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Fahrten zum Tüv/Zulassungsstelle

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    #16
    AW: Fahrten zum Tüv/Zulassungsstelle

    Das kann gut sein, aber bei uns (auf dem Land) gibts nur einen Schreibtisch...:-)

    Ich hätte warten müssen, bis eine andere Sachbearbeiterin Dienst gehabt hätte... aber nun ja. Wir lernen: Glückssache....:-) Ist ja auch ne Erkenntnis.

    Gruß
    heppsen

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      #17
      AW: Fahrten zum Tüv/Zulassungsstelle

      Ein ungestempeltes Kennzeichen auf einem Auto ohne deutsche Papiere. Ich lach mich tot. Sei froh ,daß Dich keiner erwischt hat. Das halte ich für ein Versehen ! Falls Du keine rote Händlernummer zur Hand hast, brauchst Du ein Kurzzeitkennzeichen. Das kriegst Du u.U. von Deiner Versicherung nahezu kostenlos, wenn Du das Auto dann dort versicherst, sobald Du das richtige
      Kennzeichen drauf hast. Einfach mal nachfragen. Und verlasst Euch bei solchen Dingen nicht auf Aussagen von irgendwelchen Bekannten, sondern fragt gleich die Zulassungsstelle ! Manche Ratschläge lassen einem ja die Haare zu Berge stehen: " Einfach das Kennzeichen von einem anderen Fahrzeug nehmen", der Bekannte gehört eingesperrt, zumindest mal durchgeschüttelt.
      Nix für ungut.
      Gruß Christian

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        #18
        Licht ins Dunkle

        Liebe Gemeinde,

        also nach Emailauskunft der KFZ-Zulassungsbehörde Frankfurt/Oder ist das so:

        (Behörde im Wissen, daß das Auto englische Papiere hat und hier als Oldtimer zugelassen werden soll)
        "die vorab - Zuteilung eines Kennzeichens ist theoretisch möglich, findet aber in der Praxis kaum Anwendung. Da der Zusatz - H - Oldtimer kein Bestandteil des Kennzeichens ist, ist die vorab - Zuteilung in dieser Verbindung unproblematisch."

        Auch die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen mit den englischen Papieren ist kein Problem, weder seitens der Versicherung noch der Zulassungsstelle.

        Fasse zusammen, wirklich beide Möglichkeiten sind gegeben, auch wenn manchem das nicht geläufig ist. Was nicht geht: ohne Versicherungsschutz oder ohne fahrzeugspezifische deutsche Kennzeichen (die sein können "vorläufig" oder Kurzzeit) zum TÜV schraddeln.

        Danke Euch für Anregungen und Hilfen.

        Schönen Abend
        Roger
        ---auf den Letzten wartet man immer am längsten---

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          #19
          AW: Fahrten zum Tüv/Zulassungsstelle

          Hallo Roger,
          supi - klare Frage - klare Antwort, dann wünsche ich Dir noch gutes Gelingen beim TÜV - hoffentlich geht das auch so problemlos.

          @ ccbm
          Zitat von ccbm Beitrag anzeigen
          Ein ungestempeltes Kennzeichen auf einem Auto ohne deutsche Papiere. Ich lach mich tot.
          Muss man jetzt Deinen Angehörigen herzliches Beileid wünschen?

          Auch der deutsche Amtsschimmel wiehert manchmal Bürgerfreundlich.

          Gruß

          Jürgen
          you can go fast ??? I can go everywhere !!!!

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            #20
            AW: Licht ins Dunkle

            Zitat von longus Beitrag anzeigen
            Liebe Gemeinde,

            "die vorab - Zuteilung eines Kennzeichens ist theoretisch möglich, findet aber in der Praxis kaum Anwendung.

            Roger
            Es ist theoretisch möglich, aber nicht praktisch ! Wenn ich zur Zulassungsstelle gehe und ohne deutsche Papiere ein Kennzeichen will, muß ich eine separate Versicherungsbestätigung vorlegen ( nicht nur eine evB-Nummer bzw. früher Deckungskarte ) , damit ich damit zum TÜV fahren kann. Diese Bestätigungen geben die Versicherer in 99 von 100 Fällen nicht, da im Kleingedruckten geregelt ist, daß dafür ein Kurzzeitkennzeichen zu benutzen ist ! Dies aus der Praxis !
            Gruß Christian

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              #21
              AW: Fahrten zum Tüv/Zulassungsstelle

              Also in meinen Versicherungsbestätigungen steht immer drin: "... auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen in Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren..."

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                #22
                AW: Licht ins Dunkle

                Zitat von ccbm Beitrag anzeigen
                Diese Bestätigungen geben die Versicherer in 99 von 100 Fällen nicht, da im Kleingedruckten geregelt ist, daß dafür ein Kurzzeitkennzeichen zu benutzen ist ! Dies aus der Praxis !
                Gruß Christian
                Hallo Christian,

                also ich kenn das anders, genau so wie StefanLIF es geschrieben hat und so steht es auch in den AKBs:

                "Was sind Zulassungsfahrten?
                H.3.2 Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks ausgeführt werden. Das sind Rückfahrten von der Zulassungsbehörde nach
                Entfernung der Stempelplakette. Außerdem sind Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung oder Zulassung versichert, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat."

                Das Ganze hängt nur davon ab, ob die Zulassungsstelle ein ungestempeltes Kennzeichen zuteilt - einige machen dies anscheinend ohne Probleme.

                Gruß
                Jürgen
                you can go fast ??? I can go everywhere !!!!

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                  #23
                  AW: Fahrten zum Tüv/Zulassungsstelle

                  Zitat von StefanLIF Beitrag anzeigen
                  Also in meinen Versicherungsbestätigungen steht immer drin: "... auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen in Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren..."
                  In diesem Fall ist das Kennzeichen bereits zugeteilt !!! Besipiel: Ich will bei einem Auto, welches seit langer Zeit abgemeldet ist, aber noch ein Kennzeichen hat, TÜV machen. Da TÜV abgelaufen ist, bekomme ich keine Zulassung. Da es nicht zugelassen ist, darf ich damit nicht auf der Strasse fahren. Durch diese Ausnahme darf ich aber dann je nach Bedingungen mit diesem abgelaufenen Kennzeichen zum TÜV fahren.
                  Frage: Wenn man schon die Bedingugen zitiert, warum liesst man dann nicht alles zum Thema Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen ? Oder steht es wirklich nicht drin: "Dies gilt nicht für Fahrten,
                  für die ein rotes KZ oder ein Kurzzeit-KZ geführt werden muß". Bevor man Absatz 2 liest, sollte man Absatz 1 lesen.
                  Gruß Christian

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                    #24
                    AW: Fahrten zum Tüv/Zulassungsstelle

                    Also ich hatte das letztes Jahr mit einem Anhänger durchgemacht. Der hatte zwar schon deutsche Papiere war aber abgemeldet (stammte aus einem anderen Zulassungsbezirk von einem anderen Vorhalter) und ohne TÜV.
                    Versicherungsbestätigung mit dem o.g. Passus.
                    Damit zur Zulassungsstelle und ein Kennzeichen zuteilen lassen. (Auf meinen Namen zugeteilt, Papiere des Fahrzeugs wollten Sie gar nicht sehen, sollte also auch gehen, wenn das Fahrzeug noch keine deutschen Papiere hat)
                    Während der Fahrten ist die Versicherungsbestätigung mitzuführen.
                    Das alles vorher mit der Zulassungsstelle per email abgeklärt, um zur Not etwas schriftliches in der Hand zu haben.
                    Mit abgelaufenem Kennzeichen ohne vorherige Meldung an die Zulassungsstelle zu fahren geht nur, solange das Kennzeichen noch auf deinen Namen reserviert ist. Das hatte ein Kumpel von mir letztes Jahr. Der hatte noch die Alten Kennzeichen, waren aber nicht mehr auf ihn reserviert. Er musste sich das Kennzeichen also wieder neu bei der Zulassungsstelle zuteilen lassen. Wäre das Kennzeichen schon wieder vergeben worden, hätte er ein anderes gebraucht.

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                      #25
                      AW: Fahrten zum Tüv/Zulassungsstelle

                      Zitat von ccbm Beitrag anzeigen
                      In diesem Fall ist das Kennzeichen bereits zugeteilt !!!
                      Genau darüber reden wir ja die ganze Zeit:
                      Mit den (z.B. englischen) Papieren zur Zulassungsstelle
                      diese teilt dann ein Kennzeichen zu, stempelt es aber nicht ab, da der TÜV fehlt.

                      Logisch habe ich auch Absatz 1 gelesen ("Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes KZ oder ein Kurzzeit-KZ geführt werden muß". )
                      Fahrten mit nicht abgestempelten Kennzeichen gehen nur im Zulassungsbezirk, bzw. im angrenzenten Zulassungsbezirk.
                      Kurzzeitkennzeichen benötigt man für z.B. Überführung (kann dann quer durch Deutschland sein), oder um bei unserem Fall zu bleiben, wenn ich das Fzg. zwar zum TÜV fahren möchte und hinterher nicht zulassen möchte, dann macht es ja keinen Sinn sich ein "normales" Kennzeichen zuteilen zulassen.

                      Gruß
                      Jürgen
                      Zuletzt geändert von volleywurm; 18.02.2011, 08:10.
                      you can go fast ??? I can go everywhere !!!!

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                        #26
                        AW: Fahrten zum Tüv/Zulassungsstelle

                        ohne DEUTSCHE PAPIERE keine DEUTSCHEN KENNZEICHEN .........
                        was ist daran nicht zu verstehen.........

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                          #27
                          AW: Fahrten zum Tüv/Zulassungsstelle

                          Zitat von volleywurm Beitrag anzeigen
                          Rote Nummer oder Kurzzeitkennzeichen geht auch ohne deutsche Papiere, es muss nur die Fahrgestellnummer angegeben werden.
                          Für ein Kurzzeitkennzeichen braucht man die Fahrgestellnummer? Das wäre mir neu - ich habe schon "blanko" ein Kurzzeitkennzeichen bekommen, als ich mich noch nicht festlegen konnte, welches Motorrad von einer Handvoll interessanter Angebote ich nach Hause fahren wollte.
                          Aber auch spannend: Kurzzeitkennzeichen holen und dann an Landy aus GB schrauben zum Import auf eigener Achse ist böse. (siehe auch Wikipedia, vierter Absatz)...
                          Gruß aus dem Norden
                          Steffen

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                            #28
                            AW: Fahrten zum Tüv/Zulassungsstelle

                            @LittleSamson
                            wer lesen kann istklar im vorteil ;) die kennzeichen bekommst du. und auf diesem kleinen wisch den du zu den kennzeichen dazu bekommen hast steht, das die "papiere" und die kennzeichen ohne den eintrag der korrekten VIN ungültig sind. mußt du selber mit "dokumenten echter tinte" (d.h. kein bleistift) eintragen
                            gruß eric

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                              #29
                              AW: Fahrten zum Tüv/Zulassungsstelle

                              Zitat von rr83
                              auf diesem kleinen wisch den du zu den kennzeichen dazu bekommen hast steht, das die "papiere" und die kennzeichen ohne den eintrag der korrekten VIN ungültig sind. mußt du selber mit "dokumenten echter tinte" (d.h. kein bleistift) eintragen
                              Da haben wir jetzt aneinander vorbeigeschrieben - mir ging es nur darum, daß ich bei Beantragung des Kurzzeitkennzeichens noch nicht wissen muss, an welchem Fahrzeug die befestigt werden. Spätestens zur Polizeikontrolle muß natürlich die Dokumentenlage korrekt nachgeführt sein.
                              Gruß aus dem Norden
                              Steffen

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