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Der Schnorchel ist jetzt irgendwie dazwischen gekommen und habe jetzt erst angefangen ihn anzubauen. Hier habe ich aber was anders gemacht als andere, wie ich vermute.
Ich hab die Winkel nicht verschraubt, sondern mmit Pattex 2 Kompnenten Kleber verklebt. Bin selbst gesapannt ob das hält, da der Kleber noch aushärtet.
Mit den Arbeitsscheinwerfern am Heck fange ich morgen an. Wenn nichts dazwischen kommt ;)
ich hab in Bining meinen Schnorchel weggerissen, war irgenwdie ein dickerer Ast im Weg... Hab ihn noch nicht wieder hingeschraubt, da er sowies nicht 100% dicht war, und der Querschnitt viel zu eng is, offenbar wurde es mal sehr warm, da ich im frühjahr festgestellt hab, daß ein Krümmerbolzen gerissen is...
Also wenn Schnorchel ausreichend Dimensioniert und überlegen was im falle das falles sinnvoller ist, wegreissen oder neue Scheibe etc.. ;-)
Ich bin auch am planen vorne 3 und hinten 2 weiss nur noch net welche! Da es von hella ja keine deckel mehr gibt! Die sagen weill wenn man sie ungewollt an macht schmiltzt das plastik und der Werfer ist futsch! Will aber was als schutz drüber! Jemand eine idee?
@Cross...
ich bin mir grad nicht 100% sicher. aber lies mal die Vorschriften bezüglich Fahrzeugbeleuchtung. Hab da irgendwas im Hinterkopf das vorne immer eine gerade Anzahl von Lichtern sein müssen. also 2, 4 oder 6... Weiß aber nicht wie das mit Arbeitsleuchten ist. Gibt ja auch diese schwenkbaren Suchscheinwerfer für die Kotflügel. da wärs ja auch nur einer.
Viele Grüsse
Peter
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ich lebe in meiner eigenen Welt - aber das ist schon ok, man kennt mich dort....
So sieht der Schnorchel jetzt aus.
Und jetzt fange ich an mit den Arbeitsscheinwerfern. Habe gerae Kabel, Relais, Sicherung und Schalter besorgt. Morgen kommen dann die Arbeitsscheinwerfer und es geht los. Bilder folgen.
@caruso Ich bin damit jahrelang rum gefahren. Das wäre der Polizei sicher aufgefallen. Die haben hier bei allen Off-Roadern regelmässig sogar Breite, Höhe, Reifen etc. vermessen und auf Eintragung überprüft.
In dem Text steht kein Wort zu Abdeckungen. Im Kapitel Arbeitsscheinwerfer steht auch nichts interessantes. Was meinst du?
Bei Arbeitsscheinwerfern steht in sofern etwas interessantes,als eine Abdeckung nicht gefordert wird,wie vom TÜV behauptet.
Und Unter Grundlagen findet sich der Verweis auf die STVZO §49a (2)
Da steht etwas zur Abdeckung,
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) +++ Verkehrsrecht und Verkehrsinformationen auf verkehrsportal.de; Ein Service der Grunert + Tjardes verkehrsportal.de GbR, Berlin.
Ähhh,da steht:
"(2) Scheinwerfer dürfen abdeckbar oder versenkbar sein, wenn ihre ständige Betriebsfertigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird."
Ständige Betriebsfertigkeit,bedeutet nicht
anhalten
abschnallen
aussteigen
ums Auto laufen
Kappe abziehen
wieder einsteigen
anschnallen
Tür schließen
Lichtschalter betätigen
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
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