT geschafft. Tatsache ist, das kaum jemand einen Altwagen auf Erdgas umrüstet. das ist eher für Neuwagen. Die Erdgasümrüstung ist teurer und schreckt durch die riesigen und schweren Tanks eher ab. LPG dagegen ist popelig einfach nachzurüsten und sehr viel günstiger.
Aber Dank an alle, egal welcher Partei, für die Unterstützung.
Jetzt kann ich mein grinsen beim Tanken verdoppeln. :D :D :D :D :D
das hier habe ich bekommen, ich schreibs mal öffentlich weil es vielleicht mehrere interessiert.
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Liebe Autogasfreunde,
lange hat es gedauert, bis wir auf die Zielgerade eingeschwenkt sind. In einem Schlussspurt sind nun in den vergangenen Tagen die Entscheidungen zuerst im Ausschuss dann im Plenum gefallen. Der Bundestag hat einen gemeinsamen Begünstigungszeitraum für Flüssig- und Erdgas bis 2018 beschlossen!
Wir legen im folgenden das Geschehen der letzten Tage auch für diejenigen Leser, die nicht intensiv die Veröffentlichungen des Bundestages direkt verfolgt haben, nochmals transparent offen.
Anbei stellen wir den heutigen Newsletter wieder zum Offlinelesen zum Download im PDF-Format zur Verfügung.
Themen heute:
Die letzte Ausschusssitzung - Entscheidung im Plenarsaal
Bundesrat und Bekanntgabe - formaler Abschluss und Inkrafttreten
Aus dem Team
Die letzte Ausschusssitzung - Entscheidung im Plenarsaal
Am Mittwoch, 28. Juni tagte letztmals der Finanzausschuss zur Energiesteuer. Nachdem zur Gleichbehandlung von Flüssig- und Erdgas als Treibstoff offenbar bereits ein fraktionsübergreifender Konsens herrschte war das letzte ersichtliche kontroverse Thema die Besteuerung der Biotreibstoffe.
Die Abgeordneten Norbert Schindler (CDU/CSU-Fraktion) und Reinhard Schulz (SPD) schreiben im abschließenden Ausschussbericht:
„Als Kraftstoff verwendetes Erdgas und Flüssiggas sollen nach Auffassung der Fraktionen der CDU/CSU und SPD steuerlich wieder gleichgestellt und bis 2018 begünstigt werden. In dem am 1. Januar 2003 in Kraft getretenen Gesetz zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform sei die bis 2009 sowohl für Erdgas als auch für Flüssiggas als Treibstoff geltende Steuerermäßigung nur für Erdgaskraftstoff bis 2020 verlängert worden. Bei beiden Kraftstoffen handele es sich jedoch um ökologisch und ökonomisch gleichwertige Energieträger.“
Dem trägt die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses Rechnung:
"[...]Darüber hinaus empfiehlt der Finanzausschuss u. a. folgende Änderungen:
- Einheitliche Befristung der Steuerbegünstigung für Flüssig- und Erdgas als Kraftstoff bis 2018.[...]"
Ins Plenum wurde am 29. Juni ein entsprechend geänderter Entwurf eingebracht.
Viele interessierte Gasfahrer verfolgten den Live-Stream des Bundestags-Web-TV am 29. Juni als gegen 19 Uhr die spannenden Tagesordnungspunkte angesprochen wurden:
8.a) Zweite und dritte Beratung Bundesregierung
Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes
- Drs 16/1172, 16/1347, 16/2007, 16/2061, 16/2023-
8.b) Beratung BeschlEmpf u Ber (7.A)
zum Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Biokraftstoffe intelligent fördern - Steuerbegünstigung erhalten
- Drs 16/583, 16/2007, 16/2061 -
Für unser Anliegen war lediglich TOP 8.a) von Interesse. Nach namentlicher Abstimmung und Ablehnung eines von der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Änderungsantrages erfolgte die eigentliche Abstimmung per Handzeichen. Das entscheidende Zitat aus dem stenografischen Protokoll der 43. Sitzung des Bundestages:
"Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf (Anm.: TOP 8.a) in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der überwiegenden Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion bei Gegenstimmen der Fraktionen der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen und dem Großteil der PDS-Fraktion (Anm.: Versprecher der Sitzungsleitung, wurde danach korrigiert - "Fraktion DIE LINKE") angenommen."
Einen ausführlicheren Auszug zum Nachhören hat ein interessierter Beobachter mitgeschnitten und online zum Download bereit gestellt (Achtung: 22 MB, 53 Minuten). Vielen Dank dafür.
Bundesrat und Bekanntgabe – formaler Abschluss und Inkrafttreten
Mit der Abstimmung in dritter Lesung hat die Neuerreglung der Energiesteuer die entscheidende Hürde genommen. Als nicht zustimmungspflichtiges Gesetz wird es dem Bundesrat nun zur Kenntnis gegeben. Von der Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, macht der Bundesrat, der bereits in einer früheren Phase ausführlich Stellung genommen hat, voraussichtlich keinen Gebrauch.
Nach formaler Bestätigung des Bundespräsidenten wird der Gesetzestext schließlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Aus dem Team
Vermutlich überrascht unser heutiger Newsletter nicht mehr jeden Leser, da sich die Neuigkeiten aus Berlin über diverse Foren fast minutenaktuell verbreitet haben.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir als Team mit dezentralen Strukturen etwas Zeit zum Überprüfen aller relevanten Fakten und Nachrichten, z.B. der ursprünglichen Falschmeldung der Bundesregierung am 29. Juni, sowie zur kompakten redaktionellen Aufbereitung des Materials benötigen.
Auch den endgültigen Gesetzestextauszug reichen wir in einigen Tagen nach.
Dieser Newsletter versteht sich daher wie seine Vorgänger als kurzfristige, sachlich gesicherte Information zum aktuellen Geschehen. Bis auf weiteres bleibt unser Team in seiner jetzigen Form bestehen.
Voraussichlich zum letzten Mal verbleiben wir mit einem "Bis bald" und "Gute Fahrt mit LPG und CNG".
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