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    Hilfe Englandimport Checkliste

    Moin Leuts,
    ich hab zwar einen Echten LR (so mit dem Lenkrad auf der rechten Seite) aber der war schon vom Vorbesitzer importiert.
    Was braucht man den alles um einen aus England hierherzuholen und den hier erfolgreich zuzulassen?
    Bei Euren Antorten zeigt bitte Kompetenz, denn ich brauche das für einen Freund der es machen möchte. Da will ich dann auf gar keinen Fall mit Halbwissen und Fehlangaben Blödsinn anrichten.

    Wer kann da die Checkliste erstellen
    a
    Welche Papiere braucht man von dem engl Verkäufer.
    b
    Welche Papiere will der TÜV
    c
    welche Unterlagen braucht das FA
    d
    welche Zollunterlagen werden benötigt
    e
    was für Umbauten sind erforderlich

    f
    wat sonst noch so mut



    G
    D A N K E

    #2
    AW: Hilfe Englandimport Checkliste

    also hier mal ein teil, bestimmt nicht vollständig

    1. Rechnung
    2. V5 (fahrzeugbrief) wo angaben vom auto, chassisnr, motornr etc. stimmen.
    angaben auf V5 natürlich kontrolieren mit fahrzeug!!!!!
    3. kopie von ausweis englischer verkäufer mit original unterschrift darauf.
    (auf jeden fall für Luxemburg)
    4. für den zoll auch wieder von allem ausreichend kopien.

    wie geschrieben, das ist mal für Luxemburg, ich denke weil alles EU ist, gibt's kein so große
    unterschiede.

    bitte um erweitung und vervollständigung
    ciao
    herman
    "Verba volant"

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      #3
      AW: Hilfe Englandimport Checkliste

      Beschreibung aufgrund eigener Erfahrung :
      Moin Leuts,
      ich hab zwar einen Echten LR (so mit dem Lenkrad auf der rechten Seite) aber der war schon vom Vorbesitzer importiert.
      Was braucht man den alles um einen aus England hierherzuholen und den hier erfolgreich zuzulassen?
      Bei Euren Antorten zeigt bitte Kompetenz, denn ich brauche das für einen Freund der es machen möchte. Da will ich dann auf gar keinen Fall mit Halbwissen und Fehlangaben Blödsinn anrichten.

      Wer kann da die Checkliste erstellen
      a
      Welche Papiere braucht man von dem engl Verkäufer.
      Alles, was er im Angebot hat mitnehmen !
      b
      Welche Papiere will der TÜV
      Im Prinzip nichts, da die Papiere neu erstellt werden.
      Der Papiersalat aus GB erleichtert aber dem TÜV die Arbeit !
      c
      welche Unterlagen braucht das FA
      Keine.
      d
      welche Zollunterlagen werden benötigt
      Keine.
      e
      was für Umbauten sind erforderlich
      Scheinwerfer vorn.
      Nebellicht hiten.
      Ansonsten gilt : HU - fähig !

      f
      wat sonst noch so mut
      English money mitnehmen, tausch wird teuer !
      Wenn der Verkäufer ein Abzocker ist, Karre stehen lassen !
      Vorher bei e-bay u. k. nach anderen Wagen Ausschau halten !
      Eine Übernachtung auf der Insel einplanen ! (teuer)
      Für Rückfahrt zwei Tage einplanen !
      Notfallliste in den Koffer, damit wir Dich auch holen können !
      Geschenk für Verkäufer mitnehmen (SChwarzbrot, Sauerkraut) !
      KURZZEITKENNZEICHEN oder rote Nummer !


      G
      D A N K E[
      Bitte gern !
      Vorsitzender des Bundesverband Wohnwagenentsorger Europa.
      :);)

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        #4
        AW: Hilfe Englandimport Checkliste

        Sollte der gekaufte Landrover jedoch ein ex-mod-Landy sein (MOD = Ministry of Defence => ehemaliges Armeefahrzeug), dann wird es komplizierter mit der Ausfuhr aus England. Für fast alles, was irgendwie nach Armee aussieht, wird von den Engländern eine Ausfuhrgenehmigung verlangt. Ob das nun ein fahrfähiger Landrover oder nur eine einzelne Sankey-Anhängerkupplung ist. Die Engländer wollen verhindern, daß ihre ehemaligen Armeefahrzeuge woanders auf der Welt weiterhin bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Die Ausfuhrgenehmigung gibt es auch, man muß sie nur rechtzeitig haben. Frag mich aber bitte nicht, wo es diese Genehmigung gibt, stand hier mal irgendwo im Forum, vielleicht auch bei www.oliv-landy.ORG.

        Viele Grüße

        Sailor
        Land-Rover Lightweight Diesel,
        ex Königl. Landmacht der Niederlande

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          #5
          AW: Hilfe Englandimport Checkliste

          Bemerkenswerter Gedanke aus Kiel .........

          Ich will zar kein military-Fahrzeug kaufen, denke aber
          über einen gebrauchten Police-Wagen nach .........
          Vorsitzender des Bundesverband Wohnwagenentsorger Europa.
          :);)

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            #6
            AW: Hilfe Englandimport Checkliste

            Kurzzeitkennzeichen haben in Gb keinen Versicherungsschutz!!!

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              #7
              AW: Hilfe Englandimport Checkliste

              Ja Leute Ihr seid echte Helden. D A N K E
              Der Kumpel hat sich Eure Beiträge schon reingzogen und erfreut sich an Eurem Wissen.
              Meiner seiner war aus privatem Besitz eines britischen Militärangehörigen in der BRD.
              Da gab es keinen britischem kRAFTFAHRZEUBrief
              (den gibt es nie weil die Armee ihre Angehörigen im AUsland "anonymisiert") Cool voll die Besatzermentalität.
              Der Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer war genau wie die Rechnungen der Wartung nicht auf den persönlichen Namen ausgestellt.
              Nummer der Person und Adresse der "Garnision " waren Rechnungsempfänger

              Da brauchte ich eine Bescheinigung der "Garnison" das das KFZ aus den Beständen der Armee oder eines Ihrer Angehörigen stammt.
              So ein nettes Zollpapier gabs auch, wie das heißt weiß ich nicht mehr
              Damit ging dann die Zulassung zusammen mit der Vollabnahme und den vom TÜV ausgestellten neuen Unterlagen.
              Hat ca 8 Wochen gedauert bis das erledigt war weil die Nummer des Verkäufers zu dem Zeitpunkt im Iran gedient hat und nicht mehr in der BRD war. (Gut das den keiner erschossen oder gesprengt hat)

              Ja ,ja
              das Leiden fing mit leiden an.
              Nichts desto Trotz :British Elend for ever.:D

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                #8
                AW: Hilfe Englandimport Checkliste

                Hi @ all

                also erstmal, ihr habt recht Wissen zu schmarotzern ist mehr als uncool.
                Deshalb hab ich mich hier mal angemeldet. Bin auch in anderen Foren sehr aktiv (in einem mit weit über 6.000 Beiträgen un nicht in allen Unterforen werden dort Beiträge gezählt) aber ist ja auch egal.

                Ich habe auch in diesem Forum schon irre viel gelesen und versucht rauszufinden.
                Ich hab dann meinen Kumpel gefragt wie er das damasl gemacht aht, den er fährt selbst einen landy mit lenkrad rechts.
                Ich wusste aber nicht, daß er den hier gekauft hat. Dann hat er diesen tröt aufgemacht...

                Erstmal zu mir. Ich heiße Jan und komm aus Berlin. Picton 16ft bezoht sich auf meinen Boots-Nick. Picton ist ein britischer Bootshersteller.

                Zu meinem Fuhrpark gehöhrt zZ ein Rover 620Si (16 Jahre alt) 6 davon bei mir. schlappe 180.000km. Läuft wie ein Bienchen.

                Desweiteren habe ich ein englische Offshorerennboot (Ring 20 C). Aus ehemaligem Wettkampfeinsatz in UK mit 225PS Aussenboarder. BJ '88

                Wenn ihr wollt kann ich gern Fotos zeigen...

                Also ihr seht ich habe irgendwie nen Faible für Britanien und deren Vehicle. Und die Landrover find echt endgeil (Disco & Range) Könnt mir nicht vorstellen mit nem Pajero rumzueiern oder nem Nissan, oder nem Taro
                Wobei ich die alten Discos (1&2) rein optisch besser finde als die neuen.
                Genau das Gegenteil ist der Fall beim Range. Ab dem Baujahr mit den eckigen Scheinwerfern.
                Der Defender ist auch Hammer, aber mir dann doch etwas zu hardcore...
                Für nen weichgespülten Freelander kann ich mich nicht begeistern...


                Wenn ihr das höhrt hört ihr vllt schon etwas raus daß ich nicht sooo viel Ahnung von der Materie habe. Nur leider hat mich der Virus erfasst und ich bin auf der Suche nach einem Zweitwagen. (U.a. auch zum Boot ziehen, denn der 620 darf nur 1.2to ziehen, gääääähhhn)

                Soviel zu meinem Einstand.

                Wäre schön von euch zu hören ob es möglich oder unsinnig ist einen kLandy direkt von der Insel zu holen, die sind ja da meisst weitaus billiger als hier.
                Nur welche Kosten kommen auf mich zu? Umbaumaßnahmen Scheinwerfer hab ich schon gelesen? Kompletetter Satz Papiere?

                Desweiteren möchte ich noch sagen daß ich nicht völlig unfähig bin was selber schrauben angeht. garten und Werkzeug alles da.
                Obwohl???? Die haben Zollwerkzeugmaß oder???
                Nun gut daran wirds nicht scheitern...
                Zuletzt geändert von Picton16ft; 23.11.2010, 10:20.

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                  #9
                  AW: Hilfe Englandimport Checkliste

                  @picton16ft,
                  schick mir mal ein bildchen ev. über pn
                  ist immer interessant.
                  herman, als holländer natürlich mit "waarschip 1010"
                  "Verba volant"

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                    #10
                    AW: Hilfe Englandimport Checkliste

                    Hier zwei Bilder
                    was was ist werd ich wohl nicht schreiben brauchen :D



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                      #11
                      AW: Hilfe Englandimport Checkliste

                      und vorstellen tu ich mir in etwa sowas:



                      Zitat von Verkaufsanzeige
                      Verkaufe Landrover Discovery TDI silber Metallic, Bj. 8/93, 2/3 Türer, Diesel, 2,5 Liter, 170270 km, HU: 03/07, AU: 08/08, 7-Sitzer, Seitentrittbretter, Kuhfänger, Anhängerkupplung bis 3,5t, beim Gertriebe hackt der 2.Gang etwas, Motor i.O., Endschalldämpfer durchgerostet, 2 ausstellbare Seitenscheiben, Kassetten-Radio, Zentralverriegelung, elektrische Fensterheber, fordere Radhäuser und Heck mit Rostschäden, 2 x Glasdächer, Servolenkung tropft, daher nur mit Trailer oder ähnlichen abzuholen !!! Fahrzeug ist abgemeldet, zum Neuaufbau geeignet.

                      Halt nur etwas teuer wie ich finde mit lange ohne TÜV und etlichen ausstehenden Reparaturen....
                      Dafür sieht er innen aus wie geleckt...

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                        #12
                        AW: Hilfe Englandimport Checkliste

                        hmmmm,... hat keiner noch irgendwelche Tips für mich?

                        meint ihr die hier gegebenen Infos (dafür nochmal herzlichen Dank) reichen um das Projekt anzugehen??

                        Ich frage mich zB kann ich ein taxed and insurences (Steuer und Versicherung bezahltes) Fahrzeug nach Deutschland überführen?
                        Darf ich das überhaupt bewegen?


                        Kann mir irgendjemand noch Ratschläge egben hinsichtlich eines Discos? Worauf ist besonders zu achten im Unterschied zu einem "normalen" PKW Gebrauchtkauf?

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                          #13
                          AW: Hilfe Englandimport Checkliste

                          Na Jan klar darfst Du das wenn der Vogel angemeldet ist und der Verkäufer Dir den angemeldeten Wagen mitgibt.
                          Ich bin zwar ein recht Netter, aber einen angemeldeten Wagen einem Ausländer mitgeben , ist doch schon etwas ungewöhnlich und das würde ich NIE machen
                          Ich schau mal ob ich die Zollerklärung finde melde mich dann
                          Gruß
                          erhard
                          Was ist mit bf Treffen in der Matdsche?
                          Zuletzt geändert von Siegel; 24.11.2010, 18:55.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Hilfe Englandimport Checkliste

                            Ja in meinem Fall war das vom zuständigen Hauptzollamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
                            Betr. Zulassung von Personenwagen nach Entnahme aus der besonderen Verwendung der ausländischen Sreitkräfte ODER ihrer Mitglieder

                            Null € Zoll für 1000€ Auto von britischem Militärangehöigen , hat der deutsche Händler von dem ich das KFZ habe beim Zoll dafür bezahlen müssen.
                            Zolltarif für teuere Fahrzeuge würde ich beim Hauptzollamt erfragen ebenfalls die Fomularnummer, oder Du schaust mal in den Link unten.

                            Die Zollerklärungsnummer würde ich erstmal lassen, ruf den Chefe bei DEINEM Verkehrsamt/ Zulassungsstelle an was er genau will.
                            In Hamburg wollten verschiedene Leute verschiedene Unterlagen wg Hängerzulassung Eigenbau haben. Chefe hat geregelt, die Englandzulassung wurde ich gleich an den Cheffe weitergereicht.
                            Kannst ja auch beim Hauptzollamt nachfragen welches Papier Du brauchst.
                            Das in England rechnet sich mitunter RICHTIG , die deutschen Scheinwerfer gibts oft genug in der Bucht. Die Unterlagen sind beim TÜVer im Computer, sogar die englische AHK.
                            Ist eben alles voll Europa , Brüssel hats "einfach" gemacht.

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                              #15
                              Auszug aus der Zollinfoseite FAQ

                              Grundsätzlich gilt: Bei der Ausfuhr von Fahrzeugen muss immer eine Zollanmeldung (hier Ausfuhranmeldung) abgegeben werden. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass das Fahrzeug nur zum eigenen, privaten Gebrauch des Käufers bestimmt ist.
                              Diese Ausfuhranmeldung kann direkt bei der Grenzzollstelle abgegeben werden, über die das Fahrzeug die EG verlässt.
                              Für Kraftfahrzeuge mit einem Wert von maximal 1.000 Euro ist eine mündliche Anmeldung ausreichend. Bei Überschreitung der Wertgrenze muss den Zollbehörden eine schriftliche Anmeldung vorgelegt werden. Dazu ist der Vordruck 0733 "Einheitspapier" zu verwenden.
                              Sofern aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen die Ausfuhr des Kraftfahrzeugs zollamtlich bestätigt werden soll, ist unabhängig davon, ob die Anmeldung mündlich oder schriftlich erfolgt, die Vorlage des Internationalen Zulassungsscheins für das zum Verkehr zugelassene Fahrzeug erforderlich. Weitere Unterlagen können zur Überprüfung der Anmeldung oder als Nachweis des rechtmäßigen Erwerbs des Fahrzeugs von der Zollstelle verlangt werden (z.B. Kaufvertrag/Rechnung des EG-ansässigen Verkäufers).
                              Außerdem muss das zum Verkehr zugelassene Fahrzeug über ein Ausfuhrkennzeichen verfügen. Anderenfalls kann die Ausfuhr zur Erlangung des Ausfuhrnachweises für Umsatzsteuerzwecke nicht zollamtlich bestätigt werden. Das Ausfuhrkennzeichen und den Internationalen Zulassungsschein erhalten Sie bei den Kraftfahrzeugzulassungsstellen.
                              Kraftfahrzeuge, die in einem EG-Mitgliedstaat zum Verkehr zugelassen sind oder über ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzkennzeichen verfügen (Kraftfahrzeugkennzeichen, die für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten im Inland erteilt werden) dürfen deshalb zwar zur Ausfuhr abgefertigt, aber der Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke darf nicht zollamtlich bestätigt werden.


                              Darf ich als Privatperson in Deutschland ein in einem anderen Land, das nicht zur EG gehört, zugelassenes Kraftfahrzeug fahren?

                              Ein im Drittland zugelassenes Kraftfahrzeug darf grundsätzlich nur von einer Person mit Wohnsitz außerhalb der EG selbst abgabenfrei nach Deutschland eingeführt und verwendet werden. Dies ist in den Zollvorschriften wie auch dem Kraftfahrzeugsteuerrecht geregelt. Die Nutzungsdauer des Fahrzeugs ist auf sechs Monate begrenzt. Abweichend von dieser Sechs-Monatsfrist können
                              • Studenten und Personen mit dienstlichem Auftrag aus Drittländern Kraftfahrzeuge bis zur Beendigung ihres Aufenthaltes zoll- und steuerfrei privat benutzen,
                              • Arbeitnehmer mit ständigem Wohnsitz in Drittländern und Arbeitsstelle in der EG (sog. Berufspendler) zeitlich unbegrenzt Kraftfahrzeuge zur vorübergehenden Verwendung regelmäßig ein- und wieder ausführen.
                              EG-Bürger dürfen im Ausnahmefall ein im Drittland verkehrsrechtlich zugelassenes Fahrzeug zum eigenen Gebrauch in das Zollgebiet der EG einführen und hier vorübergehend verwenden, wenn
                              • das Fahrzeug gelegentlich nach Weisung des Zulassungsinhabers benutzt wird.
                                Bedingung: Der Zulassungsinhaber muss sich während der Benutzung in der EG aufhalten.
                              • eine Notsituation vorliegt.
                                Die Rückkehr aus einem Drittland war nur mit einem ausländischen Fahrzeug möglich, da das eigene Fahrzeug im Ausland ausgefallen ist.
                                Bedingung: Wiederausfuhr des drittländischen Fahrzeuges innerhalb von fünf Tagen.
                              • die Wiedereinreise mit einem im Drittland zugelassenen Mietfahrzeug von Vermietungsunternehmen erfolgt ist.
                                Bedingung: Wiederausfuhr des Fahrzeuges innerhalb von fünf Tagen (mit Zustimmung der deutschen Zollbehörden innerhalb von acht Tagen).
                              • die private Nutzung des betriebseigenen Fahrzeugs in den entsprechenden Verträgen (z.B. Anstellungsvertrag) vorgesehen ist.
                              Denken Sie bitte daran, an Ihrem im Drittland zugelassenen Kraftfahrzeug und gegebenenfalls Anhänger vor der Einreise nach Deutschland ein Nationalitätszeichen anzubringen. Das Nationalitätszeichen ist zusätzlich zum nationalen Autokennzeichen zu führen.



                              Na da ist doch einiges beantwortet zur Ausfuhr, für Einfuhr such mal selbst

                              Mein Freelander hat neuen TÜV, mein Freelander hat neuen TÜV

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