Gruss Martin
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Zulassung im Ausland?
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Mitglied
- 25.03.2005
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- Defender TD5VTG HCPU, Lightweight S3 200Tdi , Sankey Kipper mit HCPU Aufbau
- privat
AW: Zulassung im Ausland?
in england gibts doch keinen Tüv
ich erinner mich an den 700PS corsa mit 2 motoren die haben den auch in englande zugelassen wegen dem tüv
allerdings muss ein fahrzeug was länger in deutschland bewegt werden soll auch in D zugelassen werden
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Boogiessundanc
AW: Zulassung im Ausland?
Hallo Martin ,
der "TÜV" in England , mod genannt , ist ne reine Formsache . Wenn überhaupt werden nur ganz banale Dinge "geprüft" , z.B. sind Sitze vorhanden oder ein Lenkrad .
Auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge die hierzulande gefahren werden , gilt die Plakettenpflicht für den Fall das du in ne Umweltzone fahren möchtest , also genauso wie für in Deutschland zugelassene .
Allerdings wird ein Verstoss erst einmal mit einer mündlichen Verwarnung geahndet und nicht gleich mit Geld und Punkten .
Gruss , Stefan
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AW: Zulassung im Ausland?
Wo nix Kläger, da nix Richter:D
Also ich würd mal sagen wenn du ihn in GB zulässt dürfte das hier kein Ding sein. Die Jungs vom Militär die hier sind haben ihre Kisten doch auch da zugelassen.
So ne Art TÜV gibbet da aber auch! Heißt MOT und da müssen auch die irgendwie regelmäßig hin.
Umweltzonen weiß ich nich so genau. Aber eigentlich glaube ich das die reindürfen...Nimm das Leben nicht so ernst, du kommst da doch nicht lebend wieder raus!
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Boogiessundanc
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siggi109
AW: Zulassung im Ausland?
WENN DU ALS HALTER DES FAHRZEUGS EINGETRAGEN BIST,
MUSS ES NACH EINEM HALBEN JAHR UMGEMELDET WERDEN.
IST SONST STEUERHINTERZIEUNG UND DA PASST DER STAAT
FÜRCHTERLICH AUF............ :D :p
auf die idee sind vor dir schon ganz andere gekommen...........die hatten
sich sogar in GB gemeldet.wenn aber der ,,dauernde wohnsitz,, in D ist,
muss das fahrzeug und der ,,kontrahend,, in deutschland gemeldet sein.
durch den job ist nunmal der lebensmittelpunkt in D und man ist deutlich
mehr als 182 tage in D.deswegen meldung und fahrzeugzulassung in D !!! :D
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Boogiessundanc
AW: Zulassung im Ausland?
Martin , was meinst du genau mit "meine Möglichkeit wäre in England " ?
Hättest du dort einen Wohnsitz oder besser eine Wohnanschrift ? Das würde schon ausreichen , denn ein Meldegesetz wie wir es hier haben gibt es in GB nicht .
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- 16.04.2008
- 244
- 38..
- RR P38 2,5 DT LHD MY95, 110 HT 200Tdi RHD MY91, 88 Serie II 2,25P RHD MY61, ...
- privat
AW: Zulassung im Ausland?
tja, ist leider nicht so einfach, wie es scheint.
Es gibt in GB zwar keine Meldestelle, dafür tauschen sich die Versicherung, die Sozialversicherung, etc. gegenseitig mit den Daten aus. Die Ämter und Versicherer greifen gegenseitig auf Daten zu. Vereinfacht die Sache natürlich ungemein. Daher Adresse allein genügt nicht für die Versicherung. Die braucht noch so was wie Daten eines Führerscheins aus GB zB, oder Arbeitsstelle, oder ähnliches um die Adresse zu verifizieren.
Dann gibt es noch die jährliche MOT-Kontrolle, die dir die Reise nach GB auf jeden Fall beschert.
Dann gibt es noch die Fristen für die An-Ummeldung des Kfz in D oder Ö.
Und da ist nach wenigen Wochen die Frist vorbei.
So weit meine Info nach Recherche, weil ich es auch einmal angedacht habe mit GB-Kennzeichen zu fahren. Der Aufwand mit GB-Kennzeichen in D oder Ö zu fahren ist großer Aufwand und du musst öfter dort sein, als du denkst.
Fazit: Wenn Du nicht nach GB übersiedeln möchtest, dann gibt es eine einfache Antwort: vergiss es und melde im eigenen Land an.
Ist einfacher und regelkonform ;-)
Beste Grüsse
Peter~~~~~
... Land Rover bewegen ;)
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AW: Zulassung im Ausland?
Wie Siggi109 schon angab, darfst Du in Deutschland nicht mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug fahren, wenn Du in Deutschland gemeldet bist. Es gibt Ausnahmen, die aber in Deinem Fall wohl eher nicht greifen, da Du das Fahrzeug auch privat nutzen willst.
Und das ist dann ein Vergehen nach der Abgabenordnung und wird seitens des Finanzamtes und mitunter auch seitens der Staatsanwaltschaft bestraft.
Die Umweltplakettenregelung gilt auch für Ausländer.
Und ab dem 01.10.2010 werden Ordnungswidrigkeiten auch in GANZ Europa verfolgt, was somit auch wieder über die Firma auf Dich zurück fallen wird.
Das lohnt nicht.
Wenn Du näheres brauchst melde Dich. Dann schicke ich Dir eine PN.
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AW: Zulassung im Ausland?
Mit Verlaub ist das Blödsinn. Er ist in D gemeldet und bekommt ein Firmenfahrzeug. Das wird in D mit der 1% Regelung versteuert, wenn's privat genutzt wird und gut ist. Das es eine ausländische Zulassung hat ist doch nicht das Problem eines Angestellten.
Gruß
Christian
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siggi109
AW: Zulassung im Ausland?
@chrisatwork
dann hätte er das auch bgenau so schildern sollen.seine anfrage war eine andere.
demnach wollte ER ein auto im ausland zulassen und genau darauf beziehen
sich die antworten.wenn er der firmeninhaber ist,kriegen sie ihn am ar.....
ähhhh hintern.........
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AW: Zulassung im Ausland?
Hey Siggi, nicht daß Du da was in den falschen Hals bekommst, meine Antwort bezog sich auf das Vergehen gegen die AO, nur leider kann ich, wenn ich auf den letzten Beitrag antworten möchte, nicht zitieren. Das funzt immer erst bei älteren Beiträgen.
Gruß
Christian
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