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Ich weiß, dass das Thema LSG im Forum schon steht. Habe die SuFu benutzt:D
Aber dennoch meine Frage. Hat einer von Euch die LSG eingetragen und evtl. ein Gutachten vorliegen. Bzw. kann mir jemand seinen Fahrzeugschein (wenn möglich vom Td4) mit eingetragenen LSG zur Verfügung stellen.
Ich möchte keine Diskussion bzgl. Sinnhaftigkeit und/oder Versicherungsschutz lostreten!
Es gibt da seit 30 Jahren einen Gesetzestext - da steht eindeutig das Beleuchtungseinrichtungen in keiner Form abgedeckt werden dürfen. Also warum fahrt ihr mit dem Scheiss im Jahr 2011 überhaupt zum TÜV und regt Euch noch auf wenns bemängelt wird :D
Der TÜV´ler hat nicht die Tatsache bemängelt, dass die Scheinwerfer "abgedeckt" sind (die Lichtwerte waren - soweit dies für nen Defender gilt - TOP), ihm ging es um Fußgänger-Schutz...
Das ist egal wie die Lichtwerte sind wenn man den Satz oben verstanden hat.
Tja - Fussgängerschutz - ein Thema unserer Zeit. Er hat auch Recht - wenn man damit Fussgänger umnietet sehen die auch nicht mehr so schön aus.
Damit das niemand falsch versteht - ich bin kein Moralapostel - ich höre nur was der TÜV will - das ist eindeutig und somit erübrigt sich für mich jede weitere Nachfrage. Ich fahre auch mit einem Scorpion-Racing Bullenfänger mit A-Bar rum. Hab Glück gehabt - ist 2006 als einer der letzten eingetragen worden. Aber Heute? Ich drück Dir die Daumen - aber ich denke das wird nichts beim TD4
Du möchtest doch nichts über Versicherungsschutz hören oder? Wenn Du jemanden platt fährst und die Dinger sind nicht eingetragen - dann ist eben dieser dahin. DAS ist das Thema über das es am meisten nachzudenken gilt, wenn man nicht bis an sein Lebensende zahlen will. Wäre mir zu riskant
Meines Wissens nach gibt es kein Gutachten für die LSG.
Wozu auch ?
Die Dinger sind nicht Scharfkantig, stehen nicht über und beeinflussen den Lichtkegel nicht negativ.
LSG dürfen nur Streben in eine Richtung haben, dann werden sie auch vom TÜV eingetragen.
Fahr zu einem anderen TÜV.
Mein TDI hat die Dinger seit 10 Jahren montiert , ohne Eintragung .
Noch kein Überwachungsverein hat je etwas moniert .
Ich würd auch zur Konkurrenz fahren .
Wenn Du ihm sagst, dass die Gefahr, die von Deinen Lampenschutzgittern ausgeht, nicht ansatzweise an die heranreicht, die von Deinem Fahrstil ansich ausgeht... und die Erlaubnis hast Du schließlich ja sogar schriftlich...
...also, wenn Du Zeugen brauchst...:D:D:D
"Manchmal hat es wirklich keinen Sinn,
die Stirn zu fletschen und die Zähne zu runzeln." Heinz Erhardt
Viele Baustellenlastwagen (Kieskipper) haben auch Lampenschutzgitter vor den Scheinwerfern. Sollten die alle illegal sein?
Das Lampenschutzgitter schützt doch die Fußgänger im Falle eines Unfalls vor den zersplitternden Glasscheiben der Lampen. So würde die Fußgängersicherheit doch eher erhöht werden. Ich sehe von den Gittern keine Gefahr ausgehen. Wo sollte die Gefahr sein?
Wenn das originale Landrover-Teile (oder baugleich) sind, würde ich die auch nicht eintragen lassen. Mit selbst gespanntem "Maschendraht" würde ich erst gar nicht zum TÜV fahren.
Viele Grüße
Sailor
Land-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
... @ der-tapfere: DANKE Thomas! Es ist immer wieder schön zu erfahren, dass man noch Freunde hat, auf die man sich immer verlassen kann!!!
Das von meinem Fahrstil, KANN ich dem freundlichen TÜVler nicht erzählen. Die haben mir den Lappen gegeben, nachher nehmen mir die den auch wieder weg... :D
Wenn Du ihm sagst, dass die Gefahr, die von Deinen Lampenschutzgittern ausgeht, nicht ansatzweise an die heranreicht, die von Deinem Fahrstil ansich ausgeht... und die Erlaubnis hast Du schließlich ja sogar schriftlich...
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