Hallo Christian,
bei mir es so gelaufen. Der Händler hat natürlich erstmal abgewimmelt - normaler Verschleiß usw. nach mehreren Briefen per Einschreiben hab ich dann den Wagen zur Werkstatt gebracht und die AGV tauschen lassen. Hab dem Händler immer geschrieben was ich machen werde und ihm Fristen zur Antwort gesetzt. Ein Anwalt, den mir der ADAC empfohlen hat, hat mir (kostenlos am Telefon) das geraten. Als Vergleich hab ich dem Händler abgeboten 1/3 der Kosten selbst zu übernehmen, 2/3 er. Das hat den Vorteil, dass ich den Wagen in die Werkstatt meines Vertrauens bringen kann, dass ich weiß wer und was gemacht worden ist und hab 1 Jahr Garantie auf die Reparatur. Ausserdem hätte ich evtl den Wagen 100km weit zum Händler bringen und wieder abholen müaasen. Laut Anwalt ist es nicht sicher, ob du die Reisekosten erstattest bekommst, der Händler muss dir nicht nachweisen, wer deinen Wagen repariert hat und was getauscht oder gemacht wurde. D.h. du bekommst evtl keine Rechnung oder Werkstattbericht der Reparatur. Soweit mein Kenntnisstand. Der Brief eines Anwalts wirkt oft Wunder - aber wenns erstmal vor Gericht geht, wünsch ich dir gute Nerven und viel Glück.
Edi
Kommentar