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Abgesehen davon daß im §72 StVZO etc extra steht daß für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem (verschiedene) Daten der §35aVII in der vom Fassung vom (verschiedene) Daten steht, was wäre denn jetzt logisch der Bestandsschutz: Der Landy war ein LKW unter 2,8to, er ist somit auch ein LKW unter 3,5to.
Happy rovering - Birger
PS: Die Daten klamüser ich später einmal auseinander.
danke für die Richtigstellung! Ich hatte die Auskunft tatsächlich für meinen 7,49t MAN bekommen, wusste nicht, dass das alles nochmal tonnageabhängig ist...
Allerdings hat mein Landy überhaupt gar keine Gurte und ist BJ/EZ 1977... hat noch nie wen interessiert, habe das immer auf die mir bekannte LKW Regel zurückgeführt.
das heißt das ich jedesmal wennn ich in meinem 74er Landy ohne Gurte fahre eine kleine Straftat begehe. Der "Dicke" hat Gurte, ich verzichte aber auf deren Nutzung Großzügig.
Also mein LW ist BJ 1977 aber LKW und keine Gurte. Im Brief ist vermerkt das Befestigungspunkte fehlen und eine Ausnahmegenehmigung besteht Paragraph 70 und 35A StVZO.
Und mein LW ist BJ 1976 mit PKW-Zulassung und hat vorne Beckengurte. Eingetragen sind insgesamt 6 Sitzplätze. Die 4 Sitzplätze auf den Radkastensitzbänken hinten haben keine Gurte. Soweit ich weiß, gelten alle Vorschriften mit Gurten nur für Sitzplätze in Fahrtrichtung, also nicht für die Radkastensitzbänke.
Viele Grüße
Sailor
Land-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
meine Landy S III ist Bj ´78, Tag der Erstzulassung ´80 in der Schweiz.
Ausgeliefert wurde der Wagen als 109 Station, also 9 Sitze.
Vorne mit Gurten, 2 Reihe und hinten ohne Gurte und ohne Befestigungspunkte. Zum Zeitpunkt der Zulassung, ´80, waren nur Rückhaltesysteme für die erste Reihe in der Schweiz Pflicht. Eine Zulassung in Deutschland ist mit 9 Sitzplätzen ohne Nachrüstung nicht möglich, weil hier ab ´79, ich glaube es war der 1.9., Rückhaltesysteme für alle Sitzplätze in PKW´s und klein LKW Pflicht sind. Maßgeblich ist das Datum der ersten Zulassung, nicht das Herstelldatum.
So die Auskünfte der Verantwortlichen bei meinen Versuchen, meinen Landy als PKW mit 9 Plätzen, oder wenigsten mit 5, anzumelden.
Die Auskünfte habe ich vom TÜV, einem Gutachter, meiner Werkstatt und der DEKRA erhalten.
das Problem ist doch weniger ob es der TÜV reklamiert oder nicht. Die Nachrüstpflicht mit Stichtagen ist ziemlich eindeutig - ob nun wo welcher TÜV es unterlässt darauf zu bestehen ist zwar vorderdergründig eine Vereinfachung nur wenn ein Unfall passiert und jemand kommt durch die fehlenden Gurte zu Schaden, dann interessiert niemanden mehr obs der TÜV unterlassen oder vergessen hat. Der Fahzeughalter haftet und lasst mal jemanden unfallbedingt im Rollstuhl sitzen, das wäre man froh man hätte die Gurte eingebaut statt den Land Rover zu verkaufen um den Schadenersatz zu bezahlen. Ich weiss, der Beitrag klingt spiessig, aber bei allem was man so ohne ABE verbaut bzw trickst, Versicherungsgutachter schauen sehr genau hin und wenn sich was findet die kosten auf jemaden anderen abzuwälzen finden die es.
......aber auch wenn man gurte einbaut obwohl keine echten
befestigungspunkte da sind,gibt es im falle eines unfalles mit
personenschaden ärger weil der vohandene gurt ohne echten
befestigungspunkt sicherheit vorgaukelt wo keine ist.
also immer einen entsprechenden text im brief haben um auf
der,versicherungstechnisch ,,sicheren,, seite zu stehen.
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