Habe es noch nicht gelesen, aber wenn Du mir jetzt noch erzählst, das ich mir soviele Scheinwerfer aufs Auto basteln kann wie ich will und dann auch noch >55W, dann falle ich vom glauben ab
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Es werde Licht
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AW: Es werde Licht
Zumindest die DEKRA sieht das aber anders.
Arbeitsscheinwerfer muessen dort keineswegs nur 35W haben. Das gilt (zumindest bei der DEKRA) nur fuer Suchscheinwerfer...
Fuer Arbeitsscheinwerfer gilt eigentlich nur, dass die nicht mit der normalen Lichtanlage gekoppelt sein duerfen, einen separaten Schalter haben muessen und am besten noch ein Warnschild am Schalter, dass die im Strassenverkehr nicht benutzt werden duerfen (ausser Muellabfuhr, u.ae.)...
Die DEKRA regelt das anders, als die STVZO? Eigentlich kaum vorstellbar...
edit: weiss einer, warum ick auf alle mit einem Zitat antworten kann, nur auf DefenderAndy nicht? Da fehlt entsprechendes Icon?
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AW: Es werde Licht
Zitat von DefenderAndy Beitrag anzeigenHabe es noch nicht gelesen, aber wenn Du mir jetzt noch erzählst, das ich mir soviele Scheinwerfer aufs Auto basteln kann wie ich will und dann auch noch >55W, dann falle ich vom glauben ab
Lohnt sich,macht Freude.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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AW: Es werde Licht
so... nun noch mal ich... ich glaube wir nähern uns dem ganzen :D
Nach StVZO § 52(7) heisst es wie folgt:
Arbeitsscheinwerfer:
Anzahl: 1 oder mehr
nur Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Strassen dienen sowie Fahrzeuge der Müllabfuhr dürfen die Arbeitsscheinwerfer während der Fahrt einschalten
und damit sollte wieder das gelten, was ich weiter oben schon einmal geschrieben hatte, nämlich das nur 6 Scheiwerfer in Fahrtrichtung sichtbar sein dürfen, andere müssen abgedeckt werden.
Aber jetzt bin ich auch inzwischen verunsichert.
Frage morgen mal nach und poste dann hierZuletzt geändert von DefenderAndy; 09.01.2011, 22:00.Schaf lügt
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AW: Es werde Licht
Es hat ja niemand behauptet,dass du Arbeitsscheinwerfer im Bereich der STVZO anmachen darfst.
Aber dann lies den Paragraphen auch mal weiter.
Da steht was von "ständig betriebsbereit"
und damit ist eine Abdeckung ausgeschlossen.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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AW: Es werde Licht
Zitat von Caruso Beitrag anzeigenWas der Blödsinn soll,weiß ich nicht.You Can't Fix Stupid:evil:
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Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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AW: Es werde Licht
bin echt gespannt was mir die Kollegen vom VKD morgen dazu erzählen :D
§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein. + 2x Fern + Standard Abblend-/ Fern
Das ergibt 6 Scheinwerfer und wenn ich dann noch 2-x Arbeitsscheinwerfer draufbaue mit 2x100 Watt, als Arbeitsscheinwerfer beim Tüv :D
Na ich lasse mich mal überraschen.
Aber anscheinend gibt es wirklich unterschiede oder es gab Änderungen in den Gesetzen.
Ihr habt Recht, das in der StvO nicht drinsteht, das die SW >6 abgedeckt werden müssen.
Dafür war es einmal ein interessanter Fred, welcher nicht das 10. Mal die Doppelbatterie behandelt :D
Gehe jetzt ins Bett, bis morgen dann :D:DSchaf lügt
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AW: Es werde Licht
Ich mache weder die Regeln für das Forum noch kann ich sie ändern. Die Frage nach dem Zitieren ist lediglich schon mal aufgetaucht und das war die Antwort dazu. Macht für mich auch Sinn, und wenn man einzelne Sätze zitieren will gibt's ja auch die Möglichkeit dazu. Und nun zurück zum Thema...You Can't Fix Stupid:evil:
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AW: Es werde Licht
"Aber anscheinend gibt es wirklich unterschiede oder es gab Änderungen in den Gesetzen."
Ja,stell dir mal vor,wir sind jetzt EU.
Und Lichttechnische Einrichtungen durften noch nie,
mit Mützchen oder Kappen abgedeckt sein.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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AW: Es werde Licht
Zitat von DefenderAndy Beitrag anzeigen§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein. + 2x Fern + Standard Abblend-/ Fern
Dieses Geschreibsel ist so nirgendwo nachzulesen und außerdem falsch.
Seit jeher darfst du das serienmäßige Fernlicht im Hauptscheinwerfer
abklemmen und stattdessen 4 richtige Fernscheinwerfer montieren.
Plus zwei Nebelscheinwerfer.Sind dann acht.
Und seit wir EU sind liest es sich sogar so,als wenn die NSW
zusammen mit den FSW brennen dürfen.
Das war früher nicht so,woraus gerne die Aussage getätigt wurde,
dass nur 4 Scheinwerfer zusammen brennen dürfen.
Wo das stehen sollte,konnte aber auch niemand benennnen.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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