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Im Fzg-Schein erwähnte Teile abbauen

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    Im Fzg-Schein erwähnte Teile abbauen

    Hallo zusammen.

    Für die mittlerweile doch ziemlich ramponierte Hecktür meines Landys muss ich demnächst mal Ersatz beschaffen. Dabei würd ich gern das Reserverad weglassen.

    Jetzt frag ich mich zuerst beim Ersatzrad und im zweiten Gedanken beim Bullenfänger: Was ist, wenn ich im Fahrzeugschein eingetragene Teile vom Auto entferne (sei es zur Reperatur oder auch langfristiger). Erlischt dann die Betriebserlaubnis? Beim KAT gibts hier ja verschiedene Ansichten :D

    Aber Spaß beiseite. Wird mir der Herr von der Rennleitung böse sein, wenn vorne der Bullenfänger fehlt, obwohl er im Schein steht? Oder wenn die Hecktür nackig ist, obwohl ein Rad drahgehört? In dem Fall würde es ja sogar die Abessungen des Fahrzeugs betreffen..!

    Das alles wäre weniger problematisch, wenn man die Teile, die man abbaut und dann evtl. aus dem Schein entfernen lässt später wieder eintragen kann. Wird bei nem Bullenfänger aber wohl eher in die Hose gehen...

    Also, wer weiß, wie es sich damit verhält? Und ja, ich weiß, dass zwischen Theorie und Praxis immer noch ne Handbreit Auslegung und Gutwill passt... ;)

    Fragende Grüße,
    Karsten
    Rostschutz? Da gibt's wohl keine englische Übersetzung...

    #2
    AW: Im Fzg-Schein erwähnte Teile abbauen

    Hej Karsten,

    ich hab mir gerade wegen dem Reserverad den alten Deutschen Brief rausgesucht und nix gefunden, da steht nix vom Reserverad, weder das es hinten dran noch das es vorne drauf darf/kann.

    Bullfänger vorne ist wenn eingetragen auch kein Problem, wenn er nicht da ist kann auch nicht ein Fußgänger oder Radfahrer verletzt werden, da werden Dich die Grünen oder neuerdings Blauen auf die Schulter klopfen und Dich belobigen weil der voraussichtlichen Unfallverhütung.

    Aber im Ernst, was nicht da ist aber eingetragen, spielt keine Rolle und muß nicht ein oder ausgetragen werden.
    Gruß aus dem schönen Jämtland:D

    Dieter

    Er muss nicht immer grün sein, aber unten grün und oben weiß

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      #3
      AW: Im Fzg-Schein erwähnte Teile abbauen

      Moin,

      Wenn bei einer HU etwas fehlt kann der Prüfer die Eintragung streichen.
      Beispiel: Bei einem Golf I wurde mir bei der HU die nicht montierte AHK gestrichen.
      Deshalb achte ich vor dem TÜV immer darauf daß auch alles schön montiert ist.

      Happy rovering - Birger
      Land-Rover Series - serious!

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        #4
        AW: Im Fzg-Schein erwähnte Teile abbauen

        würde ich nicht so pauschal sagen.
        wenn du eine höherlegung eingetragen hast, darfst du nicht einfach so wieder die original federn einbauen.

        ist aber nur meine ansicht !
        obs rechtlich so ist, kann ich nicht bestätigen.

        es gibt ja auch noch die möglichkeit das der prüfer den zusatz "wahlweise" dazuschreibt.

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          #5
          AW: Im Fzg-Schein erwähnte Teile abbauen

          Zitat von Dieter Bernhardt Beitrag anzeigen
          Bullfänger vorne ist wenn eingetragen auch kein Problem, wenn er nicht da ist kann auch nicht ein Fußgänger oder Radfahrer verletzt werden, da werden Dich die Grünen oder neuerdings Blauen auf die Schulter klopfen und Dich belobigen weil der voraussichtlichen Unfallverhütung.
          Dass durch die Demontage keine Gefährdungen entstehen dürfen (spitze Ecken/Kanten, hervorstehende Bolzen), ist Dir vermutlich klar, sollte aber nicht unerwähnt bleiben. Ansonsten sehe ich das wie Dieter: Die Polizei wird nichts dagegen haben. TÜV könnte so ne Sache sein - was nicht da ist, kann halt nicht begutachtet werden ... aber normal lassen die auch mit sich reden.
          Anybody who loves whisky can't be all bad.

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            #6
            AW: Im Fzg-Schein erwähnte Teile abbauen

            ich denke, es kommt sicher immer auf das Teil an, aber ich kenne es nur so, das Zubehörteile eingetragen werden müssen um damit fahren zu können. Und das sagt dann nur etwas über die möglichkeit der Montage aus. Allerdings denke ich, ist es bei Anbauteilen die die Fahrbereitschaft beeinflussen ( z.B. Spurverbreiterungen in Kombination mit Felgen oder mit dem Lenkrad ) etwas anderes. Dafür gibt es aber doch in der ABE immer die entsprechenden Auflagen. Bei Reifen geht man ja davon aus, dass man die zum fahren braucht;) aber es stehen ja auch in der Regel mehrere Größen im Schein. Dabei ist es ja auch egal welche der eingetragenen Reifen drauf sind, oder!? So meine Mutmaßung muß aber nicht richtig sein. Der TÜV hat bei mir immer nur das geprüft was dran war und eingetrag oder nicht. Aber nie was eingetragen ist aber nicht dran war!
            Gruß Brummer

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              #7
              AW: Im Fzg-Schein erwähnte Teile abbauen

              "Und das sagt dann nur etwas über die möglichkeit der Montage aus."

              Nein,es sagt etwas über die korrekt ausgeführte Montage aus.
              Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
              Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                #8
                AW: Im Fzg-Schein erwähnte Teile abbauen

                Nein,es sagt etwas über die korrekt ausgeführte Montage aus.
                ja klar, bei der Abnahme.... wäre das nicht korrekt montiert bekommt man keine Eintragung, oder?!
                Gruß Brummer

                Kommentar


                  #9
                  AW: Im Fzg-Schein erwähnte Teile abbauen

                  an meinem Ex-Landy hatte ich ursprünglich hinten Lampenschutzgitter dran , die waren eingetragen . Als sie nicht mehr dran waren hat aber beim TÜV auc hkeiner was gesagt oder gar gestrichen.
                  An meinem jetzigen wurde vom Vorbesitzer vorsorglich mal ein Rammschutz eingetragen , gab auch keine Beanstandungen (das Ding war noch nie montiert):D
                  Wenn dich das Leben tritt, tritt zurück!

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                    #10
                    AW: Im Fzg-Schein erwähnte Teile abbauen

                    Zitat von bili Beitrag anzeigen
                    würde ich nicht so pauschal sagen.
                    wenn du eine höherlegung eingetragen hast, darfst du nicht einfach so wieder die original federn einbauen.

                    ist aber nur meine ansicht !
                    obs rechtlich so ist, kann ich nicht bestätigen.
                    Das serienmäßige Fahrwerk ohne Höherlegung ist doch in der Typengenehmigung enthalten. Und da kann es der TÜV ja schlecht streichen. Daher hätte ich keine Bedenken, auf das Serienfahrwerk zurückzubauen.

                    Viele Grüße

                    Sailor
                    Land-Rover Lightweight Diesel,
                    ex Königl. Landmacht der Niederlande

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                      #11
                      AW: Im Fzg-Schein erwähnte Teile abbauen

                      Zitat von Brummer Beitrag anzeigen
                      ja klar, bei der Abnahme.... wäre das nicht korrekt montiert bekommt man keine Eintragung, oder?!
                      Ja genau und deswegen hat der TÜV auch etwas dagegen,wenn das dann wieder demontiert
                      und vielleicht später irgendwann mal wieder montiert wird.
                      Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                      Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                        #12
                        AW: Im Fzg-Schein erwähnte Teile abbauen

                        @Caruso

                        ...Du hast Recht ! ....
                        Gruß Brummer

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