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ABE Frontschutzbügel, Trittbretter

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    ABE Frontschutzbügel, Trittbretter

    Hallo ins Forum,

    ich habe meinen neuen gebrauchten Freelander ein wenig verschönert.
    Klasse Frontbügel dran und die Trittbretter kommen diese Woche auch noch aus England.
    Nun habe ich leider keine ABE dazu, kann mir da vielleicht jemand von Euch helfen?
    Vielen Dank.

    #2
    AW: ABE Frontschutzbügel, Trittbretter

    Wie schon öfters geschrieben baue das Zeug dran und gut ist. Bei meinem hat nie ein Tüv Prüfer nachgefragt zumal es sich um Landrover Zubehör handelt
    Landrover Defender 110 SW

    grüsse jossidd









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      #3
      AW: ABE Frontschutzbügel, Trittbretter

      Jau und baut bloß keinen Unfall, egal ob mit oder ohne Personenschaden, ihr zahlt bis an euer Lebensende!!! Und ja Jossi, das gilt auch im wilden Osten! (Ihr wolltet euch ja wiedervereinen :D)

      Gruß,
      Dennis

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        #4
        AW: ABE Frontschutzbügel, Trittbretter

        Da hat Landvogt völlig recht - solange nix passiert ist es nicht tragisch und es wird sich auch keiner dran stören, aber wenn dann doch mal was ist, egal ob verschuldet oder nicht, dann ist der Ärger da - und nicht nur Ärger sondern MEGA-ÄRGER!!

        (aber das muß ein Jeder selber wissen....)
        Gruß ED

        Suche Spurverbreiterungen

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          #5
          AW: ABE Frontschutzbügel, Trittbretter

          das schlimme ist ja nicht, das man dann selber zahlt bis zum lebensende (selber schuld) sondern das das opfer allein gelassen wird und evtl sachen nicht erstattet bekommt/behandlungen nicht in anspruch nehmen kann. find ich viel schlimmer....

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            #6
            AW: ABE Frontschutzbügel, Trittbretter

            Dennis
            Ich war mit dem Auto beim TÜV und habe gefragt weil ich den Bullenfänger auch gern jetzt Personenschutzbügel genannt eintragen wollte meinten die Herren Ingenieure nicht notwendig wegen original Zubehör. Warum sollte man sich Trittbretter eintragen lassen??
            Davon abgesehen gab es hier im Forum ABE die zur Verfügung gestellt worden sind kann diese aber leider nicht mehr finden.
            Von den Trittbrettern habe ich was da. Schicke mir Deine Mail und ich sende Dir sie zu. Bullenfänger hatte ich glaube auch was aber das muß ich suchen. Ach so was hast Du den überhaupt für einen Personenschutzbügel hatte ich das überlesen??
            Zuletzt geändert von jossidd; 18.01.2011, 18:40.
            Landrover Defender 110 SW

            grüsse jossidd









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              #7
              AW: ABE Frontschutzbügel, Trittbretter

              Hallo zusammen,

              die benötigten unterlagen finde man in der Datenbank:



              Gruß Ingo

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                #8
                AW: ABE Frontschutzbügel, Trittbretter

                Nun, Das der Micha die ABE gern hätte versteh ich vollkommen, da die Herren hier beim TÜV etwas anders drauf sind. Hier ist VW-Land, da wird besonders bei der Konkurenz hart geschaut.

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                  #9
                  AW: ABE Frontschutzbügel, Trittbretter

                  Zitat von IngoLaenen Beitrag anzeigen
                  Hallo zusammen,

                  die benötigten unterlagen finde man in der Datenbank:



                  Gruß Ingo

                  Genau Ingo diese Datenbank meinte ich
                  Landrover Defender 110 SW

                  grüsse jossidd









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                    #10
                    AW: ABE Frontschutzbügel, Trittbretter

                    @Landogt; edman; ookuchaka:

                    Nun übertreibt ihr aber heftig!
                    Das eventuelle Opfer bleibt auf gar keinen Fall im Regen stehen, die Haftpflichtversicherung zahlt auf jeden Fall!
                    Einzig Regreßforderungen gegen den Versicherungsnehmer/ Verursacher sind möglich.
                    Liegt eine besonders schwerwiegende vorsätzlich begangene Obliegenheitsverletzung vor, so ist der Versicherungsregress auf 5.000 € begrenzt,
                    bei einer normalen Obliegenheitsverletzung gilt die halbe Maximierung, sprich 2500€!
                    Zudem muss ein kausaler Zusammenhang mit dem Schaden bzw.der Schadenhöhe nachgewiesen werden.
                    5000€ Regress habe ich einmal in meiner fast dreißigjährigen Tätigkeit durchgesetzt, der Verursacher hatte seinen Führerschein verloren und fuhr entgegen der Fahrtrichtung volltrunken in eine Autobahnbaustelle, verletzte dort tätige Arbeiter teilweise sehr schwer und flüchtete sodann.

                    Bei der Kaskoversicherung sieht das allerdings ganz anders aus, die sind schnell aus der Leistungspflicht raus...




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                      #11
                      AW: ABE Frontschutzbügel, Trittbretter

                      Moin,
                      hab nie behauptet, dass die Haftpflicht nicht zahlt! Nur, den Regressanspruch gegen den VN werden die mit Sicherheit stellen. Und soweit ich das weiß, sind das nicht immer nur 5.000,- sondern auch gern mal das doppelte, oder gar eine vom Richter festgelegte Summe.
                      Als Beispiel, ich wollte meinen Defender-Personenschutzbügel aus Kunststoff (orig. Bestandteil des 2006er Experience-Sondermodells) an einen anderen Defenderfahrer veräußern. Sein Auto ist ein, zwei Jahre älter als meiner es war und, er durfte den original LR-Personenschutzbügel nicht an sein Auto bauen, da die Freigabe nur 2006er Defender betrifft!!! So Jossi, und jetzt kommst du! Nur weil bei euch die TÜV-Ings tiefenentspannt sind, trifft das noch lange nicht auch auf Sachverständige, Richter usw. zu!

                      Gruß,
                      Dennis

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                        #12
                        AW: ABE Frontschutzbügel, Trittbretter

                        Und soweit ich das weiß, sind das nicht immer nur 5.000,- sondern auch gern mal das doppelte, oder gar eine vom Richter festgelegte Summe.
                        Das ist nicht möglich denn es handelt sich bei der KFZ-Haftpflichtversicherung um eine Pflichtversicherung die festen Grundsätzen unterliegt. Der Versicherer kann in seinen AKB (Allg.KFZ-Vers. Bedingungen) lediglich nach unten abweichende Regressbeschränkungen vereinbaren!
                        Sollte vor dem Versicherungsfall und zusätlich beim Versicherungsfall eine schwere, vorsätzliche Obliegenheitsverletzungen vorliegen (z.B. ein nicht genehmigter Kuhfänger vor dem Versicherungsfall montiert und zusätzlich unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und die Verletzungen sind durch die unerlaubten Anbauteile wesentlich schwerer als sie vermeintlich ohne diesen wären) können beide Regressforderungen addiert werden, also dann max. 7500€... da ist aber dann absolut Ende mit Regress und Leistungsfreiheit.
                        Dies ist BGH Rechtsprechung und damit solange gültig wie der BGH nicht anders urteilt!

                        Glaub´es mir, ich habe mich fast dreissig Jahre beruflich mit dem Metier befasst.

                        Gruss Fred

                        Nachtrag @Landvogt:
                        Du hast auch nie behauptet das die KH nicht zahlt, das war ookuchaka, deshalb hatte ich u.a. auch an ihn geantwortet.
                        Zuletzt geändert von wanna_be_free; 19.01.2011, 18:27. Grund: Nachtrag

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                          #13
                          AW: ABE Frontschutzbügel, Trittbretter

                          verstehe nicht genau wo das problem ist die teile eben eintragen zu lassen. gibt es keine abe sondern nur ein teilegutachten dann muss damit eingetragen werden.

                          ohne freigabe vom stva keine haftpflichtversicherung und neben dem regress noch sonstige unannehmlichkeiten, die sehr teuer werden.

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                            #14
                            AW: ABE Frontschutzbügel, Trittbretter

                            @wanna_be_free: dann war ich da wohl falsch unterrichtet. Ziehe also meinen Post zurück, da duch dich offensichtlich besser damit auskennst :)

                            gruss ookuchaka

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                              #15
                              AW: ABE Frontschutzbügel, Trittbretter

                              Das Forum hier ist einfach klasse, was man mit einer einfachen Frage für Diskussionen anregen kann!!!!
                              Ich danke allen für die vielen Antworten auf meine Anfrage, leider habe ich weder ABE noch Teilegutachten, gibt es nicht auch die Möglichkeit den Bügel vielleicht als Lampenträger einzubauen?
                              Wenn ich so die ganzen Meinungen zu dem Thema lese habe ich wírklich keine Lust meinen Versicherungsschutz zu verlieren oder eine eventuelle Straftat zu begehen, schaue ich mir meinen Wagen jetzt an habe ich aber auch keine Lust das Teil wieder abzubauen....

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