Ich hätte dem Serviceleiter gleich geantwortet: "In welcher Fantasiewelt leben Sie eigentlich? Auch egal, ich lass der Fantasie meines Anwaltes mal freien Lauf. Mit ihm können Sie dann versuchen alles weitere zu verhandeln."
Bei solch "großkotzigen" Antworten würde ich dem Händler Post vom Anwalt zukommen lassen...und weil es der Händler nicht anders will: zweimal Nachbesserung einfordern (welche vorraussichtlich scheitern wird und dem Händler nur unnötig Geld kostet) und dann einen ordentlichen Preisnachlass fordern oder (wenn ich den Wagen sehr oft als Zugpferd benötige) die Rücknahme verlangen.
Und genau solche Händler/Verkäufer meine ich immer wenn ich von "hau mit dem Anwalt drauf" rede!
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