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Gestern flatterte der Steuerbescheid für einen neuen 90HT bei meinem Kumpel ins Haus und der gute hat mich gleich wutentbrannt angerufen ... Der 90HT wird mit der vollen PKW Strafsteuer belegt. In dem Bescheid wird Bezug genommen auf ein Urteil den BFH vom 24. 2. 2010 - II R 6/ 08; FG des Landes Sachsen-Anhalt mit der Formulierung:
Eine Besteuerung solcher Fahrzeuge als LKW nach dem Fahrzeuggewicht kommt nur in Betracht, wenn die Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2 800 kg und eine Nutzlast von mehr als 800 kg haben.
Der 90HT hat wohl nur 500kg Zuladung, ist also steuerlich ein PKW?
Ich war immer davon ausgegangen, dass ST und HT LKW sind mit LKW Gewichtsbesteuerung. Bin ich da falsch unterwegs?
Volltext von BFH, Urteil vom 24. 2. 2010 – II R 6/08
Was ist denn das für ein Quatsch? Heisst das, alle alten Post und Telekomfahrzeuge müssen jetzt fürchten nachträglich mit voller PKW Steuer belegt zu werden???
Trotz:
- werksseitige Verblechung der Fenster im Fondbereich
- Abtrennung des Fahrgastraumes zum Laderaum
- fehlende Befestigungspunkte für Sitze und Gurte im Laderaum
- Laderaum größer als Fahrgastraum
- reiner Lastenesel mit Fokus auf Transportmöglichkeiten
Damit sind doch irgendwie alle Argumente, die üblicherweise fallen absurd, oder?
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