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Fahrten zum Tüv/Zulassungsstelle

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    Fahrten zum Tüv/Zulassungsstelle

    Hallo,

    also ich könnte:

    1. mit meinen alten Kennzeichen ungestempelt zum Tüv fahren, wenn ich vorher die Zulassungsstelle informiert habe und Versicherungsschutz besteht.

    2. ich könnte mir von der Zulassungsstelle ein Kennzeichen zuteilen lassen und mit diesem und dem Versicherungsschutz im Zeitfenster von 14 Tage besagte Fahrten tun.

    Soweit ist das schon klar. ABER kriege ich ein Kennzeichen auch, wenn ich noch keinen deutschen KFZ-Brief habe??? Hat damit jemand Erfahrung?

    Ein Bekannter meinte, ich könne von einem anderen meiner Fahrzeuge ein Kennzeichen verwenden. Netzrecherchen sagen dazu aber NO GO! Wäre Urkundenfälschung. Wißt ihr dazu was?

    1000Dank
    Roger

    PS. Überführungskennzeichen oder Anhängertransport des Fahrzeugs wollte ich eigentlich vermeiden.
    Zuletzt geändert von longus; 14.02.2011, 13:53. Grund: Ergänzung
    ---auf den Letzten wartet man immer am längsten---

    #2
    AW: Fahrten zum Tüv/Zulassungsstelle

    ich denke kennzeichen von einem anderen fahrzeug verwenden wie du schreibst ist no go!!!!!!!!!! du machst dich strafbar.
    kennzeichen ist fahrzeiggebunden.
    wie ist das dann mit rote nummer bei euch??
    was für papiere hast du dann vom fahrzeug?
    englische?
    dann werfe die suchfunktion mal an und du hast den ganzen nachmittag und abend lekture. ;)

    herman
    "Verba volant"

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      #3
      AW: Fahrten zum Tüv/Zulassungsstelle

      Hallo Herman,

      danke für Deine Meldung. Wie das im späteren Verlauf, wenn ich die TÜV-Papiere habe, mit den englischen Papieren geht, ist mir schon weitestgehend klar.

      Meine Frage geht eher dahin, ob ich mit den englischen Papieren und der Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle schon die ganz normale Nummer bekomme. So wie das mit deutschen Papieren auch geht / gehen soll.

      Nur eben das dies eine vorläufige Nummer ist und keine Stempel hat und nach 14 Tagen wieder in den "Nummernpool" zurückfällt. Wenn ich bis dahin nicht alles beisammen habe und die Nummern stempeln lasse. Hier ist dieses Vorgehen minutiös beschrieben http://forum.gs-500.de/showthread.php?p=402723.

      Überführungskennzeichen wollte ich nach Möglichkeit nicht anstrengen, wenn es auch einen anderen Weg geben könnte.

      Schönen Tag
      Roger
      Zuletzt geändert von longus; 14.02.2011, 15:44. Grund: falsch geschrieben
      ---auf den Letzten wartet man immer am längsten---

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        #4
        AW: Fahrten zum Tüv/Zulassungsstelle

        Moin,

        Meine Frage geht eher dahin, ob ich mit den englischen Papieren und der Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle schon die ganz normale Nummer bekomme.
        Nein. Klar und nicht interpretierbar. Niemand wird dir eine Nummer geben für ein Fahrzeug, dass es urkundlich in D noch gar nicht gibt. Ich habe den link von Dir nur überflogen. Aber da ging es wohl eher um Fahrzeuge die schon mal in D zugelassen waren und somit "bekannt" sind.

        Du hast die von Dir genannten Möglichkeiten oder was Hermann schrieb. Alternativ und so auch von mir letztendlich gemacht. Hänger und gut ist.

        Gruss Dirk
        Aktuell... vakantio.de/the-icarus-experiment

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          #5
          AW: Fahrten zum Tüv/Zulassungsstelle

          Lieber mal beim zuständigen LRA nachfragen. Das ist wohl etwas in deren Ermessensspielraum, wie die das jeweils auslegen.
          Bei uns hier wurde mir gesagt: Wenn das Fahrzeug schon mal auf dieses Kennzeichen von diesem Landkreis zugelassen und nur vorübergehend abgemeldet wurde (also das Fahrzeug hat schon ein hiesiges deutsches Kennzeichen!), darf ich damit DIREKT zum TÜV und dann DIREKT zur Zulassungsstelle fahren. Sonst nix! Streng genommen darf ich nicht mal (bei nicht bestandener HU) vom TÜV zurück zu meiner Garage fahren.

          Also scheidet dies für dich wohl aus. Besorg dir Kurzzeitkennzeichen oder leih rote Nummern aus. Dann kannst du vorm TÜV auch mal ne Probefahrt machen.

          Christian

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            #6
            AW: Fahrten zum Tüv/Zulassungsstelle

            Ein Bekannter meinte, ich könne von einem anderen meiner Fahrzeuge ein Kennzeichen verwenden. Netzrecherchen sagen dazu aber NO GO! Wäre Urkundenfälschung. Wißt ihr dazu was?

            Hallo Roger,

            defakto Urkundenfälschung - lass bloß die Finger davon - wird teuer :o:o:o

            Nummer zuteilen lassen und anbringen und dann unabgestempelt zum TÜV, o.k. Du hast das Problem, wenn der TÜV nein sagt, kannst Du ggf. in der Frist nicht alle Reparaturen erledigen - dann halt Nummer reservieren lassen - kostet aber.
            Frag sicherheitshalber mal bei Deiner Zulassungsstelle nach, ist oft auch "good will".
            Gruß

            Jürgen
            you can go fast ??? I can go everywhere !!!!

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              #7
              AW: Fahrten zum Tüv/Zulassungsstelle

              Nummer zuteilen geht nicht, weil der Wagen keinen deutschen "Brief" hat. Wie heisst das heute? Zulassungsbescheinigung Teil 1.
              Ohne die keine Nummer, ohne Nummer kein Bewegen im öffentlichen Strassenverkehr.
              Rote Nummer ohne Brief auch unmöglich "as far as I know".

              Also Hänger oder eben die britischen Nummernschilder, so das Fahrzeug noch in England zugelassen ist.

              Gruß
              heppsen

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                #8
                AW: Fahrten zum Tüv/Zulassungsstelle

                Also Kurzzeitkennzeichen gehen auf jeden Fall, hab ich selber schon gemacht. Die gelten sogar mit grüner Versicherungskarte im Ausland.
                So hab ich meinen Range aus Schottland geholt.
                Bei den roten Kennzeichen bin ich mir unsicher, soweit ich weiß werden die Fahrzeugdaten dort in einen Sammelschein eingetragen (vor Fahrtantritt). Insofern sollte das auch gehen, die VIN sollte ja bekannt sein

                Viele Grüße
                Kris


                Licht ist schneller als der Schall - deswegen sehen manche Leute heller aus, als sie sich später anhören.

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                  #9
                  AW: Fahrten zum Tüv/Zulassungsstelle

                  Mit "roter Nummer" meinte ich Kurzzeitkennzeichen. Sorry. Das ist die alte Bezeichnung...:-) Heute sind die roten ja die Sammlernummern sofern sie mit 07 anfangen oder eben die Händlernummern, die mit 06 anfangen.

                  Also Kurzzeit geht ohne Brief sagt Kris. Das ist gut zu wissen. Dann würd ich das wohl so machen.

                  Gruß
                  heppsen

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                    #10
                    AW: Fahrten zum Tüv/Zulassungsstelle

                    für ein kurzzeitkennzeichen braucht man nur eine rahmennummer sonst nichts...
                    gruß eric

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                      #11
                      AW: Fahrten zum Tüv/Zulassungsstelle

                      Also die Roten 07er gehen auf keinen Fall!

                      Aber wenn du jemanden mit Werkstatt hast der ne Rote 06er hat geht das schon. Da wird nur in ein Fahrtenbuch eingetragen. Geht aber eigentlich nur für Fahrten die die Werkstatt selber ausführt, ist also nich verleihbar...

                      Ich habe meinen damals so zu ersten TÜV bekommen den wir in der Werkstatt gemacht haben.

                      Kennzeichen umschrauben geht garnich! Es sei denn man schlägt vorher die entsprechende VIN ein:D:D:D
                      Nimm das Leben nicht so ernst, du kommst da doch nicht lebend wieder raus!

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                        #12
                        AW: Fahrten zum Tüv/Zulassungsstelle

                        Zitat von heppsen Beitrag anzeigen
                        Nummer zuteilen geht nicht, weil der Wagen keinen deutschen "Brief" hat. Wie heisst das heute? Zulassungsbescheinigung Teil 1.
                        Ohne die keine Nummer, ohne Nummer kein Bewegen im öffentlichen Strassenverkehr.
                        Hallo Heppsen,

                        also bei meinem Sankey ging es ohne Probleme. Englische Papiere (Armee), sowie KBA-Auskunft (das die Möhre nicht als geklaut geführt wird), Nummer zugeteilt - Schild draufgeschraubt und ab zum TÜV. Danach mit Deutscher Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Brief) wieder zum LRA, Stempel drauf - Zulassungsbescheinigung Teil 2 erstellt - fertig war der Lack.
                        Rote Nummer oder Kurzzeitkennzeichen geht auch ohne deutsche Papiere, es muss nur die Fahrgestellnummer angegeben werden.

                        Gruß
                        Jürgen
                        you can go fast ??? I can go everywhere !!!!

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                          #13
                          AW: Fahrten zum Tüv/Zulassungsstelle

                          Liebe Gemeinde,

                          na da habe ich ja ne Menge Anregungen und Fakten bekommen. Dank Euch dafür. Mit Volleywurm habe ich ja auch einen Präzedenzfall, daß das vielleicht auch bei uns so durchgehen könnte wie gedacht.

                          Mit so viel Wissen gefüttert, werde ich morgen mal meine Zulassungsstelle nerven und mal schauen wie überfordert die damit sind.

                          Ich halte Euch auf dem Laufenden. Ist ja bestimmt eine Fragstellung vor der der eine oder auch der andere oder sogar beide der Beiden mal in ihrem Landyleben stehen.....

                          Schönen Abend wünscht
                          Roger
                          ---auf den Letzten wartet man immer am längsten---

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                            #14
                            AW: Fahrten zum Tüv/Zulassungsstelle

                            Zitat von volleywurm Beitrag anzeigen
                            Hallo Heppsen,

                            also bei meinem Sankey ging es ohne Probleme. Englische Papiere (Armee), sowie KBA-Auskunft (das die Möhre nicht als geklaut geführt wird), Nummer zugeteilt - Schild draufgeschraubt und ab zum TÜV. Danach mit Deutscher Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Brief) wieder zum LRA, Stempel drauf - Zulassungsbescheinigung Teil 2 erstellt - fertig war der Lack.
                            Rote Nummer oder Kurzzeitkennzeichen geht auch ohne deutsche Papiere, es muss nur die Fahrgestellnummer angegeben werden.

                            Gruß
                            Jürgen
                            Moin,
                            ich habe mit einem PKW aus der Schweiz genau gegenteilige Erfahrung gemacht. Da wollten sie mir die Nummer nicht zuteilen, also nicht aushändigen. Reservieren ging schon, ich bekam sie nur nicht in die Hand. Kann es da einen Unterschied zwischen PKW und Anhänger geben?

                            Ist ja schon spannend wie unterschiedlich das läuft. Aber das ist ja wohl Ländersache so wie das auch bei den roten Sammlernummern unterschiedlich gehandhabt wird in den Ländern. Und auch mit Vergabe der "alten" H Kennzeichen ohne Euromarke.... da kocht ja auch jedes Bundesland sein eigenes Süppchen.


                            Gruß
                            heppsen

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                              #15
                              AW: Fahrten zum Tüv/Zulassungsstelle

                              Hallo Heppsen,
                              eigentlich gibt es zulassungstechnisch keinen Unterschied zwischen Pkw und Anhänger, beide sind zulassungspflichtig und unterliegen dem Pflichtversicherungsgesetz.
                              Ich glaube, dass es hier immer auf das Wohlwollen des Sachbearbeiters ankommt, einen Schreibtisch weiter wäre es unter Umständen nicht gegangen.
                              Hatte beim selben LRA folgendes Erlebnis: Als ich meine erste Serie zugelassen habe, bat ich um das (ich glaube 2cm) schmälere Nummernschild für hinten, da ja sonst die Klappe nicht aufgeht, ewiges hin und her, ging bis zum Abteilungsleiter, der das dann abgezeichnet hat.
                              Ein halbes Jahr später - zweite Serie zugelassen - "Brauche hinten Nummernschild 280 x 200" Antwort: " Ja kein Problem, durch das H muss es dann aber in Engschrift erstellt werden, schreib Ihnen das für den Schildermacher gleich drauf."
                              Ich wundere mich über garnichts mehr - ist fast wie Lottospielen.

                              Gruß
                              Jürgen
                              you can go fast ??? I can go everywhere !!!!

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