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    Besteuerung

    N'abend zusammen,

    ich habe, angestoßen durch den kürzlichen Thread, Einspruch gegen den Kraftfahrzeugsteuerbescheid eingelegt und auf das Urteil des Finanzgerichts Bezug genommen.

    Die Tante vom FAmt schreibt nun, LKW-Besteuerung sei möglich, wenn
    > Ladefläche größer Bodenfläche für Personenbeförderung
    >Hintere Sitzplätze + Sicherheitsgurte müssen dauerhaft entfernt sein
    > Abtrennung Fahrgastraum/Ladefläche
    >Seitenfenster verbelcht
    > Nutzlast darf nicht unerheblich sein (pro zugelassener Person mindestens 75 Kilo)
    > TÜV

    Was meint Ihr dazu???


    Gruß

    Förster
    Land Rover verkauft. Jeeps gekauft. Und einen U 1200.

    #2
    RE: Besteuerung

    HI,

    klar ist das wie oben beschrieben noch möglich. Dir ist aber klar, dass du dazu dein ganzes Auto zerreißen musst?

    Ich glaube nicht, dass der Kofferraum des D3 länger ist als Bodenraum 1.+ 2. Reihe. Wenn doch, besteht eine Chance. Wenn nicht müsstest du auch die Sitze der zweiten Reihe ausbauen und die Aufnahmen unbrauchbar machen (durch z.B. SChweißpunkte).

    Zumindest die Seitenfenster im Heckbereich müssen je nach FA verblecht werden.

    Du musst eine Trennwand einschweißen lassen. Entweder hinter der 2. Sitzreihe (aber dann ist Ladefläche wahrscheinlich zu kurz) oder direkt hinter den Frontsitzen....


    Und das alles bei einem D3 nur um günstigere Steuer zu kriegen?? Dann war es m.E. das falsche Auto. Aber ich hoffe du meintest das jetzt erstmal rein theoretisch??


    MfG,
    Christian
    Hey Cayenne! - Follow me....if you can!

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      #3
      RE: Besteuerung

      Ich habe ebenfalls schriftlich Einspruch erhoben und musste trotzdem zunächst vorbehaltlich die 447 € zahlen. Ich glaube ja, dass ich die nie wieder sehe, aber da ich von Anfang an mit dem Geld gerechnet habe wird das gehen ;-)
      "Mein" Finanzbeamte hat aber nix von Umbau etc. gesagt sondern nur den Einspruch bestätigt und dann das Geld vorbehaltlich eingezogen.

      Grüsse

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        #4
        Hoffe auf das Beste und rechne mit dem Schlimmsten.

        Die LKW-Regelung gilt natürlich nach, wie vor - der Widerspruch ist dher nur eine "Formsache" - nur bei Ersatz der des gegenwärtigen "Puddingparagrafen" wird Sie sich ggf. auswirken. Eine Vorsorge, sozusagen.

        Landygrüße aus Hamburg

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          #5
          Hi,

          ich habe folgendes dem Finanzamt geschrieben:

          Finanzamt XVZ


          AZ. VS-xy / Einspruch vom 20.06.2006/ Zwischenbescheid des FA vom 27.06. 2006


          Sehr geehrte Frau xyz,

          vielen Dank für die Übermittlung des Zwischenbescheides.
          Das Fahrzeug wurde nicht nach den in Ihrem Schreiben genannten Kriterien umgebaut, sondern befindet sich im Serienzustand.
          Die vorgetragene Notwendigkeit für diese Umbaumaßnahmen teile ich nicht, denn es gibt erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der derzeitigen Praxis der Besteuerung u.a. wegen Nichtkonformität mit EU-Richtlinien.

          Daher halte ich an meinem Einspruch fest.



          Vielleicht als Anregung für Euch, Gruß Förster
          Land Rover verkauft. Jeeps gekauft. Und einen U 1200.

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            #6
            Hallo Förster,
            die Tante hat nicht so ganz unrecht. Wenn du besagte Umbaumaßnahmen durchgeführt hast, hast du sowohl für´s Finanzamt, als auch für das KBA einen LKW. Was sie da zitiert hat, ist nix weiter als die Zulassungsrichtlinien vom Kraftfahrtbundesamt für die homologation als LKW.
            Das hat aber nix mit deinem Einspruch zu tun!!!
            Hat ja schließlich nie einer bestritten, dass LKW (z.B.: Actros...) nach wie vor anders besteuert werden.

            Es wurden bisher auch schwere PKW (ab 2,8t zulässigem Gesamtgewicht) und Kombinationsfahrzeuge (Sprinter, LT´s, Ducatos... mit Fenstern und Sitzen auf der Ladefläche) nach den gleichen Regeln besteuert. Und das einfach abzuschaffen ist laut EU-Recht nicht so ohne weiteres zulässig und deswegen der Einspruch!

            Gruß,
            Dennis


            P.S.:So ein Umbau auf LKW bringt nämlich noch ganz andere Nachteile mit sich, z.B.: wenn du im gewerblichen Einsatz einen Anhänger an den Disco packst, besteht Fahrtenschreiberpflicht und Sonntagsfahrverbot!!

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              #7
              @Landvogt:"Es wurden bisher auch schwere PKW (ab 2,8t zulässigem Gesamtgewicht)...
              Der Disco zwo hat doch ein z. Gesamtgewicht,welches knapp über 2,8 t liegt.
              Kann ich da Widrspruch einlegen?687 Euro sind schon viel Geld.Muß ich dann zahlen mit dem Zusatz "unter Vorbehalt"oder wie macht man nen Einspruch?

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                #8
                @sepp

                Hallo,
                du kannst auch Einspruch einlegen, die Besteuerung hat sich bei Disco II ja auch geändert.
                Wie du das am besten machst erfährst du von der Initiative "pro-allrad e.V.".
                Meiner Meinung nach reicht ein einfaches Schreiben an dein zuständiges Finanzamt wo drinsteht, dass du Einspruch gegen deinen Steuerbescheid einlegst, weil der gegen geltendes EU Recht verstößt...

                Gruß,
                Dennis

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                  #9
                  Hi Sepp,

                  nimm doch einfach meine Musterschreiben!

                  Gruß Förster
                  Land Rover verkauft. Jeeps gekauft. Und einen U 1200.

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                    #10
                    Höhere Geländewagenbesteuerung gekippt?

                    In www.spiegel.de steht ein interessanter Artikel über die Besteuerung von Geländewagen:
                    wie bereits geahnt, hat das Finanzgericht Düsseldorf erkannt, dass die weggefallene Hubraumbesteuerung bei Fahrzeugen über 2,8 Tonnen mit Eu-Recht nicht vereinbar ist.

                    Der ganze Artikel unter: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0...434007,00.html

                    Zudem hat Spiegel Online auch eine Umfrage auf diese Seite gestellt, ob Geländewagenbesitzer in den Genuß niedrigerer Steuern kommen sollen. Die Leser von Spiegel Online haben eine klare Antwort: Nein (ca. 80%)

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