jetzt habe ich bei wikipedia gefunden, dass die gurtpflicht bei lkw erst ab 1. Januar 1992 eingeführt wurde. dort steht auch "Grundsätzlich gilt: Die Anschnallpflicht im Straßenverkehr besteht nur, wenn die vorhandenen Gurte für das Fahrzeug vorgeschrieben sind."
da unsere serie als lkw zugelassen ist, schliesse ich daraus
(1) wir brauchen gar keine sicherheitsgurte - könnten diese also theoretisch entfernen
(2) auch wenn gurte vorhanden sind, besteht keine anschnallpflicht ==> also könnten wir bei fahrten mit soft top oder ganz ohne dach die gurte einfach baumeln lassen.
als weitere möglichkeit überlege ich immer noch, auf beckengurte umzurüsten, auch wenn ich gerade erst neue 3punktgurte gekauft und eingebaut habe.
lasst mich wissen, ob ich das richtig sehe
gruss
stephan (kurt)
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