Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Export eines Landys von der Schweiz nach Deutschland!

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Export eines Landys von der Schweiz nach Deutschland!

    Hallo Landyforum

    Unter der Rubrik "biete an" steht unser Reiseauto zum Verkauf bereit. Nun hat sich ergeben, dass ein paar Leute aus Deutschland Interesse daran haben. Natuerlich tauchen nun Fragen wegen dem Import auf, und ich hoffe, dass es in diesem Forum ein paar Landybegeisterte gibt, die Erfahrung damit haben.

    Das sind die Fakten:
    a) das Auto stammt aus der Schweiz, hat also ein CH-Schild
    b) das Fahrzeug befindet sich in Suedamerika, Verkaufsort wird auch Suedamerika sein

    Wie kann man das ganze loesen? Was wird alles benoetigt, um ein Auto aus der CH nach DE zu ex- resp. importieren? Koennen die TUV Abnahme und die Zollabfertigung herausgezoegert werden, bis das Auto nach Deutschland kommt - das Nummernschild aber trotzdem schon vorher beantragt werden? Lauten die Nummernschilder in DE auf den Fahrer oder auf das Auto?

    Ich weiss, einige Fragen, aber ich bin mir sicher, einige von euch wissen eine Antwort.

    Vielen lieben Dank fuer eure Hilfe und Gruesse aus Brasilien
    Pajarito

    #2
    H,

    ein Nummerschild wird in Deutschland bei der Anmeldung des Autos für das Auto (nicht Person) vergeben.
    Anmelden kann man erst nach Vollabnahme durch den TÜV und Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrtbundesamtes.

    Aber für den Import ist das unwichtig. Man kann beim ADAC eine Grenzversicherung für 105 Euro kaufen und damit 1 Monat fahren. Ist aber auf EU Länder begrenzt.
    Wenn ihr das Fahrzeug in Südamerika einschifft hat es doch noch die Schweizer Zulassung, also unproblematisch. Sobald das Fahrzeug in Deutschland übernommen wird, könnte der Käufer mit dem Schweizer Kennzeichen, aber deutscher Versicherung losfahren.
    Zum beantragen der Grenzversicherung benötigt man nur die Fahrgestellnummer und das Kennzeichen.

    Alternativ geht in Deutschland auch ein Kurzzeitkennzeichen. Gilt 5 Tage und ist vielleicht noch einfacher in diesem Fall. Dazu braucht man aber im Voraus die Fahrzeugpapiere, was bei der Grenzversicherung eben nicht nötig ist.

    Gruß,
    Stephan

    Kommentar


      #3
      Hallo, den lieben Zoll, bei einem Import nach Deutschland nicht
      vergessen. Sonnst gibts unliebsame Aufenthalte. Gruß Jürgen

      Kommentar


        #4
        Kaufpreis +16% MWST+10% Einfuhrzoll aus einem nicht EG-Land !!!

        Gruss Thomas

        Kommentar


          #5
          Vielen Dank fuer eure Antworten.

          Ich hab noch eine andere Frage zum Import. Die Schweiz ist ja nicht Mitglied der EU und bildet somit eine Ausnahme. Kennt sich jemand mit den Abgasnormen EURO1-EURO4 aus?

          Koennte es moeglich sein, dass Fahrzeuge aus Nicht-EU Laendern mit einem tieferen EURO-Wert, d.h. mehr Emission, ab einem bestimmten Zeitpunkt an, nicht mehr nach Deutschland importiert werden duerfen?

          Kennt sich jemand mit diesen EU Gesetzen aus? Oder kann man das irgendwo nachlesen? Ich hab nichts gefunden, ausser Erklaerungen oder Zeitungsberichte, die aber nur alles zusammenfassen.

          Danke und Gruesse
          Pajarito

          Kommentar


            #6
            Hi,

            dein Auto wird wahrscheinlich keine Eurostufe erreichen ohne Kat. Oder hast Du was nachgerüstet?
            Einfuhr geht problemlos. Die Steuern sind recht hoch. Dürften knapp 900 Euro im Jahr sein.

            Gruß,
            Stephan

            Kommentar


              #7
              Stefan: Meinst du, das wird im 2007 auch der Fall sein? Problemlose Einfuhr nach Deutschland?

              Mein Landy hat kein Kat...

              Gruesse
              Pajarito

              Kommentar


                #8
                Hi,

                ich habe nichts gehört, das nächstes Jahr in dieser Hinsicht irgendeine Änderung bevorsteht.

                Gruß,
                Stephan

                Kommentar


                  #9
                  Für ALLE technischen Regelungen (Abgas, Geräusch, Sicherheitsgurte ...) ist das Datum der (im Brief eingetragenen) Erstzulassung maßgeblich. Ist diese nicht zu ermitteln, z.B. bei Oldtimern, wird das Baujahr anhand der Fahrgestellnummer geschätzt.

                  Ein Kurzzeitkennzeichen ist auch ohne Nennung des Typs möglich; dieser wird bei Fahrtantritt eingetragen (man kann aber doch auch die Fahrgestellnummer vorher erfragen, Typ ist eh klar). Versicherung in Deutschland geht auch mit Deckungskarte.

                  Schwieriger dürfte es sein den Zöllnern beizubringen, daß es sich um einen Import aus der Schweiz handelt (Sonderregelung), auch wenn auf der Kiste "Südamerika" steht. 8o

                  Zusammenfassung: Mit Deckungskarte und Kurzzeitkennzeichen zum Hafen, Zoll bezahlen, Auto auspacken, zum TÜV fahren, zur Zulassungsstelle (KBA-Anfrage ?(), hoffentlich fettich =)

                  A.
                  Das Rübenschwein

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X