Für die mittlerweile doch ziemlich ramponierte Hecktür meines Landys muss ich demnächst mal Ersatz beschaffen. Dabei würd ich gern das Reserverad weglassen.
Jetzt frag ich mich zuerst beim Ersatzrad und im zweiten Gedanken beim Bullenfänger: Was ist, wenn ich im Fahrzeugschein eingetragene Teile vom Auto entferne (sei es zur Reperatur oder auch langfristiger). Erlischt dann die Betriebserlaubnis? Beim KAT gibts hier ja verschiedene Ansichten :D
Aber Spaß beiseite. Wird mir der Herr von der Rennleitung böse sein, wenn vorne der Bullenfänger fehlt, obwohl er im Schein steht? Oder wenn die Hecktür nackig ist, obwohl ein Rad drahgehört? In dem Fall würde es ja sogar die Abessungen des Fahrzeugs betreffen..!
Das alles wäre weniger problematisch, wenn man die Teile, die man abbaut und dann evtl. aus dem Schein entfernen lässt später wieder eintragen kann. Wird bei nem Bullenfänger aber wohl eher in die Hose gehen...
Also, wer weiß, wie es sich damit verhält? Und ja, ich weiß, dass zwischen Theorie und Praxis immer noch ne Handbreit Auslegung und Gutwill passt... ;)
Fragende Grüße,
Karsten
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