Ein doch recht preiswerter Anbieter schreibt:
- E-Prüfzeichen vorhanden
- Homologationsbescheinigung nach E9-103 R wird mitgeliefert
- Keine TÜV-Eintragung erforderlich
- Die bisherige Steuerklasse (Abgasnorm) bleibt uneingeschränkt erhalten
- ACHTUNG: Bei anderen Anbietern werden auch Katalysatoren ohne gültiges Gutachten angeboten. Ärger beim TÜV ist dann vorprogrammiert!
Da ich am Kat nur die englischen Homogenisierungsunterlagen des spanischen Herstellers fand - wie geht das nun?
Der TUEVler kennt nur fertige Heftchen mit den Bauartzulassungen - reicht da die E9-Zulassung zur Vorlage bei der Umschluesselung aus?
Gruss & Dank im Voraus -
DocTrial
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