Es gibt ganz klare Bedingungen die ein Fahrzeug erfüllen muss wenn es vom FA eine Besteuerung als LKW erhalten will. Dazu zählen u.a. das eine Mindestfläche des Gesamtraumes zum Ladungstransport dienen muss. Kleines Beispiel. Pickup´s mit Doppelkabine werde trotz Eintrag als LKW, den sie ab WERK haben nicht als LKW besteuert. Und glaub mir ein Pickup ist für das FA eher ein LKW als ein Range. Übrigens hat man mir nach 10 Jahren ohne jedes Problem die Zulassung als WOMO beim Disco, steuerlich nicht mehr anerkannt. Da das FA nach über 10 Jahren plötzlich merkte das eine ausreichende Stehhöhe fehlt. Fazit für die Versicherung war es weiter ein WOMO nur das FA hat als PKW versteuert,trotz Eintragung. Also, der Kerl vom Verkehrsamt hat Dir Müll erzählt. Und noch ein kleiner Tip. Es gab Kollegen die einen HZJ mit großer Dieselmaschine hatten. Denen hat das FA auch jahrelang die LKW Steuer berechnet. Dann durften sie für bis zu 3 Jahre nachzahlen. Das waren dann Summen von 4000 Euro und mehr.
Sind vor Gericht gezogen und haben in 2. Instanz verloren.
Du hast nur eine Chance wenn Du mit dem Range alle, aber auch wirklich alle Forderungen erfüllst die ein LKW für das FA erfüllen muss. Glaube 2/3 des Gesamtinnenraums müssen für Ladungstransport zur verfügung stehen. Trennwand, verblechung der hinteren Fenster. Wenn all das erfüllt ist muss das FA eine Berechnung nach Gewicht vornehmen. Aber denk daran. Als LKW darf der Range am Sonntag keinen Anhänger mehr ziehen. Er fällt mit Anhänger unter das LKW-Fahrverbot
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