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§21 vollabnahme LR90 Tips?

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    §21 vollabnahme LR90 Tips?

    hallo,

    ich bin vor ein paar monaten aus mali mit einem LR90 2.5 D zurückgekehrt. der gehörte mir schon in deutschland, für die überführung nach und zulassung in mali musste ich ihn aus deutschland exportieren. mein (entwerter) fahrzeugbrief wurde in mali eingezogen (und ging verloren...). nun bin ich wieder zurück, habe meine malischen kennzeichen noch dran und entsprechende papiere. zur anmeldung in deutschland muss ich neben zoll und kba auch noch eine vollabnahme nach §21 durchführen lassen. habe ich hierbei irgendwelche "gestaltungsspielräume", was z.B. die klassifizierung angeht (gibt es "LKW geschlossen" eigentlich noch?), oder auch mit e-rad auf der motorhaube oder bügel vorne etc.? hat einer von euch erfahrungen damit?

    danke und gruss benno
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