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Ölverlust HA

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    Ölverlust HA

    Hallo zusammen,

    Die Suche im Forum hat leider nichts ergeben...

    Am WE habe ich mich drunter gelegt um Kardanwelle abzuschmieren und sehe da: die HA ist links undicht geworden.
    Schon beim Kauf ende Februar war die Achse am Flansch der Hardi-Schebe undicht, Rest - trocken. (Sieht man auf dem ersten Foto) Wurde auf Garantie gemacht (Simmering + Flansch). Heute war ich bei LR und dachte diese "Kleinigkeit" auch auf Garantie beheben zu lassen. Sie wollen mir aber die komplette Radlagergehäuse (TAY 100050) tauschen Das Ding kostet um die 500 Euro, was mir nur die Selbstbeteiligung (30% auf Teile) ca. 150 Euro kosten würde :(
    Kennt jemand das Problemm? Kann es sein, daß nur der "O-Ring" welcher die Lagergehäuse mit der Achsgehäuse abdichtet (sehe 3. Bild) und nicht der Simmering undicht ist? Wie wird es normallerweise gemacht?
    Wenn es so weiter geht, dann ist die rechte Seite bald auch fällig und ohne Garantie, welche Ende Februar 2011 ausläuft es richtig spassig sein wird. (600,- oder so) ;(

    Danke und

    Gruß

    Daniel
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von DanK; 04.10.2010, 23:57.

    #2
    AW: Ölverlust HA

    Hei Daniel,
    das ist ein bekanntes Problem, wenn das Radlager undicht wird hilft nur kompletter Tausch - alles andere ist nicht von langer dauer .
    _________________
    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten !
    Gruß aus Leverkusen
    H.Joachim

    Kommentar


      #3
      AW: Ölverlust HA

      Hallo Daniel,

      ich sehe, du bist auch ein leidgeprüfter DIIa Fahrer wie ich. Geteiltes Leid ist halbes Leid.

      Das gleiche hatte ich bei meinem auch.

      Die Teile wurden insgesamt 2mal erneuert. (1 x Simmering, nach 14 Tagen wieder undicht, dann Radlager ausgetauscht )
      Kostenübernahme zu 100%.

      Aus meiner Erfahrung kann ich dir nun folgendes berichten:

      Dein Händler muss bis ca. 6 Monate nach Kauf generell die Kosten zu 100% übernehmen.

      Die sind ja nun vorbei , aber kannst du ihm nachweisen, dass der Schaden bereits bei Kauf ( scheint ja so zu sein ) vorhanden war, dann muss er auch diese Kosten zu 100% übernehmen. Mit den Fotos dürfte das ja machbar sein.

      Ich kann dir nur aus meiner Erfahrung dringend raten, check den Karren durch und lass dann unverzüglich alles machen was ansteht, so lange du noch Garantie hast. Lass dir vor allem bestätigen, dass sämtliche Rückrufaktionen durchgeführt worden sind. !!! Da sind nämlich ein paar Sachen dabei, die kosten richtig Geld.

      Ich kann wahrlich ein Liedchen auf das " British Elend " singen. Das ging soweit, dass man mir angeboten hat den Wagen auszutauschen.

      Meinen habe ich in 01/2010 gekauft und der ist bald runderneuert.

      Hätte ich nicht die Garantieversicherung gehabt, dann wäre ich jetzt einige Tausend Euros ärmer. So musste ich halt prozentual zuzahlen. Ist aber immer noch besser, als wenn man 100% der Kosten übernehmen muss.
      Zuletzt geändert von BadBoy; 05.10.2010, 06:25.
      Grüße aus dem Bergischen Land.

      Kommentar


        #4
        AW: Ölverlust HA

        Hallo,

        danke für die schnelle Antworten.
        @Scotlanddriver: ist das nicht so, daß wenn der Simmering (ein von beiden) undicht wird, dann steht zuerst der Raum zwieschen den beiden Radlager, wo der ABS Sensorrad drinn ist unter Öl? Wenn dort aber kein Öl rein kommt, dann sollen die Simmeringe dicht sein und der "O"-Ring welcher Radlagergehäuse zum Achskörper abdichtet undicht? ?(

        @BadBoy: Danke für die Unterstützung. Die Rechtslage kenne ich. Da die 6 Monate schon vorbei sind, wird es sehr schwehr in diesem Fall dem Händler etwas nachzuweisen. Beim Kauf gab es der Ölverlust nur am Diff., welches besitigt wurde.
        Erst weil der Wagen seit dem Kauf erst 6.000 km gefahren ist, wäre überhaupt etwas in dem Sinne möglich. Preislich würde es aber in keinem Verhältnis zu den fälligen 150,- stehen, da es ohne Anwalt zu 100% nicht klappen würde. Der Händler hat auch direkt nach dem Kauf erst eingelenkt, als ich mit der Klage gedroht habe. Damals war die Rechnung schon fast 900,-.
        Ich bin Kfz-Techniker und habe mir schon die Mühe gegeben das Fahrzeug während der Garantie möglichst genau zu untersuchen. Jetzt kam die Sache nach dem 4000 km Urlaub heraus. Ich bin in Spanien und Pyrenäen mit einem 1500 kg Wohnwagen unterwegs gewesen. Hoffentlich ist das auch alles...
        Die Frage ist für mich mehr technischer Natur (Erfahrung von Disco-Fachleuten), als rechtlicher. Das ganze würde ich selber nicht als verstecktes Mangel sehen.
        Als ich noch Defender hatte, glaubte mir kein Mensch, daß in 6 Jahren und 60 t. km ich keinen Tropfen Öl nachfüllen (überprüft habe ich schon regelmässig) und kein Wassereinbruch bekämpfen musste!
        Deswegen mit "Britisch Elend" würde ich schon aufpassen. Sonnst fühlt sich der Disco beleidigt und dann - Feierabend :D:D:D
        Na gut Serienstreuung ist leider bei LR ein wenig großzügig :(, aber mit dieser Lotterie muß man leben wenn man einen LR fährt ;).
        Davon abgesehen bringt einen LR einen immer nach hause, auch dann wenn das andere Fahrzeug schon stehen bleiben würde. Diese Erfahrung habe ich auch damals mit dem Def. gemacht :)

        In diesem Sinne - gute Fahrt und weißt vielleicht jemand bescheid, ob ich mit meiner Logik "O"-Ring betrefend richtig liege? ?(

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