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Die Antwort war zu erwarten. Abwimmeln und für Dumm verkaufen - die übliche Vorgehensweise. Würde auch so vorgehen wie toxicovery schreibt. Einen Brief mit dem Hinweis auf den Grundsatz der Gewährleistung und mit deiner Forderung nach Beseitigung des Mangels oder evtl. Rückabwicklung (würde ich mit einem Anwalt vorher klären). Und mit dem deutlichen Hinweis, dass du die Sache nicht auf sich beruhen lassen wirst, und eine Klage anstrebst, wenn keine Einigung efolgt. Falls du ADAC - Mitglied bist, schreib mal denen eine Mail mit dem Schverhalt, schaden kann das nicht.
Unabhängig von dem Beispiel mit dem Radio ist es völlig unerheblich ob TÜV oder nicht und ob der TÜV die AHK mit prüft oder nicht. Das der Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs nicht sichtbar war oder nicht gesehen wurde ändert nichts an der Tatsache das es ein Mangel ist. Wichtig ist, das dieser (bis dahin nicht sichtbare) Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (i.d.R. Lieferung der Sache) im Keim schon vorhanden war. Und davon geht der Gesetzgeber in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf aus und hat daher die Umkehr der Beweislast vorgesehen. Wenn der Händler also der Meinung ist das der jetzt vorhandene Mangel erst entstanden ist nachdem die Sache dir gehörte muss ER es BEWEISEN. Und ein Beweis ist eine HU(bei der die AHK nicht einmal geprüft wird) nunmal nicht.
Das Problem in deinem Fall wird sein das der Händler sich ja offensichtlich nicht darauf einlassen will, sonst wäre wohl die Antwort von ihm schon anders ausgefallen. Vielleicht kann ihn die (von dir angekündigte) Aussicht auf ein Schreiben eines Anwaltes und nötigenfalls Klage noch umstimmen. Wenn nicht, wirst du wohl genau diesen Weg gehen müssen. In jedem Falle scheint es müsstest du nach einem neuen Freundlichen in deiner Gegend suchen:-)
Kurz noch am Rande: Eine Batterie, wie weiter oben gelesen, zählt zu den Verschleissteilen. Damit würde man vor Gericht möglicherweise nicht durchkommen.
Ich habe noch nie gesehen, dass eine Ahk egal ob fest oder abnehmbar bei der HU überprüft wird (außer bei einer Eintragung).
Wenn die Ahk zum Zeitpunkt der Auslieferung intakt gewesen wäre, müsste ich alle vier Monate dann einen neuen Kopf kaufen, da dies der normale Verschleiß ist?! Zumal ich den Mangel bei der Ersten Inbetriebnahme der Ahk feststellen konnte.
Aktueller Stand der Dinge:
Nach mehrmaligen Versuchen zu der zuständigen Person durch zu kommen, hatte ich eine Sekretärin an die Leitung bekommen. Diese teilte mir mit, dass Herr..........diese Woche im Urlaub ist. Auf Nachfrage ob die Mails abgerufen wurden, verneinte Sie mir meine Frage.
Der komplette Sachverhalt inkl. Stellungnahme von Land Rover ging nun an die "oberste Geschäftsleitung".
Nicht zu glauben, dass man sich mit einem Vertragsautohaus zweier großen , deutschen Automobilhersteller so ärgern muss.
Zugleich bin ich gespannt wie nun auf mein Schreiben reagiert wird.
kenne ich. Beim ersten Disco war ich auch bei einem grossen Autohaus am Bodensee.
Nur Ärger. Ich war kurz davor den Dicken wieder abzugeben.
Dann habe ich zum Glück den :) gewechselt und seither keinerlei Probleme/Ärger mehr.
Gruss Jens
Gruss Jens
███████████████░░░░░░░░░░░░░░ 44% DONE.
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Wenn du die AHK nicht oft benötigst würde ich dem Händler vielleicht noch einen Preisnachlass von 2000,- Euro vorschlagen und damit leben. Vorallem weil LAnd Rover selbst ja sagt das da nichts passieren kann (so hat es mir meine alte Werkstatt damals schwarz auf weiß bestätigt).
Wenn der Händler damit auch nicht einverstanden ist und es ja anscheinend ein großes Autohaus ist, würde ich die Sache dem Fachanwalt in die Hände geben. Gemäß dem Motto: Wer glaubt den Goliath spielen zu müssen darf sich nicht wundern wenn er über David stolpert...vorallem wenn David das Recht auf seiner Seite hat! *hehehe
Hier zeigt sich mal wieder für wie dumm und naiv die Kunden verkauft/gehalten werden. Wer sich also für dumm und naiv verkaufen lassen will der kann das gerne machen, sich aber immer im klaren sein: Wer nicht um sein Recht kämpft wird es verlieren! ;-)
PS: Wegen der Batterie: Wenn die schon 1 Woche nach Kauf den Geist aufgibt (also kaputt und nicht nur leer) ist das kein Verschleiß! Der Wagen muss 6 Monate lang einwandfrei laufen ohne jeglichen Mangel! Der Wagen muss 6 Monate lang laufen wie ein "Neuwagen". Geht also innerhalb der 6 Monate ein Gelenk, (z.b. Stabi-Stange/Pendelstütze) oder sonstwas kaputt muss das der Händler nachbessern. Es gibt aber auch ein paar Ausnahmen: Wenn der Wagen z.B. schon 200.000km drauf hat. Fährt man dann z.b. in den 6 Monaten aussergewöhnlich viele Kilometer (z.B. 30.000km) kann ein Gericht auch mal entscheiden das es als "Verschleiß" gilt, weil der Wagen sowieso schon viele Kilometer runter hat.
Aber grundsätzlich gilt erstmal: Alles was in den ersten 6 Monaten auf kaputt geht muss der Händler übernehmen. Dafür verdient er ja etwas am Wagen und dafür ist der Händler ja auch ein Händler! Und nur weil 80% der Händler dieses "Risiko" nicht einkalkulieren wehren sich diese natürlich gerne dagegen...
Es ist teilweise schon ein deutliches klackern, schlagen oder wie man das auch immer nennen mag bei der Ahk zu hören. Meiner Meinung nach muss ein neuer Kugelkopf her.
Zudem werde ich das dumme Gefühl nicht los, dass sich schleichend die Agr's verabschieden. Da geh ich doch jede Wette ein, dass die Gebrauchtwagengarantie dafür auch nicht gerade steht...
Zur Info: seit dem Kauf Ende Dezember habe ich etwa 5000km zurückgelegt!
Um es nochmals zu verdeutlichen:
Du hast ein Gewährleistungsrecht! Das hat nichts mit der evtl. abgeschlossenen Garantie zu tun! Wenn man den Unterschied nicht kennt sollte man sich unbedingt anwaltliche Beratung einholen, andernfalls bleibt man tatsächlich auf den Kosten sitzen (wenn man z.B. den Händler auffordert die auftauchenden Mängel Aufgrund der Garantie zu beseitigen). Der Händler kann dies ablehnen, man verklagt ihn und bleibt dann auf den Kosten sitzen. Warum? Weil die Garantie eine freiwillige Versicherung ist, da kann man individuelle Vereinbarungen treffen. Die Gewährleistung ist gesetzlich verankert und darauf hat man auch ohne Garantie Anspruch. Fordert man nun im Falle eines Mangels die Beseitigung über die Garantie kann der Händler dies tatsächlich ablehnen. Nachträglich den gleichen Mangel nochmals über die Gewährleistung reparieren zu lassen kann manchmal richtig schwer werden und wird meist (auch vor Gericht) nicht mehr akzeptiert. Das sind dann typische "Verfahrensfehler"!
Deshalb: Im Zweifel immer Anwalt fragen. Bei einem guten Anwalt kostet eine solche Info auch nichts weil die wissen, das der Verbraucher im Recht ist und "Geld verdienen können".
Händler kontaktieren
am besten diesen Händler die Reperatur machen lassen
vorher abklären daß er das zu zahlen hat (schriftlich bestätigen lassen)
falls er nicht drauf eingeht => ANWALT
So mit neuen News melde ich mich mal wieder zu Wort.
Auf die nette Mail die ich der Geschäftsleitung und dem zuständigen Serviceleiter hab zukommen lassen, kam bis heute keine Rückmeldung. Soeben konnte ich mit dem zuständigen Serviceleiter sprechen, der mir deutlich mitteilte, dass von ihrer Seite keine weiteren Maßnahmen eingeleitet werden. " Was Sie daraus machen liegt in Ihrer Phantasie", so die Antwort des Serviceleiters.
...es ist doch nicht zu fassen, dass wegen jeder Kleinigkeit ein Anwalt hin zu gezogen werden muss!
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