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Neues winterreifenpflicht gesetz.

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    #16
    AW: Neues winterreifenpflicht gesetz.

    Ich versteh diese ganze aufregung quer durch die Foren nicht.

    Früher hieß es "angepasste Bereifung". Das ist mehr als schwammig.
    Jetzt heißt es im Gesetz ganz klar "M&S".

    Fast jeder Reifen hat das M&S drauf. Also kann jeder nach seinem belieben entscheiden, fahr ich mit MT, oder AT oder Winterreifen.
    Ist doch alles bestens.

    Das M&S Reifen im Winter (auf der Straße) nicht unbedingt was taugen, sollte ja jedem klar sein.
    Die unbelehrbaren die trotzdem MT fahren sind jetzt gesetzlich auf der sicheren Seite.
    Und für die, die schon immer Winterreifen im Winter fahren, ändert sich auch nichts.

    Viele Grüße
    Micha
    Zuletzt geändert von michas; 04.12.2010, 09:15.

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      #17
      AW: Neues winterreifenpflicht gesetz.

      Zitat von nordlandy Beitrag anzeigen
      Moin!

      Also seit nun 42 minuten gilt ja nun das neue gesetz, dass man winter bzw. Ganzjahres reifen haben muss.
      Hier werfen sich bei mir nun einige fragen auf:
      Ich kenne zwar den genauen gesetzestext nicht, habe aber in den nachrichten vernommen, dass landwirtschaftliche fahrzeuge nicht von dieser pflicht betroffen sind, da sie ja mit grobstolligem profil unterwegs sind.
      So, ich habe bf goodrich all terrain drauf. Ist meiner meinung nach auch, für pkw reifen ziemlich grobstollig. Aber ich glaube, sie sind weder mit m+s noch mit schneeflocke gekennzeichnet.
      Für mich als reifen und gesetzes leie stell sich nun die frage ob diese reifen nun grobstollig genung sind, oder ob man eine strafe zahlen müsste das sie keine ganz/winterreifen sind. Denn, ich bin der meinung, auch einem trecker würden die grobstolligen reifen nicht helfen. Bei schnee natürlich schon, aber da habe ich mit meinen reifen wesentlich mehr grip als mit ausgewiesenen "normalen" pkw winterreifen.
      Da ich mal gelesen habe, dass auch der eine oder andere polizist hier im forum aktiv ist, würde mich mal interessieren, was die polizei dazu sagen würde.
      Natürlich bin ich auch gespannt,was die anderen dazu sagen und ob vielleicht sogar schon jemand nach 00:00uhr kontrolliert wurde ;)

      So weit. Weiterhin eine schöne nacht wünscht

      Der nordlandy


      wenn das DER ist...........

      beispielgrösse........gild für alle reifengrössen.
      auf das schneeflockensymbol oder die M&S kennzeichnung achten.
      das reicht dem gesetzgeber........ :D


      und : wenn ALLE verkehrsteilnemer im winter VERNÜNFTIG fahren würden bräuchten
      wir nicht so ein schwachsinniges gesetz.früher ist jeder mit dem wetter angepassten reifen
      gefahren und kein blödmann kam auf die idee mit reinen sommerreifen unbedingt z.b. kinder
      zu schule/kindergarten zu fahren (die gingen zufuss die 2km) oder am wochenende dringend
      zum rodeln in den harz zu müssen ..........mit sommerreifen und 2mm profil..........
      jaaaaa..........früher war alles besser......... :D :p
      Zuletzt geändert von Gast; 04.12.2010, 10:17.

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        #18
        AW: Neues winterreifenpflicht gesetz.

        Zitat von vogtlandy Beitrag anzeigen
        Ich hab schon drauf gewartet, wann die Diskussion losgeht !:D
        Das Gesetz verlangt ja wohl eindeutig die "Schneeflocke" !
        In der Praxis zeigt sich aber die vielfältigkeit der verschiedenen Reifen :
        Wenn es frisch geschneit hat, und alle doof auf'm Berg rumeiern ,dann ziehe ich locker mit meinen MT's vorbei !:D
        Ansonsten weiß ich ja, wie sich der MT im Winter fahren lässt.
        Höhere Geschwindigkeiten sind zu vermeiden !
        Mal sehen, wann der erste Polizist es merkt,das es keine Winterreifen sind !:p:D
        Das Stimmt nicht!!! M+S Kennung (Ganzjahresreifen sind auch erlaubt und haben keine Schneeflocke, Nachrichten genau gucken) reicht aus, damit sind alle Bf. Goodrich Reifen zumindest erlaubt!!!!!

        Gruß Pascal

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          #19
          AW: Neues winterreifenpflicht gesetz.

          Und wenn jemand meint er würde im Harz keinen mehr ohne Wintertaugliche Reifen treffen irrt er gewaltig, die Typen gab es, und wird es immer geben.
          Aber das war ja nicht Thema.

          Sicher ist, ich darf meinen Reifen weiterfahren hat nur eine M+S Kennung, das ist Fakt, und das freut mich.:D

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            #20
            AW: Neues winterreifenpflicht gesetz.

            Moin

            @ siggi109: Sommerreifen mit Schneeflockensymbol, alles klar ... Aber nicht über 180 fahren ;-)

            @ all:

            Mal eben den Volltext des am 3.12.2010 geänderte § 3a StVO:


            *****

            (3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.

            *****

            Die 91seitige EG-Vorschrift tippe ich jetzt mal nicht ab ;-)



            Gute Fahrt

            mfG
            K.R.

            (mit Fulda Kristall 4x4 auf dem Freelander und Bridgestone M723 auf dem LT)
            Zuletzt geändert von KlausR; 04.12.2010, 10:41.

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              #21
              AW: Neues winterreifenpflicht gesetz.

              Das sagt der ADAC dazu:

              Wann muss ich Winterreifen aufziehen? Welches Bußgeld droht, wenn ich es nicht tue? Was gilt für Ganzjahresreifen? Die wichtigsten Antworten.

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                #22
                AW: Neues winterreifenpflicht gesetz.

                Hi,
                auf dem Fahrsicherheitstraining welches ich vor kurzem absolviert hatte sagten mir die ADAC kollegen das man auf das Schneflockensymbol achten sollte. Dieses ist das bessere als die M+S Kennzeichnung.

                Zusätzlich schaue ich wenn ich WR Reifen kaufe nach Tests der einschlägigen Magazine.

                -Torsten

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                  #23
                  AW: Neues winterreifenpflicht gesetz.

                  Moin

                  *****


                  Zitat NTHSA:

                  http://www.nhtsa.gov/DOT/NHTSA/Vehic.../TP-139-03.pdf

                  SNOW TIRE
                  A snow tire means a tire that attains a traction index equal to or greater than 110, compared to the ASTM E-1136 Standard Reference Test Tire, when using the snow traction test as described in ASTM F-1805-00, Standard Test Method for Single Wheel Driving Traction in a Straight Line on Snow- and Ice-Covered Surfaces, and which is marked with an Alpine Symbol specified in S5.5(i) of FMVSS No. 139 on at least one sidewall.

                  *****

                  Die Testszenarien grabe ich jetzt nicht aus, aber sie werden vermutlich überschaubare Ergebnisse liefern, vor allem wenn der Referenzreifen nicht ständig der aktuellen Entwicklung im Winterreifensektor angepasst wird.

                  Letztlich ist es aber immerhin eine Definition, die gibt es m.E. beim ungeschützten Begriff M+S nicht (auch wenn Winterreifen in Deutschland diese Bezeichnung tragen müssen).

                  @ Torsten:

                  Reifenteste sind schön und gut, speziell irgendwelche Ausreisser bei Schnelllauftesten können auch sehr unangenehm werden. Allerdings ist das Angebot an Reifen größer als das Testerpotential, es bleibt ein Ausschnitt und abgesehen vom gelegentlichen Wechsel der Mischung bei gleichbleibender Reifenbezeichnung sind die Ergebnisse bei deutlich abweichenden Größen nicht mehr unbedingt übertragbar.

                  Für die Reifengrößen, die auf einem Defender laufen, dürften die Winterreifenteste auch sehr übersichtlich ausfallen.

                  Interessanter als die Gesamtwertung sind dann die Einzelergebnisse und welch geringe Differenzen teilweise zu deutlichen Punktabzügen führen können. Was bei einer Bremsleistung auf Schnee noch plausibel erscheint, erschließt mir dann bei einer Geschwindigkeitsdifferenz von 2 km/h auf der nassen Kreisbahn nicht mehr wirklich.

                  Je nach Einsatzzweck sucht man sich dann halt das vermeintlich passende Angebot, was aber beliebig schwierig wird, wenn man erst heute los zieht. Aber das war nach dem ersten Schneefall auch schon früher so :-]

                  Ich habe Ende September gekauft und auf die Testsieger dann mal verzichtet. Zwischen diesen und einem NangHuongdingsda gibt es ja meistens ein breites Angebot.

                  mfG
                  K.R.

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                    #24
                    AW: Neues winterreifenpflicht gesetz.

                    Diese Winterreifen-Diskussion geht hier ja durch alle Sparten und jeder "orakelt" sich seine eigene Meinung dazu.

                    OK, jetzt kommt meine.

                    Lt. Gesetzestext scheint die M+S-Kennung ausreichend. Da es hierfür wohl keine Vorgabe gibt, was die Grundvoraussetzungen sind (Norm), um M+S kennzeichnen zu dürfen, kann das jeder Hersteller auf seine Reifen backen, und der Gesetzgeber hat sich mal wieder ins eigene Knie geschossen ;). Ob das Sinn macht, ist eine andere Sache, diese Aussage bezieht sich nur auf einen evtl. Versicherungsschaden.

                    Auf dem Freely habe ich drei Jahre die "normalen" Werksreifen mit M+S-Kennung gefahren. Dank der Elektronik (Schneeprogramm) habe ich damit nie Probleme gehabt, bzw. bekommen, obwohl ich auch Strecken gefahren bin, die nicht ohne waren.

                    Diesen Januar (auch bei reichlich Schnee) hatte ich einen Defender Fire&Ice als Vorführwagen. Der hatte auch die ab Werk gelieferten Reifen drauf. War schon eine andere Hausnummer :D.

                    Jetzt habe ich ja mittlerweile meinen eigenen Defender, und habe mir die Nokian "Alle Palletti" als reinen Winterreifen gegönnt. Ich muß sagen, das da Welten zwischen liegen.

                    Letzendlich kommt es ja nur bedingt auf die Reifen an, sondern hauptsächlich auf den, der am Steuer sitzt. Denn was nützt mir eine "angepasste" Bereifung, wenn mir ein Vollidiot auf Sommersandalen in die Karre knallt? Blech kann man ersetzen, die Insassen nicht.

                    Für manche Leute sollte man die Pflicht zum vorausschauenden Fahren einführen, denn das hilft am allermeisten ;).
                    Gruß OLAF. PB
                    Es gibt solche und solche, aber mehr solche als solche.

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                      #25
                      AW: Neues winterreifenpflicht gesetz.

                      Moin

                      > Für manche Leute sollte man die Pflicht zum vorausschauenden Fahren einführen, denn das hilft am allermeisten ;).



                      Aber vermutlich ist das wieder nicht eindeutig genug ;-)

                      mfG
                      K.R.

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                        #26
                        AW: Neues winterreifenpflicht gesetz.

                        Mahlzeit Klaus,

                        ich weiß, §1, aber der gilt anscheinend nicht für jeden ;).
                        Gruß OLAF. PB
                        Es gibt solche und solche, aber mehr solche als solche.

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                          #27
                          AW: Neues winterreifenpflicht gesetz.

                          Zitat von gustel Beitrag anzeigen
                          lkw, benötigen M+S
                          nur auf der antriebsachse..

                          ein anhänger, hat keine antriebsachse

                          mal klugscheissen muss:D

                          die aussage ein hänger hat keine antriebsachse stimmt nicht:p
                          der gammagoat hat anhänger angetrieben und gelenkt:D

                          gruss markus

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Neues winterreifenpflicht gesetz.

                            das ist der genaue Gesetzestext:

                            G4Dachträger RR LM für 600€ zu verkaufen

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Neues winterreifenpflicht gesetz.

                              hallo,

                              1. Klaus R. hat natürlich recht.

                              2. Dank dieses Gesetzes kann man mit Winterreifen mit 1,6 mm Profiltiefe legal unterwegs sein. Das kann jeder gut profilierte Sommerreifen
                              locker!

                              3. Ein moderner (Winter)Reifen ist dank seines flexiblen Aufbaus in der Lage,
                              Schnee und Matsch aus dem Profil zu werfen und wird so für neuen Grip
                              bereit.

                              4. Extrem grobstollige Reifen setzen sich mit Schnee zu, Grip weg.


                              Ulli

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