Mein Finanzamt will jetzt meinen neuen 130er als PKW mit fast 600.-€ besteuern.
Ich weiß aber sicher, dass einige andere LR Fahrer und Pickup Fahrer hier im Rheingau eine LKW Besteuerung haben.
Mein Anwalt meint, dass wenn ich genug Kennzeichen sammle, die eine LKW Besteuerung haben, so würde das gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und für eine Willkür sprechen, womit ein Richter arbeiten könne. Damit würde das folgende Gerichtsverfahren mit dem Abschluß der LKW Besterung enden.
Zudem wollen wir das Urteil BUNDESFINANZHOF Urteil vom 24.2.2010, II R 6/08 anführen.
Ich will keine persönlichen Daten von Euch.
Kennzeichen und Fahrzeugtyp reichen mir - Gerne auch als PM.
Vielen Dank schon mal.
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