Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
Freds Ausführungen ist eigentlich nix hinzuzufügen. So siehts aus.
2 Anmerkungen:
-arglistige Täuschung könnte man eventl. schon unterstellen, immerhin handelt es sich beim Autohaus um einen Vollprofi, bei dem im Geschäftsverkehr andere Massstäbe anzulegen sind
-falls Kraftfeld Mitglied dieses gelben Vereins mit den vier Buchstaben ist besteht m.W. die Möglichkeit einer kostenlosen Rechtsberatung
@highway
Mit den Steuern, das stimmt wohl. Naiv? Ich sagte ja schon, ich hoffe, daraus gelernt zu haben. Mit dem Sachverständigen werde ich berücksichtigen, danke. Ja, der gallische Spruch, manchmal hat man nicht Augen genug und betrachtet wichtige Dinge als unwichtig, was sich später rächen kann.
@landyxt
Richtig. Es ist zu klären, "wie gering" und nötig die Zuzahlung ist und ob sie mich benachteiligen würde. Wenn ja, fällt diese Möglichkeit weg. Werde berichten.
@ssx
Zitat: "du hast dein neues Auto zum sehr guten Preis gekauft..."
Ja? Mit dem Wissen eines derartigen Schadens hätte ich ihn NICHT gekauft.
Zitat: "...du hast für deinen gebrauchten auch mit sicherheit viel mehr bekommen als auf dem freien Markt möglich wäre..."
Ja? Vergleichbare Angebote damals auf mobile.de: zwischen 6.500 und 8.500. Leider hatte ich damals keine Zeit, kein zweites Auto und der Händler weit weg. Dumm gelaufen. Meine Schuld. Daraus aber gelernt.;) Nun bemühe ich mich, auf den ersten Fehler keinen zweiten zu begehen.
Zitat: "...der Schaden wurde sachkundig und handwerklich einwandfrei repariert..."
Möglich. Risiken bestehen, wenn ich sie ausschließen kann, tue ich das.
Zitat: "...Was möchtest du noch ?"
Keinen zweiten Fehler begehen, Risiken ausschließen, wenn´s geht - nichts verlieren.
@Waschbär
Meine Tendenz ist ein unfallfreies Auto.
@Boogie...
Zitat: "Mir scheint , das ihm der "Betrug" sehr nahe gegangen ist..."
Nein! Die Tatsache, dass ich für eine nicht unerhebliche Summe nun einen Unfallwagen habe, dessen finanzielle Folgen ich und auch manch anderer nicht abschätzen kann, was im Wissen dessen nicht passiert wäre, "geht mir nahe". Auf deutsch, ich hätte nicht gekauft.
Zitat: "...und er gegen alle hier vorgebrachten, guten Argumente, diesen gesühnt sehen will. Imho eher ein psychisches Problem als ein materielles? Kann das sein?...
Nein! Sühne brauche ich nicht, das überlasse ich anderen. Es geht ausschließlich darum, finanzielle Nachteile, wann sie auch diesbezüglich auftreten mögen, möglichst zu verhindern.
Zitat: "...du hast hier umfassende Analysen deines "Problems" erhalten..."
Richtig, dafür bin ich dankbar und das hilft mir auch sehr bei meiner Entscheidung.
@fred95
Danke für Deine Mühe, ausgezeichnetes Fazit. Das werde ich noch mehrmals lesen müssen. Wichtig sind zuerst ggf. einzuhaltende Fristen und der Hinweis, ein Auto zu fahren, welches einem nicht gehört.
Eine Frage die mir sofort einfällt: Warum bist Du der Meinung, mir stünde bei einer Rückabwicklung 26.900 zu, wenn schriftlich 25.500 vereinbart wurde?
@bombie
Danke. So, glaube ich, könnte/sollte es laufen.
Erst Gespräch, ggf. weitere rechtliche/technische Info, wenn Wandel möglich schriftlich fixieren, ansonsten Punkt 2. Wenn das mal alles gut geht...:(
Hallo,
also, wenn ich das lese, was insbesondere fred95 teilweise an rechtlichem Wissen von sich gibt, stellen sich bei mir alle Nackenhaare auf!
Selbstverständlich ist da ein Kaufvertrag zustandegekommen. Das sogenannte Verpflichtungsgeschäft. Es wurde jedoch das Erfüllungsgeschäft nicht richtig vollzogen, da der Vertrag nicht mit einem unfallfreien, sondern mit einem Unfallfahrzeug bewirkt wurde. (Nebenbei: Auch sind die Parteien jeweils Eigentümer des Fahrzeuge geworden!)
Somit "kränkelt" der Kauf ein wenig, weil die sogenannte "zugesicherte Eigenschaft" der Unfallfreiheit nicht vorliegt. Dieser wesentliche Mangel der Kaufsache (Makel des offenbarungspflichtigen Schadens eines Unfallwagens)berechtigt den Käufer zur Rückabwicklung oder Minderung. Da jedoch der vorliegende Autokauf durch die Finanzierung, Inzahlungnahme und Nutzung über mehrere Monate des gekauften Fahrzeuges rechtlich gesehen komplex ist, sollte eine Einigung durch einen Vergleich angestrebt werden. D. h. Nehmen und Geben.
Also solange sich die Vertragsparteien auf einen Kompromiß verständigen können, sollte dieser auch angestrebt werden.
Schließlich können dabei die Interessen beider Parteien noch am besten gewahrt werden.
Den STRAFRECHTLICHEN Begriff "Betrug" hier bei der zivilrechtlichen Auseinandersetzung zu verwenden hilft nicht weiter, zumal Kraftfeld durch seinen dargelegten Sachverhalt bereits aufzeigt, dass derjenige, der als Erfüllungsgehilfe das Verkaufsgespräch geführt hat, entweder von falschen Voraussetzungen ausging oder Angaben ins Blaue hinein gemacht hat.
Also wenn ich hier die Unsicherheiten, Ratschläge und Halbwissen in den einzelnen Beiträgen sehe, sollte sich Kraftfeld im Klaren sein, dass ein Anwalt wesentlich souveräner mit der Angelegenheit umgehen und besser weiterhelfen kann. Sofern man keine Rechtsschutz für Kaufvertragsrecht hat, sollte man sich überlegen, ob nicht zumindest die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung gut angelegt wären. Dass ein Anwalt eine Beratung kostenlos durchführt, ist eher die Ausnahme Z.B dann, wenn es sich um einen guten Mandanten handelt. Dann ist das eine Mischkalkulation. Grundsätzlich hat er einen rechtlichen Anspruch auf Vergütung.
ich finde die sache garnicht so dramatsch. die werkstatt hat dich doch selbst darauf hingewiesen das etwas falsch gelaufen ist. ich würde prüfen lassen ob die rep ordentlich durchgeführt wurde, und welche auswirkungen es auf den Fz. wert hat. dann hast du schonmal ne hausnummer.
und über den betrag würde ich dann mit dem verkäufer/autohaus verhandeln. gibt ja dann möglichkeiten, bar auszahlen, zubehör, servicegutscheine etc. auch wenn ihr euch unter dem gutachter wert trefft ist das nicht wirklich schlimm weil diese guachten in der regel zu hoch ausfallen.
ist immer die frage worum es einen geht. bist du zufrieden mit dem auto und hält sich der schaden im rahmen isses doch wurscht. anders wirds allerdings wenn man merkt das methode dahinter steckt un man sich wirklich "betrogen" fühlt. bei sowas würde ich dem auch reinwürgen was geht selbst wenn es mir nichts bringt...
gruß eric
Nur mal kurz am Rande, wurde das Fzg. dem Vorbesitzer über dieses Autohaus verkauft und wurden alle Inspektionen dort erledigt??
Dann währe es ungewöhnlich das der Vorbesitzer zur Reparatur in eine andere Werkstatt gegangen währe.
Es gibt also 2 Möglichkeiten: der Vorbesitzer (mit Gaul) hat das Autohaus übern Tisch gezogen oder aber das Autohaus hat dich wissentlich über den Tisch gezogen. Auskunft wird dir entweder der Vorbesitzer (siehe Zulassung) oder aber die Stempel des Autohauses( Servicbuch) geben können.
Mal ehrlich fast 27 000 Euronen und das Pfred hat schon drauf geparkt nee wollt ich auch net.
naja der verkäufer muss nicht wissen was in der werkstatt passiert. und wenn ein pferd ne beule in ne tür haut und diese komplett ersetzt wird, wo ist denn da der schaden? das hätte ich als verkäufer auch nicht als unfall ausgegeben. das ist doch ne aufwertung weil alles neu.
gruß eric
Du hast so was von Recht !!! Diese ganze Aufregung hier kann ich nicht verstehen. Wenn ein Autoverkäufer einen über den Tisch ziehen will, hält er die Klappe und erzählt nichts von irgendwelchen Schäden.
Dass ein Anwalt für seine Tätigkeit eine angemessene Bezahlung will, das sollte jedem klar sein. Keiner von uns geht für umme schaffen.
Ich würde den Besuch bei einer Verbraucherberatung vorschlagen, kostet zwar auch ca. einen Fuffi, aber das könnte u.U. gut angelegtes Geld sein um Unklarheiten und das weitere Vorgehen zu kären....
Ich würde den Besuch bei einer Verbraucherberatung vorschlagen, kostet zwar auch ca. einen Fuffi, aber das könnte u.U. gut angelegtes Geld sein um Unklarheiten und das weitere Vorgehen zu kären....
Da ist die Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes die bessere Anlaufstelle wenn man mit der Werkstatt eine einvernehmliche Lösung erreichen will.
Es war nötig, mit einem Rechtsanwalt den nötigen Druck aufzubauen. Bezahlt habe ich dafür nichts, da es nicht Betrug, aber "arglistige Täuschung" war.
Ein Kaufvertrag ist trotz der Umstände geschlossen worden.
Wandel: Kam nicht zustande, Aufpreis zu hoch.
Die Summe der Ärgernisse, Unfallwagen und vor der Einigung ein Update, welches den FL2 praktisch unfahrbar machte, führte letztendlich zur Rückgabe des Wagens. Der volle Kaufpreis wurde erstattet.
Zur Zeit habe ich mich anders orientiert. Sollte Landrover die Probleme beim FL2 lösen können, was ich beobachten werde, kann ich mir vorstellen wieder einen FL2 zu kaufen.
@Dr. Bike
So wie ich das bisher interpretiere, erhälst Du bei einem Wandel für Dein altes Auto ohne Zuzahlung einen Neuen. Ich hätte deutlich zuzahlen müssen, das wollte ich nicht.
war der reparierte Schaden wirklich nur die Türaußenhaut und der Kotflügel?
Wenn ja, wurde die Reparatur korrekt und fachmännisch durchgeführt?
Sieht man noch was vom Schaden oder sieht er aus "wie neu" ?
Ein echter Unfallschaden, der auch anzugeben ist, betrifft nur die Statik des Fahrzeuges betreffende Teile (Schweller - Rahmen - Dach...) Wenn "nur" ein einfacher Blechschaden vorliegt, der dazu auch noch einwandfrei repariert wurde, so daß man einen Schaden nicht mehr erkennen kann und der Wagen wie vor dem Unfall aussieht oder sogar besser, dann ist es kein Unfallwagen im rechtlichen Sinne.
Du kannst also froh sein, wenn der Händler Dir anbietet für diesen Wagen weniger zu bezahlen. Er müsste es nicht.
Ich wünsche Dir, daß die Sache zu aller Zufriedenheit ausgeht.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar