also ich könnte:
1. mit meinen alten Kennzeichen ungestempelt zum Tüv fahren, wenn ich vorher die Zulassungsstelle informiert habe und Versicherungsschutz besteht.
2. ich könnte mir von der Zulassungsstelle ein Kennzeichen zuteilen lassen und mit diesem und dem Versicherungsschutz im Zeitfenster von 14 Tage besagte Fahrten tun.
Soweit ist das schon klar. ABER kriege ich ein Kennzeichen auch, wenn ich noch keinen deutschen KFZ-Brief habe??? Hat damit jemand Erfahrung?
Ein Bekannter meinte, ich könne von einem anderen meiner Fahrzeuge ein Kennzeichen verwenden. Netzrecherchen sagen dazu aber NO GO! Wäre Urkundenfälschung. Wißt ihr dazu was?
1000Dank
Roger
PS. Überführungskennzeichen oder Anhängertransport des Fahrzeugs wollte ich eigentlich vermeiden.
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