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Juchu, habe einen 109!

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    #16
    ... benziner müssen ab baujahr august (?) 1969 zur AU, serie 3 benziner daher also auf alle fälle (jetzt aber nur noch zusammen mit dem tüv alle 24 monate). massgeblich für die ganzen beknackten regelungen ist das datum der ersten zulassung, nicht das baujahr ... wenn du jetzt den serie 3 den dein opa neu gekauft und nie angemeldet vom dachboden holst wirst du den in d nicht mehr zulassen können, der wird wie ein neufahrzeug behandelt.

    die auskunft zum "default-wert 01.07.1977" ist spo-nonsense. wenn die zulassung als lkw nicht klappt kannst ihn ja nächstes jahr als oldtimer zulassen, dann bist du mit 200 euro steuer und 80 euro versicherung im jahr dabei und die ganze mühe auf der zulassungsstelle und im finanzamt lohnt nicht.

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      #17
      Wie sieht es mit Oldtimerzulassung aus (ich glaube nach 30 Jahre).

      Dein Fahrzeug ist zwar noch keine 30 Jahre alt, aber nächstes Jahr dürfte es kein Problem mehr sein

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