Es gab bis 08/2009 keine Garantieverlängerung, sondern nur eine Händlergarantie (wurde aber auf LR-HP und vom :) als "Europaweite LR-Anschlussgarantie" angepriesen), ob das immer noch so ist weiß ich nicht, einfach Garantiebedingungen lesen, die gab es damals aber erst nach Abschluss der Händlergarantie und man hatte dann 2 Wochen Zeit zurückzutreten, was ich auch umgehend getan habe, denn:
"Gemäß Garantiepass ist die von LR auf der HP angepriesenen europaweite Garantieverlängerung lediglich eine Händlergarantie ("...der vorliegende Garantiepass erklärt Ihnen ausführlich alle relevanten Aspekte der Händlergarantiezusage..."), die den Käufer (das Fahrzeug, da übertragbar) an den ausliefernden Händler bindet. Nur dieser ist ermächtigt eine andere Werkstatt im Garantiefall zu beauftragen und die Garantie erlischt, sofern nicht alle von diesem Händler vorgeschriebenen Wartungsarbeiten und die von LR vorgeschriebenen Wartungsarbeiten durchgeführt wurden. Des weiteren müssen die Wartungsarbeiten durch diesen Händler ausgeführt werden bzw. dieser die Durchführung der Wartungsarbeiten durch einen anderen Händler freigeben, da sonst die Garantie erlischt.
Die Garantie deckt auch nicht unbedingt das 4. und 5. Jahr ab, da diese bereits bei erreichen der 100.000 Km einsetzen kann (auf verlandgen des Garantieerwerbers) und gilt dann 2 Jahre ab diesem Zeitpunkt und max. 50.000 Km.
Ich frage mich was das mit einder Europaweiten LR-Anschlussgarantie für das 4. und 5. Jahr bis 150.000 Km zu tun hat. Scheint mir eine gewöhnliche Händlergebauchtwagen-Garantie mit vielen Haken und Ösen."
vgl.: http://www.blacklandy.de/blboard/for...verl%E4ngerung
Kommentar