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D 1 selbstfahrende arbeitsmaschine (messwagen)

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    D 1 selbstfahrende arbeitsmaschine (messwagen)

    Hi zusammen
    hat jemand erfahrungen mit dem finanzamt, ob die prüfen ob die messgeräte drin sind?
    oder reicht mir die eintragung im brief alleine um steuerlich besser davon zu kommen.
    Gruss dackola

    #2
    AW: D 1 selbstfahrende arbeitsmaschine (messwagen)

    Bemüh´ doch mal die Suchmaschine, das beantwortet deine Frage.

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      #3
      AW: D 1 selbstfahrende arbeitsmaschine (messwagen)

      Zitat von dackola Beitrag anzeigen
      Hi zusammen
      hat jemand erfahrungen mit dem finanzamt, ob die prüfen ob die messgeräte drin sind?
      oder reicht mir die eintragung im brief alleine um steuerlich besser davon zu kommen.
      Gruss dackola
      *lol* :D

      Lies §2 Abs. 17 der FZV:

      1. selbstfahrende Arbeitsmaschinen: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind

      Den Schuh würde ich mir nicht anziehen...

      Weiterhin sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen steuerfrei (§3 Nr. 1 KraftStG i.V.m. § 18 Abs. 2 Ziffer 1 StVZO.

      Ich halte es für absolut ausgeschlossen, einen Disco als "selbstfahrende Arbeitsmaschine" zulassen zu können. Die richtige Typisierung wäre wenn schon ein So-KFZ, mit daraus resultierender Steuerpflicht.

      Entweder Umbau zum LKW oder Nachrüstkat, alles andere führt auf Dauer zu Ungemach.

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        #4
        AW: D 1 selbstfahrende arbeitsmaschine (messwagen)

        Zitat von Volker_123 Beitrag anzeigen
        Bemüh´ doch mal die Suchmaschine, das beantwortet deine Frage.
        Wonach soll er suchen?
        Nach "selbstfahrende Arbeitsmaschine Messwagen"????
        Da bin ich mal gespannt,wieviele Treffer die Suche bringt.

        Dackola,ob das ausgerechnet dein FA prüft,wirst du nur herausfinden,
        wenn du den Wagen anmeldest.
        Stell dir halt ein lustiges Messgerät rein,auch für die Zukunft.
        Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
        Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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          #5
          AW: D 1 selbstfahrende arbeitsmaschine (messwagen)

          Zitat von SirLandy Beitrag anzeigen
          Weiterhin sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen steuerfrei (§3 Nr. 1 KraftStG
          Überseh ich da etwas?
          Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
          Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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            #6
            AW: D 1 selbstfahrende arbeitsmaschine (messwagen)

            Zitat von SirLandy Beitrag anzeigen
            Entweder Umbau zum LKW oder Nachrüstkat, alles andere führt auf Dauer zu Ungemach.
            Nachrüstkat gibt es nicht mehr und LKW wird doch kaum noch
            vom FA akzeptiert.
            Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
            Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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              #7
              AW: D 1 selbstfahrende arbeitsmaschine (messwagen)

              einfach z.B.weniger Rauchen oder wöchendlich zur Blutplasmaspende gehen und die Steuer als Blutgeld abtun. Ich hab nich mit den 880EURO im Jahr abgefunden. Für ein Sportstudio hätte ich mehr bezahlt und sicher auch etwas gegen meinen "Nick" tun können, aber den Spaß...ne, das geht eben nur in dem Wagen. Machen wir uns nichts vor. LKW und KAT wird es nicht mehr geben...evtl noch die Möglichkeit als Zugmaschiene für Forstwirtschaft ne Plakettenbefreiung zu bekommen, aber es wird nunmal Ein Objekt der Begierde sein zu dem man bereit sein muß Geld hinzulegen.

              Ich mag meinen Disco, würde auch immer wieder einen 1er 300Tdi nehemn egal was die Steuer sagt...und IRGENDWANN kann an dann einen der letzten mit H Kennzeichen fahren

              Bis dahin ..einfach Spaß haben
              Thorsten

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                #8
                AW: D 1 selbstfahrende arbeitsmaschine (messwagen)

                Zitat von dackola Beitrag anzeigen
                Hi zusammen
                hat jemand erfahrungen mit dem finanzamt, ob die prüfen ob die messgeräte drin sind?
                oder reicht mir die eintragung im brief alleine um steuerlich besser davon zu kommen.
                Gruss dackola


                In Bayern musst Du das Fahrzeug im Falle einer solch exotischen Beschreibung dem Finanzamt vorfahren. In vielen Fällen ist es die Regel, dass das Finanzamt anders besteuert, als der Eintrag im Schein vorgibt.

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                  #9
                  AW: D 1 selbstfahrende arbeitsmaschine (messwagen)

                  Ja, wie ich oben schon schrieb:
                  §3 Nr. 1 KraftStG i.V.m. § 18 Abs. 2 Ziffer 1 StVZO

                  §18 Abs. 2 Ziffer 1 besagt, das selbstfahrende Arbeitsmaschinen zulassungsfrei sind.

                  Und §3 Nr. 1 KraftStG besagt, das zulassungsfreie Fahrzeuge steuerfrei sind.

                  Kurzum => selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind steuerfrei.

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                    #10
                    AW: D 1 selbstfahrende arbeitsmaschine (messwagen)

                    §18 sagt :
                    1. a) selbstfahrende Arbeitsmaschinen ... die zu einer vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören,

                    Was immer mit diesem Wagen auch gemessen wurde,
                    ich glaube nicht,dass er dazugehört.
                    Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                    Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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