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Hallo Siegel,
das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland gehört doch zur Europäischen Union.
Was soll die ganze Soße mit "Drittland außerhalb der EG" und "Zoll"?
Es gibt keine Zölle für Ein- und Ausfuhren innerhalb der EU.
Welche Papiere du für die Zulassung brauchst, und ob Kurzzeitkennzeichen in England gelten usw. steht auf einem anderen Blatt.
Aber die Sache mit dem Zoll und dem Fahren eines Fahrzeugs aus einem "Drittland ausßerhalb der EG" geht doch total am Thema vorbei.
Grüße
Stefan
Schon lange nichts mehr geschrieben, aber hier mal eine kurze Info bevor sich jemand strafbar oder unglücklich macht:
Die Versicherung in England ist personenbezogen ! D.h. das führen eines in England zugelassenen Fahrzeugs ist für uns Deutschen erstmal nicht möglich, da kein Versicherungsschutz besteht. Selbst eine Probefahrt ist eigentlich nicht möglich...
Zur Überführung gibt es aber die Möglichkeit einer Grenzversicherung, diese wird aber nur für ein bestimmtes Fahrzeug ausgestellt. Außerdem sollte man darauf achten, das das Auto noch ausreichend 'getaxed' ist, sonst könnte in Deutschland jemand auf die Idee der Steuerhinterziehung kommen.....
P.S.: Dieses Wissen ist nicht theoretisch oder zusammengegoogelt, sondern praktisch erworben
Und warum hier jemand mit dem Zoll kommt ???? Nachher fängt hier noch einer mit Einfuhrumsatzsteuer an.....alles Blödsinn, GB ist übrigens seit 1973 Mitglied der EU.
Der ADAC bietet eine "Grenzversicherung" an. Die nette Dame vom ADAC meinte für GB würde das funktionieren. Du brauchst das V5 Dokument vom Verkäufer vorher per Fax, gehst zum ADAC und schließt diese Versicherung ab. Damit ist das Fahrzeug für die Überführung versichert und du kannst es mit nach D nehmen...
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