Wie sollte man da am besten vorgehen, ohne gleich zum Anwalt zu gehen?
Hab mal beim ADAC nachgefragt, aber noch keine Antwort bekommen.
Der Wagen war jetzt 1 Tag in der Werkstatt - und schon hab ich ihn vermisst.
Edi
1. | in 30 Jahren, wenn der Mangel | ||
a) | in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder | ||
b) | in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist, | ||
besteht, | |||
2. | in fünf Jahren | ||
a) | bei einem Bauwerk und | ||
b) | bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, und | ||
3. |
im Übrigen in zwei Jahren. |
1. | nach § 439 Nacherfüllung verlangen, | |
2. | nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und | |
3. | nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. |
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar