Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Totalschaden ?!?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    AW: Totalschaden ?!?

    Er wird jetzt wieder zusammen gebaut und leuft dann weiter bei mir, nun die Versicherung zahlt ja alles, also alles wieder gut.

    Kommentar


      #17
      AW: Totalschaden ?!?

      Hallo Fledi,

      selbermachen und viel Geld verdienen! Nicht machen lassen!

      Wenn Du es nicht selber kannst such Dir jemanden, der das kann.
      Die drei Kleinigkeiten kann jeder pfiffige KFZ-Lehrling im ersten Lehrjahr!

      Lass Dir die Kohle nicht durch die Lappen gehen!


      Der Otto
      don't dream it - be it

      Kommentar


        #18
        AW: Totalschaden ?!?

        Moin moin,
        es ist auch nicht mehr ganz so einfach, viel Geld mit einer Eigenreparatur zu verdienen. Wenn man, so wie ich, keinen Ort zum Schrauben und wenig Ahnung hat, sollte man sich auf jeden Fall schlau machen, was die Versicherung bei einer Eigenreparatur noch zahlt. So weit ich weiß, gilt ein verminderter Stundensatz usw.
        Daher würde ich nicht pauschal zur Selbstreparatur raten.

        Nur meine bescheidene Meinung.

        Beste Grüße und bis denn
        Sven
        Ich fahre =) ... nein :c ... doch =)
        Er kleckert - es muss ein Landy sein.

        Kommentar


          #19
          AW: Totalschaden ?!?

          Hallo Sven,

          soweit ich weiß kann man nach Kostenvoranschlag minius Mwst. abrechnen.
          don't dream it - be it

          Kommentar


            #20
            AW: Totalschaden ?!?

            den Schaden kann man einfach nach Gutachten abrechnen, ob man repariert oder nicht bleib jedem selber überlassen. Der Unfallgegner hat dir einen Schaden zugefügt und er, ersatzweise seine Haftpflichtversicherung, haftet nach §834 BGB dafür.
            Um den Nutzungsausfall zu erhalten ist ein Nachweis der Reparatur erforderlich. Dazu reicht eine Vorführung beim Gutachter bzw. eventl. direkt beim Schadenbüro.
            Auf keinen Fall billig reparieren lassen und die Rechnung vorlegen! Die Versicherung wird dann die Differenz zwischen Gutachten und tatsächlichen Kosten zurückfordern! Also: Nachweis der Reparatur ausschliesslich durch Vorführung!!!

            Kommentar

            Lädt...
            X