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Gurpflicht und Serie

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    Gurpflicht und Serie

    ...danke erstmal, ich werds versuchen. Hab das Argument mit dem Teilekatalog und Betriebsanleitung schon gebracht. Nehm jetzt noch die Scans mit.
    Ist halt wieder einer vom Typ "wie kann man nur so ein Auto fahren". Derselbe Prüfer hat vor zwei Jahren übrigens nichts gesagt (gleiche Reifen).
    Nach genau 40 Jahren und geschätzten 20 HU ist im auch aufgefallen, dass ich keine Gurte habe (EZ 10/1970). War bisher nie ein Problem, das Argument, dass vom Werk keine Ankerpunkte drin sind war bisher jedem einsichtig. IHM vor zwei Jahren übrigens auch!!

    Dumm von mir war nur, dass ich diesmal nicht selbst bei der HU dabei war und ich jetzt bis 24.12. die Mängel abstellen soll. Leider ist das mit der Ersatzteillieferung auch so eine Sache. Mir fehlt ein Beckengurt :-(( Ankerpunkte snd mitlerweile drin (jaja, die Vernunft)

    Viele Grüße
    Markus
    If you're going through hell, keep going. (W.C.)

    #2
    AW: Gutachten 7.50

    Soll ich mal in meinem Keller nach einem Beckengurt suchen? Vorne nehme ich an, oder?

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      #3
      AW: Gutachten 7.50

      ...danke Guido, dieses Problem hat sich gerade mit einem Läuten an der Türklingel erledigt. Der Gurt ist angekommen.
      Jetzt bin ich mal gespannt!
      If you're going through hell, keep going. (W.C.)

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        #4
        AW: Gutachten 7.50

        ähhhhh,baujahr '70 braucht gurte...........????
        ich denke nicht.........

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          #5
          AW: Gutachten 7.50

          ...jetzt gieß noch Öl ins Feuer. Spass beiseite.
          Der Stichtag war der 01.04.70 alles was danach zugelassen wurde, musste Gurte nachrüsten. AUSSER: Wenn werkseitig keine Ankerpunkte verbaut sind. Z.b. bei Autos die wahrscheinlich früher gebaut und gelifert wurden aber in Deutschland erst im Oktober 1970 erstzugelassen wurden. (Ich kenn da einen!!) Dann waren Gurte erst ab 1974 Pflicht. Nur leider steht das mit den Anker-/Befestigungspunkten nicht so im Gesetz. Ich habe es zumindest nicht gefunden. Dazu gibt es halt nur "Ausführungsbestimmungen". So und nun fang die Diskussion mit einem solchen Zeitgenossen an, vor allem wenn die Zeit drängt...
          Zuletzt geändert von Mountie; 20.12.2010, 12:45.
          If you're going through hell, keep going. (W.C.)

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            #6
            AW: Gutachten 7.50

            Hi,
            ab irgendwann 1970 müssen vorne Gurte installiert sein, wenn Befestigungspunkte vorhanden. Irgendwann ab 1974 (glaube ich) sind Gurte vorne Pflicht. Ab dann waren sie m.E. auch immer ab Werk schon eingebaut. Meine Ente z.B. war von Juli 1970 und hatte keine Gurte, weil es keine Möglichkeit gab, sie im Dosenblech zu befestigen. Das war dem TÜV bekannt und auch kein Anlass zu Verdruss.

            Der Landy ist ein Fahrzeug, wo der Prüfer je nach Tageslaune immer irgend etwas zu Bemängeln finden kann. Im Laufe von über 25 Jahren Landy-ismus waren das immer mal wieder der Arbeitscheinwerfer hinten, gelegentlich der Ersatzreifen vorne, aber der hinten auf der Tür ist auch schon mal bemängelt worden, fehlende Gurte bei den Sitzbänken auf den Radkästen, die Batterie-Pluspolabdeckung, beim Softtop die Sitzbänke auf den Radkästen wg. möglicher "Rausfall-Gefahr"...

            Wie schon gesagt, auch Prüfer haben manchmal ihre Tage (ich meine, wo sie nicht gut drauf sind, nix frauenfeindliches... :-) und ich habe die Erfahrung gemacht, dass man mit Diskutieren NIE weiterkommt. Sich höflich verabschieden und einfach woanders hinfahren hat sich am besten bewährt.


            Gruss,
            Jürgen

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              #7
              AW: Gutachten 7.50

              Die Pflicht zur Nachrüstung besteht für alle Fahrzeuge, die ab dem 01.04.1970 erstzugelassen wurden und für die entsprechende Verankerungen verfügbar sind. Sollte das Fahrzeug älter sein, besteht keine Nachrüstpflicht, im Falle eines Unfalls gibt es aber auf jeden Fall Mitschuld.

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                #8
                AW: Gutachten 7.50

                der ADAC hat dazu publiziert:
                Kinder bis zum Alter von 36 Monaten dürfen in gurtlosen Fahrzeugen grundsätzlich nicht transportiert werden. Diese Bestimmung gilt für alle Fahrzeugklassen vom Messerschmitt Kabinenroller über den Opel Olympia oder MG A bis zum Horch 853. [......] Die Pflicht zum Einbau von Sicherheitsgurten für Fahrer und Beifahrer besteht in Deutschland seit 1. April 1970; für die Rücksitze war der 1. Mai 1979 der Stichtag.

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                  #9
                  AW: Gurpflicht und Serie

                  **** Der Mod bittet in diesen Thread bitte nur Gurtbeiträge. ****

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                    #10
                    AW: Gurpflicht und Serie

                    Also mein LW ist BJ 1977 aber LKW und keine Gurte. Im Brief ist vermerkt das Befestigungspunkte fehlen und eine Ausnahmegenehmigung besteht Paragraph 70 und 35A StVZO.

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                      #11
                      AW: Gurpflicht und Serie

                      Moin,
                      den Stichtag 01.04.70 kenne ich so auch.Den Zusatz das für Fahrzeuge die keine Befestigungspunkte für Gurte aufweisen, eine Ausnahmegenhmigung bis EZ xx.xx.1974 besteht, habe ich auch bereits gelesen.Wer weiss es genau oder weiss wo es steht?

                      Gruß Reinhard

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                        #12
                        AW: Gurpflicht und Serie

                        Bei meinem SIII Baujahr 1982 ist hinten auf den Längsbänken gar nichts. Hat TÜV auch nicht gestört. Habe jetzt Beckengurte eingebaut, da die Kinder in der Kurve immer runtergerutscht sind ( teilweise natürlich absichtlich ).
                        Gruß Christian

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                          #13
                          AW: Gurpflicht und Serie

                          Dazu wäre noch zu sagen, wenn der Landy als LKW läuft hat sich die komplette Gurtdiskussion sofort erledigt. In LKWs war der Stichtag erst Anfang der Jahres 1992 :)

                          Zumindest laut Auskunft des TüVs.

                          Viele Grüße,
                          Kilian
                          Freiheit wäre geiler!

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                            #14
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                            Moin Kilian,

                            Räusper. Die Auskunft Deines TÜVs ist falsch.
                            Gemeint sind offensichtlich LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8to (eventuell auch 3,5to, das muß noch geprüft werden). Kleine LKWs bis zu 2,8to werden bei Sicherheitsgurten genauso wie PKWs behandelt.

                            Happy rovering - Birger
                            Land-Rover Series - serious!

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                              #15
                              AW: Gurpflicht und Serie

                              Jo, aber 1992 war ein Fzg. mit mehr als 2,8t zgG. ein LKW, ist ja erst später(2001?) auf 3,5t hochgesetzt worden. Greift dann nicht das Bestandsrecht?
                              Nimm das Leben nicht so ernst, du kommst da doch nicht lebend wieder raus!

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