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Gwährleistung beim Gebrauchtwagen

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    #16
    AW: Gwährleistung beim Gebrauchtwagen

    Hallo Christian,
    bei mir es so gelaufen. Der Händler hat natürlich erstmal abgewimmelt - normaler Verschleiß usw. nach mehreren Briefen per Einschreiben hab ich dann den Wagen zur Werkstatt gebracht und die AGV tauschen lassen. Hab dem Händler immer geschrieben was ich machen werde und ihm Fristen zur Antwort gesetzt. Ein Anwalt, den mir der ADAC empfohlen hat, hat mir (kostenlos am Telefon) das geraten. Als Vergleich hab ich dem Händler abgeboten 1/3 der Kosten selbst zu übernehmen, 2/3 er. Das hat den Vorteil, dass ich den Wagen in die Werkstatt meines Vertrauens bringen kann, dass ich weiß wer und was gemacht worden ist und hab 1 Jahr Garantie auf die Reparatur. Ausserdem hätte ich evtl den Wagen 100km weit zum Händler bringen und wieder abholen müaasen. Laut Anwalt ist es nicht sicher, ob du die Reisekosten erstattest bekommst, der Händler muss dir nicht nachweisen, wer deinen Wagen repariert hat und was getauscht oder gemacht wurde. D.h. du bekommst evtl keine Rechnung oder Werkstattbericht der Reparatur. Soweit mein Kenntnisstand. Der Brief eines Anwalts wirkt oft Wunder - aber wenns erstmal vor Gericht geht, wünsch ich dir gute Nerven und viel Glück.

    Edi

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      #17
      AW: Gwährleistung beim Gebrauchtwagen

      Wegen Erstattung der Reisekosten ist das klar und deutlich im Gesetz geregelt:
      § 439
      Nacherfüllung


      (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

      Wenn der ADAC-Anwalt also damals die Aussage getroffen hat es ist nicht sicher ob du die Reisekosten erstattet bekommst ist das absoluter Schwachsinn. Wenn wir gerade beim ADAC sind...die musste auch schon verklagt werden...
      Meiner Frau ist einer hinten aufs Auto gefahren und statt den Schaden einfach auszugleichen wurde versucht Kosten zu drücken und uns den Schaden "klein zureden" und wir hätten gar keinen Anspruch auf ein eigenes Gutachten und wenn wir uns einen Anwalt nehmen müssten wir den selbst bezahlen und und und

      Ergebnis: Der ADAC wurde verklagt, wir haben volles Recht bekommen, der ADAC hat den Schaden (1200,- Euro) und unseren Anwalt samt Gerichtskosten (nochmals knapp 1000,- Euro) zahlen müssen...

      Der ADAC gibt verdammt oft falsche Aussagen und ist nicht wirklich auf der Seite der Autofahrer. Die wollen einen (fast) nur das Geld aus der Tasche ziehen:


      PS: Sorry, aber da geht mir der Hut hoch wenn ich höre wie "große bekannte und seriöse" Unternehmen den Verbraucher um sein Recht bringen! Sowas muss eingesperrt werden... ;-)

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        #18
        AW: Gwährleistung beim Gebrauchtwagen

        Hallo,
        vielen Dank für die vielen Antworten.
        Werde versuchen Euch auf dem laufenden zu halten wie die
        Situation sich entwickelt.
        @edi, wie hat sich die Situation bei Dir entwickelt?
        Hat der Verkäufer auf deine Fristen und Vergleiche reagiert?

        Gruß Christian

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          #19
          AW: Gwährleistung beim Gebrauchtwagen

          Hallo Christian,
          auf die Fristen hat er nicht reagiert. Ich hatte den Wagen dann auf eigenen Auftrag reparieren lassen. Pech für ihn, weil die Rechnung auf mich ausgestellt war und er die MwSt nicht abziehen konnte. Er hat mir dann 2/3 (mein Vorschlag) der Kosten überwiesen, nachdem ich mit einer Klage gedroht hatte. Ging alles ohne Anwalt - ausser der telefonischen Beratung. Bin sicher, er hätte nichts gezahlt, wenn die AGV nicht mit der Garantie oder der Gewährleistung abgedeckt gewesen wären. Aber er hats mal versucht. Wichtig ist die Frist von 6 Monaten nach Kaufdatum. danach musst du beweisen, dass der Mangel beim Kauf bereits vorhanden war. Ist kaum möglich und wirtschaftlich unsinnig. Soweit unser tolles Verbraucherschutzgesetz. Und apropos Gesetz: wenn das so eindeutig geregelt wäre, bräuchten wir kaum noch Anwälte. Also: dem Händler odentlich auf die Füsse treten, aber alles dokumentieren und sachlich verhandeln. Spart mehr Zeit, Geld und Nerven als ihn vors Gericht zu zerren - aber wenns nich ander geht....

          Edi

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            #20
            AW: Gwährleistung beim Gebrauchtwagen

            Ich muss mich da leider auch noch hinzumischen:
            Greift die Sachmängelhaftung auch, wenn eine Garantieversicherung abgeschlossen wurde und diese für den Schaden nicht aufkommt? Muss der Verkäufer alle Kosten tragen?
            Habe vor ein paar Tagen erst meinem Verkäufer den Schaden beschrieben, jedoch noch keine Antwort erhalten. Ich möchte mich nur vorab informieren, wie es um meine Rechte und Pflichten steht.

            Vielen Dank schon mal für eure Antworten

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              #21
              AW: Gwährleistung beim Gebrauchtwagen

              Ja, das tut sie. Das ist der Sinn und Zweck!
              Wow, I love Germany - Paris is so nice!

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                #22
                AW: Gwährleistung beim Gebrauchtwagen

                Das freut mich, dass zu hören. D.h. die Kosten werden durch den Verkäufer gedeckt?

                Gruß Cedric

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                  #23
                  AW: Gwährleistung beim Gebrauchtwagen

                  Jepp, die Gewährleistung ist nicht mit einer Garantieversicherung zu vergleichen! Mit einer Garantieversicherung welche oft zusammen mit dem Wagen verkauft wird versucht der Verkäufer auf billige Art und Weise das Haftungsrisiko an den Käufer abzuwälzen. Wenn man einen Fernseher kauft, kauft man doch auch keine Versicherung gegen Mängel!? Ist man dennoch auf den Trick der "Garantieversicherung" reingefallen ist bedeutet das nicht das der Händler fein raus ist! Der Händler haftet IMMER und ER ist der Ansprechpartner, egal was er erzählen will! Wenn der Händler auf die Versicherung verweist, dann sollte man dies nicht akzeptieren und WENN, dann soll der Händler sich mit der Versicherung auseinandersetzen denn er haftet ja! Allerdings steht oft der Käufer im Versicherungsvertrag!

                  Zu 99% fährt man besser wenn man sich erst gar nicht an die "Garantieversicherung" wendet sondern direkt an Verkäufer denn DER ist der Vertragspartner. Dem Verbraucher werden soviele Märchen erzählt wie nur möglich, nur um die Kosten nicht tragen zu müssen bzw. abzuwenden.

                  Also IMMER an den Händler wenden! ER ist derjenige der den Mangel beseitigen muss! Und darüber braucht man auch gar nicht verhandeln. Das ist einfach nunmal so!

                  @edi: Und apropos Gesetz: "wenn das so eindeutig geregelt wäre, bräuchten wir kaum noch Anwälte. Also: dem Händler odentlich auf die Füsse treten, aber alles dokumentieren und sachlich verhandeln."
                  Ich sag nicht das ich meinem Verkäufer gleich mit dem Anwalt drohe oder dergleichen. Ich geh auch erst auf meinen Verkäufer zu sag ihm was Sache ist und schau wie er sich verhält. Zu 85% wird erstmal versucht sich rauszureden. Danach kläre ich dem Verkäufer über meine Rechte auf und frag dann nochmal nach wie wir das Problem lösen wollen. Wenn er sich dann weiterhin querstellt hagelt es Post.
                  Ehrlich gesagt habe ich weder die Zeit noch Lust auf irgendwelche Märchen von Händlern/Verkäufern die mich um mein Recht bringen wollen. Es ist klar geregelt was Sache ist und fertig, da "verhandel" ich erst gar nicht. Wenn ich z.b. ein Auto kaufe steht auch drin was ich bekomme und kann nicht nachher mit dem Händler darüber verhandeln ob mir nicht noch etwas mehr gibt!
                  Wenn bei einer Reklamation der Händler gar nicht erst lange rumzickt und z.B. sagt: "Gut, ok, ist dumm gelaufen aber schauen wir mal was wir machen können." dann zeigt mir das schon das der Händler fair bleiben möchte. Wenn die Reklamation ordentlich abgearbeitet wird dann fordere ich auch nicht mein volles Recht ein (sprich Transportkosten zum Händler, etc.).
                  Und eben weil es klar geregelt ist und der Verbraucher zu 90% trotzdem über den Tisch gezogen wird (bzw. wird es imemr wieder versucht) werden Anwälte gebraucht denn was will man denn anders machen wenn der Händler die Kosten die er tragen muss einfach nicht tragen will!? Ich verschenke mein Geld nicht!
                  Ein guter Händler muss eben dieses Risiko (Sachmangelrisiko) einkalkulieren und dementsprechend seinen Preis anpassen. Das geht natürlich nicht wenn man immer nur billig, billig, billig sein will!

                  Als Schlusswort möchte ich anmerken:
                  Viele jammern heutzutage darüber dass die Qualität von Waren nicht mehr das ist was sie mal war. Und warum ist das so? Weil der Verbraucher es sich gefallen lässt. Wenn ich einen billigen Artikel kaufe dann erwarte ich das er das hält was er verspricht und wenn er es nicht tut, dann muss nachgebessert werden. Wenn der Händler dabei draufzahlt ist das nicht mein Problem dann muss er eben bessere Ware verkaufen. Wenn ich hingegen einen hohen Preis für die Ware bezahle dann erwarte ich auch das sie das hält wofür ich mehr Geld bezahlt habe. Tut sie es nicht: Dann muss eben wieder nachgebessert werden! Nur dadurch kann man den geldgeilen Herstellern und Händlern zeigen das man sich nicht alles bieten lässt.

                  PS: Der Stuhl (siehe Beitrag weiter oben) der schon wieder defekt ist...ich hab heute bei dem Möbelhaus angerufen und gefragt wie wir verbleiben wollen. Antwort: "Kein Thema. Unser Montageteam kommt morgen vorbei, holt den Stuhl kostenlos ab und bringt Ihnen den bezahlten Kaufpreis wieder mit." - Was lernen wir daraus? Der Händler hat anscheinend daraus gelernt! Beim nächsten Kunden wird er vorsichtiger sein...

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                    #24
                    AW: Gwährleistung beim Gebrauchtwagen

                    Danke! Das hat mir schonal geholfen. Jetzt muss ich nur noch abwarten, bis sich der Verkäufer meldet.

                    gruß Cedric

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                      #25
                      AW: Gwährleistung beim Gebrauchtwagen

                      Servus, jetzt muss ich mich hier mal einklinken.

                      Ich gehöre zu den Gaunern, Betrügern, Trickbetrügern, Märchenonkeln und so weiter denn ich habe einen Handelsgewerbeschein und Handle auch mit Kfz.

                      Und wenn ich das alles hier so lese, komme ich zu folgendem Entschluss:

                      Wenn alle so wie taxicovery denken, dann muss in Zukunft der Aufschlag für etwaig entstehende Mängel deutlich höher werden.

                      Das ist ja kein Thema, es zahlt ja doch immer wieder letztendlich der Kunde. Wurde daran mal gedacht? Glaubt ihr ernsthaft, dass die Kohle für die Gewährleistungsreparatur aus der privaten Geldbörse der Händler kommt?

                      Das ist ein einfaches System. Der Händler muss damit rechnen, dass von X Autos ein gewisser Prozentsatz Gewährleistungsmängel hat, und dafür Y an Geld kalkulieren. Werden die Ansprüche der Konsumenten größer, ist der Händler für alles zur Verantwortung zu ziehen und kann X nicht reduziert werden, muss Y erhöht werden. Und das geht nur über den Aufschlag von Ein- und Verkauf.

                      Oder es gibt den Händler nicht mehr lange. Und sorry, aber AGR-Ventile kann der "BÖSE" wohl kaum voraussehen, speziell beim Disco nicht.

                      Übrigens gilt bei der Gewährleistung (zumindest hier in Ö) folgende Regel:

                      In die Gewährleistung fallen grundsätzlich alle Mängel, die erst nach der Übergabe NEU entstanden sind. Dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen hat, wird vom Gesetz her vermutet, wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten ab der Übergabe hervorkommt. Um sich von der Gewährleistungspflicht zu befreien, muss also der Übergeber (Händler) beweisen, dass der Mangel erst nach der Übergabe neu entstanden ist.

                      Bei einem AGR-Ventil sehe ich nur 2 Möglichkeiten:
                      A) Das Ventil funktioniert, dann fährt die Karre ohne Probleme. Und so wird es auch 4 Monate lang gewesen sein, denn es gab keine Beschwerde.
                      B) Das Ventil ist kaputt, dann fährt die Karre nicht richtig. Aber dann von Übergabe an.

                      Nachdem du hier im Netz ja schriftlich eindeutig bestätigt hast, dass der Schaden erst nach 4 Monaten aufgetreten ist, würde ich als Händler diesen Text als Argument gegen dich Verwenden, denn damit kann ich beweisen, dass der Mangel eindeutig NICHT bei Übergabe bestanden hat. Wäre ja unlogisch, dass du dir das 4 Monate lang angetan hättest.

                      Und somit wäre das Thema Gewährleistung erledigt. Sorry, bei uns läuft es so und ich gehe davon aus, dass es in D wohl nicht anders ist.

                      Aber ich würde dir natürlich auch - um den guten Ruf zu wahren - eine kostengünstige Reparatur anbieten, so quasi eine Lösung, die BEIDE zufriedenstellt. ZB Arbeit ich als Spezialist, und Material zum Händler-Einkaufspreis geht auf dich.

                      Sorry, nicht böse, nur so, einfach zum Nachdenken.

                      Liebe Grüße aus Ösiland!

                      Michl
                      Who needs roads? ;)

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                        #26
                        AW: Gwährleistung beim Gebrauchtwagen

                        Grüß dich Michl.

                        Wenn der Händler das Risiko nicht einkalkuliert ist er selbst schuld. Das sind dann (sorry) "dumme" Händler. Bei mir wird jedes Risiko mit Prozent X einkalkuliert und genau deshalb kann ich meinen Kunden im Falle einer Reklamation schnell und unkompliziert helfen. Der Kunde hat oft den Eindruck (und das bestätigen mir die Kunden) das dieser Service unschlagbar ist. Wenn ich meinem Kunden dann sage das dies nichts anders als sein gutes Recht ist wird oft komisch gekuckt. Wenn der Händler nicht lange existiert dann ist er als Händler einfach nicht gut genug und/oder kalkuliert nicht. Leider kann sich heutzutage jeder "Hansdampf" einen Gewerbeschein für den Handel mit Sonstwas holen. Aber einfach nur billig kaufen und dann verkaufen ist nicht alles. Da trennt sich eben die Spreu vom Weizen und ich habe nichts dagegen das dadurch die "schwarzen Schafe" in der Handelsbranche weg sind vom Fenster... *g

                        Wegen der Sache mit den AGR-ventilen: Der Schaden ist erst nach 4 Monaten deutlich geworden, das bedeutet nicht das er erst nach 4 Monaten entstanden ist. Das ist ein gravierender aber entscheidender Unterschied! Das du mit dem Kunden schon anfangen würdest zu diskutieren ob und wann der Schaden entstanden ist zeugt nicht gerade von Seriösität. (macht zumindest auf mich den ersten Eindruck)
                        Denn: Vielleicht hatten die AGR-Ventile bei Übergabe bereits einen kleinen "Treffer" und mit der Zeit wurde dieser Schaden so groß bis das/die AGR-Ventil/e den Geist aufgegeben haben. Ich würde bei dir (wenn es hier in D wäre) auf kostenlose Reparatur pochen. Wenn du ein solches Risiko nicht einkalkulierst und einfach nur schnell Geld verdienen möchtest bzw. dich nicht rückversicherst gegen solche Sachen dann ist das doch nicht mein Problem!
                        Händler die gleich nach Ausreden und Gegenargumente suchen haben definitiv ein Kalkulationsproblem oder verkaufen Schrott!

                        Nur so als Denkanstoß für das von dir erklärte System bezüglich Aufschlag wg. Mängel:
                        Variante A:
                        Ich verkaufe im Monat 10 Autos, kalkuliere falsch und verdiene daran nur 5000,- Euro.
                        9 Autos sind einwandfrei, für einen muss ich 2000,- Euro für die Gewährleistung ausgeben. Da fang ich als Händler natürlich an dem Käufer die Haftung auszureden.
                        Ergebnis: nur 3000,- Euro Gewinn, einen verärgerten Kunden und naja...eine schlechte Erfahrung spricht sich schneller rum als einem lieb ist

                        Variante B:
                        Ich verkaufe im Monat 10 Autos, verdiene daran 10000,- Euro (also "nur" 500,- Euro höherer Verkaufspreis pro Auto, was bei z.b. 15.000 Euro nicht ins Gewicht fällt).
                        9 Autos sind einwandfrei, für einen muss ich 2000,- Euro für die Gewährleistung ausgeben. (und wenn wir mal ehrlich sind zahlt KEIN Händler die Preise wie ein Verbraucher)
                        Ergebnis: 8000,- Euro Gewinn, der Kunde ist zufrieden und kauft evtl. wieder bzw. empfiehlt mich weiter weil er keinerlei Ärger hatte.

                        Habe ich eine höhere Mangelquote von 10% (das wäre weit über dem Durchschnitt in der Branche) lass ich mir als Händler anscheinend immer wieder Schrottkisten andrehen (sprich ich bin als Händler zu dumm zum Auto einkaufen) oder ich verkaufe das falsche Produkt bzw. kaufe das Produkt zu teuer ein.
                        Wenn ich als Händler keine Ahnung von der Technik habe, dann muss ich halt auch mal in die Werkstatt fahren und durchchecken lassen, aber die meisten "Hobbyhändler" wollen das natürlich nicht weil...das kostet ja Geld...und wenn ich dann als Händler auch noch das Geld für eine Rückversicherung sparen will...dann muss man eben in den sauren Apfel beissen wenn es zu einer Reklamation kommt!

                        Nun aber zur Quizfrage: Welcher Händler wird wohl früher oder später mehr Kunden haben und dadurch mehr Autos verkaufen? A oder B? *g

                        Fakt ist: Wenn ich den Handel beherrsche, verstehe und richtig kalkuliere habe ich im Reklamationsfall keine Probleme mit meinen Kunden. Ich muss ihm nicht um sein Recht bringen und schon gar nicht damit anfangen irgendwelche Beweise gegen den Kunden zu sammeln.

                        Und damit wir uns nicht falsch verstehen: Auch ich akzeptiere nicht einfach jede Reklamation, aber ich lehne KEINE Reklamation von vornherein ab. Sollte sich herausstellen das der Kunde nicht im Recht ist (z.b. wegen Fehlbedienung, etc.) dann erklär ich das dem Kunden und zeige ihm wie man den Mangel XY zukünftig verhindern kann. Zeitgleich erstelle ich ihm ein gutes Angebot für die Reparatur oder Austausch.
                        Und ich bin nicht der Kunde der sofort mit dem Anwalt zurückballert (auch wenn es vielleicht den Eindruck erweckt *g)! Ich stehe auf beiden Seiten (ich bin Händler und logischerweise auch mal Kunde) und wäge vorher ab: Kaufpreis der Ware? Versprechen der Artikelbeschreibung und des Händlers? Größe des Händlers? Vorraussichtlicher Umfang der Reklamation. Kauf ich also nen Discovery3 beim großen Autohaus dann poch ich auch auf mein volles Recht. Kauf ich den gleichen Wagen 3000,- Euro billiger bei einem "armen" kleinen Händler "an der Ecke" welcher aber die Reklamation zähneknirschend annimmt dann sage ich: "Komm machen wir halbe/halbe und gut ist." Ist natürlich nur wie beim Vorredner die Batterie defekt dann tausch ich die auch auf eigene Kosten aus, das gleiche ist bei Kleinigkeiten. Es muss immer ein faires Leben und leben lassen sein und bleiben!
                        Zuletzt geändert von Toxicovery; 27.03.2013, 23:57.

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                          #27
                          AW: Gewährleistung beim Gebrauchtwagen

                          Bei mir lief das so:
                          GW gekauft, mit ordentlicher Garantie und ordentlicher Garantiesumme.
                          Als es kalt wurde hat das Getriebe nicht mehr sauber geschaltet, gebockt bis es warm war und das Fahrwerk gepoltert.
                          Das habe ich sofort schriftlich bemängelt. Darauf kam dann eine Auftragsbestätigung über fürchterlich viel Euro: Getriebeöl wechseln und Stabibuchsen wechseln...=)

                          Nach kurzer Diskussion wird beides nun im Rahmen der Gewährleistung kostenlos erledigt.

                          Mein Anwalt hat mir kurz und knapp folgendes erklärt, der Händler hat es bestätigt:
                          Der Händler gibt 1 Jahr Gewährleistung (gesetzlich vorgeschrieben) und 1 Jahr Garantie, wenn abgeschlossen (sehr zu empfehlen).

                          In den ersten 6 Monaten ist der Händler für Mängel beweispflichtig und muss die Mängel, wenn er nicht nachweisen kann dass ich diese Mängel verursacht habe, beseitigen.
                          Das macht er jetzt auch.
                          In den 2. 6 Monaten bin ich für Mängel beweispflichtig, wenn das gelingt nachzuweisen dass die Mängel bereits vorhanden waren muss der Händler die beseitigen.

                          Wenn was kaputt geht (also kein bereits vorhandener Mangel) greift die Garantie mit 60 EUR SB.

                          Meine defekte Xenon-Birne habe ich auf eigene Kosten getauscht, ist keine Gewährleistung und auch in der Garantie ausgeschlossen. War mir aber egal, ich hab jetzt die stärkeren Xenon drin und es ist deutlich heller als vorher.

                          Nach kurzer Diskussion und kurzem Schriftverkehr (bin u.a. auch Bau-Gutachter und weiss wie man was schreibt) bin ich mit dem Autohaus zufrieden, mit dem Auto auch.


                          Gruss S.

                          PS: Die Original-Batterie ist/war auch nicht mehr die Beste, die habe ich mit dem ctek "refresht" und es hat funktioniert.
                          Wenn die den Geist aufgibt kauf ich eben einen Neue, das weiss ich vorher wenn ich einen Gebrauchtwagen kaufe....

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                            #28
                            AW: Gwährleistung beim Gebrauchtwagen


                            Ich muss hier jetzt mal meinen Frust loswerden:
                            Mein Fahrzeug wurde Ende Dezember 2012 mit brandneuer HU erworben, nach den ersten beiden Inbetriebnahmen der abnehmbaren AHK stellte ich ein Spiel des Kugelkopfes in der Aufnahme an der Karosserie fest. Dies lies ich durch eine Land Rover Fachwerkstatt überprüfen. Das Spiel wurde mir so auch durch die Fachwerkstatt bestätigt.
                            Ich habe den Mangel sofort dem Händler gemeldet, der mich letzte Woche zu einem Vororttermin einlud.
                            Gestern kam ein Brief vom Händler mit der Begründung, "dass sich der Verschleiß während der Zeit seit Sie das Fahrzeug nutzen eingestellt hat."

                            Und natürlich können sie auf Grund dessen die Kosten eines neuen Kugelkopfes nicht übernehmen.
                            Bei dem Vororttermin beim Händler bestätigte mir der zuständige Serviceleiter das Spiel der AHK und erwähnte, dass diese bei einer HU auch nicht überprüft wird.
                            Hänge das Schreiben im Anhang an!

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Gwährleistung beim Gebrauchtwagen

                              ...hier das Schreiben!!!!

                              Wie soll ich hier weiter vorgehen?

                              Gruß Cedric
                              Angehängte Dateien

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                                #30
                                AW: Gwährleistung beim Gebrauchtwagen

                                Das Spiel an der Kupplung ist bekannt für den Disco 3. Ich hab meine selbst "nachgestellt", wackelt nun aber schon wieder (nach etlichen Anhängerfahrten).
                                Fakt ist aber das dieses Spiel normalerweise nicht sein sollte. Das vorfahren bei der HU ist kein Grund die Mangelbeseitigung zu verweigern. Denn für die HU wird dieses Teil nicht geprüft. Der "TÜV" prüft ja auch nicht ob das Radio einwandfrei funktioniert. Geht das Radio kaputt während der Gewährleistungsfrist dann muss das der Verkäufer ebenfalls reparieren.
                                Fahr doch mal zum TÜV und zeig denen die Kupplung und was die dazu meinen.
                                Ich würde dies dem Verkäufer genau SO erklären (RADIO trotz neuer HU defekt => Gewährleistungsfall). Da der Mangel bekannt ist für dieses Auto (manche haben es, manche nicht) würde ich es abwägen ob ich dem Händler die Hosen runterziehe oder nicht. Mit Verschleiß innerhalb von 3 Monaten kommt der Verkäufer schonmal gar nicht durch!
                                In Sachen Ja oder Nein zum Hose runterziehen:
                                Dafür spricht das die AHK fest sein muss also muss der Händler nachbessern.
                                Dagegen spricht das der Mangel bekannt ist bei dem Modell und der Händler wohl kaum nachbessern kann (zumindest kenn ich keinen der es bisher geschafft hat). Es kostet dem Händler also horende Stunden und Versuche den Mangel zu beseitigen. Wenn der Wagen günstig war würde ich einfach damit leben.
                                Wenn ich hingegen regelmäßig die AHK brauche dann würde ich darauf bestehen das der Mangel beseitigt wird.

                                Wenn der Verkäufer den WAgen nicht auf Herz und Nieren prüft dann ist er eben selbst Schuld. Für alle Händler die diese Meinung eine "Sauerei" finden: Aussage der meisten Händler auf deutsch übersetzt: "Selbst Schuld wenn du den Mangel nicht siehst oder eher bemerkt hast."

                                Grundsätzlich gilt: Alles an dem Wagen muss einwandfrei funktionieren. Und das tut die Anhängerkupplung in diesem Fall nicht, also Gewährleistungsfall.
                                Einfach nochmals den Händler auf die zustehende gesetzliche Gewährleistung (siehe meinen Beitrag weiter oben) hinweisen. Notfalls ausdrucken und ihm zeigen.
                                Weigert sich der Händler weiterhin würde ich die Sache einem Fachwanwalt vorlegen...

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