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Haltereintragungen im neuen KFZ-Brief

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    Haltereintragungen im neuen KFZ-Brief

    Kennt sich hier irgendjemand mit der "Anzahl der Vorbesitzer" in der neuen "Zulassungsbescheinigung Teil II" aus?

    Wenn z.B. bei Verlust ein Ersatzbrief ausgestellt wird, ist dann sichergestellt, dass die Anzahl der Vorbesitzer ordnungsgemäß mit eingetragen wird oder können da auch mal welche unter den Tisch fallen?

    Ich bin gerade dabei ein Fahrzeug zu kaufen und habe Zweifel an der Anzahl der Vorbesitzer.

    Hat zufällig jemand Erfahrung mit der Beschaffung von Ersatzdokumenten?

    Bin für jeden Hinweis dankbar...
    "Manchmal hat es wirklich keinen Sinn,
    die Stirn zu fletschen und die Zähne zu runzeln."
    Heinz Erhardt

    #2
    AW: Haltereintragungen im neuen KFZ-Brief

    Hallo,

    Wegen Fahrzeughistorie/ Vorbesitzer:
    Anfrage beim KBA Anhand der Fahrzeugdaten , mindestens FIN u. letztem Kennzeichen. Als berechtigtes Interesse Betrugsverdacht angeben.
    Gruß
    Rulaman
    www.landy-planet.de

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      #3
      AW: Haltereintragungen im neuen KFZ-Brief

      Wenn ich so einen Verdacht habe, dann kaufe ich nicht. So Schön kann das Fahrzeug gar nicht sein. Irgendwann findet jeder seinen Defender.

      Gruß
      Christian

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        #4
        AW: Haltereintragungen im neuen KFZ-Brief

        Naja, Betrug ist es ja erst dann, wenn der Händler (kein LR-Händler) es weiß und sein Wissen auf Nachfrage nicht preisgibt.

        So ist das erst einmal nur möglicherweise ein Ersatzbrief... oder würde dann da "Ersatz..." draufstehen, wie beim alten?
        "Manchmal hat es wirklich keinen Sinn,
        die Stirn zu fletschen und die Zähne zu runzeln."
        Heinz Erhardt

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          #5
          AW: Haltereintragungen im neuen KFZ-Brief

          Naja, Betrug ist es ja erst dann, wenn der Händler (kein LR-Händler) es weiß und sein Wissen auf Nachfrage nicht preisgibt.
          Das ist mir schon klar, aber bei einer entsprechenden Anfrage kannste nicht reinschreiben "... nur mal halt so interessenshalber.."

          Dann bekommst Du keine Auskunft. Ach ja, na klar nur schriftlich.

          Gruß

          Rulaman
          www.landy-planet.de

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            #6
            AW: Haltereintragungen im neuen KFZ-Brief

            Zitat von der-tapfere Beitrag anzeigen
            Naja, Betrug ist es ja erst dann, wenn der Händler (kein LR-Händler) es weiß und sein Wissen auf Nachfrage nicht preisgibt.

            So ist das erst einmal nur möglicherweise ein Ersatzbrief... oder würde dann da "Ersatz..." draufstehen, wie beim alten?

            Hallo

            Ja das steht drauf, Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil II Nr...
            auch die Anzahl Vorbesitzer sollte da vermerkt sein.

            Gruß Ralf.
            Nachher ist man immer Schlauer......

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