Info vom TÜV ist gekommen.
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Mit der 41. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde die Anlage XIa zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ersatzllos gestrichen. Die Fristen für die Durchführung der Abgasuntersuchung (AU) werden jetzt zusammen mit der Hauptuntersuchung (HU) in der Anlage VIII in Verbindung mit § 47 a StVZO geregelt.
Auch für Fahrzeuge ohne Kat oder mit Katalysator ohne Lambda-Regelung ("U-Kat") gilt damit jetzt die 24-Monatsfrist für die AU.
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Was noch unklar war:
Was ist mit meiner AU von 6/2006?
Zum TÜV muß ich erst 6/2007.
Ein Anruf brachte folgendes:
Die AU 6/2006 muß ich machen lassen. Dabei bekomme ich eine Plakette bis zum TÜV Termin 6/2007.
Beim Tüv Termin gibts dann die 2 jährige AU Plakette.
Gruß,
Stephan
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