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Umweltzone zwei punkt eins

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    Umweltzone zwei punkt eins

    Hallo,

    Nachdem meine Frage im ersten Teil keine Berücksichtigung in den Antworten fand, was ja auch nicht ganz neu ist ;) und dann auch noch geschlossen wurde?( habe ich hoffentlich draus gelernt.

    Werde in Zukunft wohl lieber zum x-ten Male ein Thema "Zweite Batterie" starten und nach links oder rechts drehenden Joghurtkulturen bei AGM Batterien fragen.

    Grüße von einem frustrierten Landyfahrer
    stefan.k.e.schulze@web.de

    #2
    AW: Umweltzone zwei punkt eins

    Hallo yackaroo,

    schön, du hast was gelernt :)

    Aber, wo oder was ist deine Frage ?

    Gruß Ralf.
    Nachher ist man immer Schlauer......

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      #3
      AW: Umweltzone zwei punkt eins

      Rüste beim TD5 den Partikelfilter nach, und du bekommst die Grüne Plakette... kostet im Raum Hannover etwa 1200,00€..
      ;)

      Kommentar


        #4
        AW: Umweltzone zwei punkt eins

        Wenn sein TD5 vor 2002 gebaut wurde,
        gibts keine grüne Plakette.

        Du könntest ja einfach mal eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
        Also,schriftlich.
        Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
        Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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          #5
          AW: Umweltzone zwei punkt eins

          Zitat von marsulandy Beitrag anzeigen

          Aber, wo oder was ist deine Frage ?
          Richtig, keine konkrete Frage ---> keine konkrete Antwort

          Die einzige Frage, die ich dazu vom Themenstarter finden konnte steht hier: alter thread

          ("Wie ist die Regelung in anderen Städten? ")

          Das lässt sich recht einfach z.B. hier recherchieren: umwelt-plakette

          Habe das mal für Augsburg rausgesucht, (allerdings sind diese Ausnahmen in jeder Stadt leicht anders.):
          Auf den offiziellen Websites der Städte findet man auch die geltenden Ausnahmeregelungen, hier z.B. für München: Ausnahmen-München


          A. Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigng
          Ausnahmegenehmigungen sind möglich, wenn
          - die Nachrüstung des Fahrzeugs technisch nicht möglich ist (Bestätigung erforderlich) und
          - eine der besonderen Voraussetzungen des nachfolgenden Abschnitts B erfüllt sind.
          Ausnahmegenehmigungen werden grundsätzlich befristet auf maximal ein Jahr erteilt. Eine nochmalige Verlängerung (auch mehrmals) ist nur möglich, wenn die allgemeinen (Abschnitt A) sowie die besonderen Voraussetzungen der Abschnitte B.a bis B.d vorliegen oder zur Vermeidung einer unzumutbaren Härte im Einzelfall.

          B. Besondere Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung in der Stadt Augsburg
          Nach Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen können Ausnahmegenehmigungen regelmäßig erteilt werden für

          a. Anwohner sowie Gewerbebetriebe mit Firmensitz in der Umweltzone b. Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern, insbesondere die Belieferung - des Lebensmitteleinzelhandels - von Apotheken - von Altenheimen, Krankenhäusern und ähnlichen öffentlichen Einrichtungen - von Wochen- und Sondermärkten c. Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen, insbesondere Fahrten - zum Erhalt und zur Reparatur betriebsnotwendiger technischer Anlagen - zur Behebung von Gebäudeschäden einschließlich der Beseitigung von Wasser-, Gas- und Elektroschäden - für soziale und pflegerische Hilfsdienste d. Fahrten zur Wahrnehmung überwiegend und unaufschiebbarer Einzelinteressen, insbesondere für - notwendige regelmäßige Arztbesuche (z. B. Dialysepatienten u.ä.) - Schichtdienstleistende, die nicht auf den Öffentlichen Verkehr ausweichen können - die Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen
          wie z.B.
          # die Belieferung und Entsorgung von Baustellen
          # die Warenanlieferung zu Produktionsbetrieben und Versand von Gütern aus der Produktion, inkl. Werkverkehr, wenn Alternativen nicht zur Verfügung stehen - Einzelfahrten aus speziellen Anlässen
          wie z. B.
          # Schwertransporte,
          # Veranstaltungen (z. B. Schausteller),
          # die Überführung von Fahrzeugen mit Kurzzeitkennzeichen
          "Heute ist die gute, alte Zeit von morgen."

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