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SO mit Womo und hänger?

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    #31
    AW: SO mit Womo und hänger?

    Zitat von Jeepfahrer2008 Beitrag anzeigen
    LKW´s wie, mein Disco, haben den typischen Umbau, wie die
    hinteren Scheiben dicht mit Blechen und keine Rücksitze.

    Ausserdem steht es in den Papieren, sprich KFZ-SChein.
    Aber ne LKW-Besteuerung steht nicht in den Papieren. Oder glaubst du immer noch, daß ne LKW-Besteuerung nur mit ner LKW-Zulassung geht?
    Who needs luxury?

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      #32
      AW: SO mit Womo und hänger?

      Aber ne LKW-Besteuerung steht nicht in den Papieren. Oder glaubst du immer noch, daß ne LKW-Besteuerung nur mit ner LKW-Zulassung geht?
      DAS ist eine immanente Eigenschaft des deutschen KFZ-Steuer-Systems und kann somit von keinem Finanz- oder Strassenverkehrsamt ausgehebelt werden.
      Es wird das besteuert, was von der Zulassungsstelle an das Finanzamt gemeldet wird. Da die das in die Papiere schreibt, was sie meldet, wird auch das besteuert, was in den Papieren steht et v.v.
      Alles andere ist nicht systemkonform.

      Gruß, Heiko
      Jede Niete ein Gewinn!

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        #33
        AW: SO mit Womo und hänger?

        Hä?

        Hast du noch nichts davon gehört, daß die Finanzämter nicht an das gebunden sind, was in den Papieren steht? Das ist doch das ganze Grundproblem.

        Warum werden denn sonst die ganzen 130er und Co, die ne LKW-Zulassung haben nach PKW Besteuert?
        Who needs luxury?

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          #34
          AW: SO mit Womo und hänger?

          Um die Sache etwas bunter und interessanter zu machen, gibt es noch die Ferienreiseverordnung:

          "In der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August 2010 ist der schwere Lkw-Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen, die im Interesse eines reibungslosen Ferienreiseverkehrs erforderlich sind.
          Unter das Verbot fallende Fahrzeuge:
          Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen.
          Verbotszeiten:
          Alle Samstage vom 1. Juli bis 31. August 2010 jeweils von 7.00 – 20.00 Uhr.
          Verbotsstrecken:
          siehe unten
          Sonntagsfahrverbot:
          Das an Sonn- und Feiertagen von 0.00 – 22.00 Uhr für das gesamte Straßennetz geltende Fahrverbot (Paragraf 30 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung) gilt unverändert.
          Erteilung von Ausnahmegenehmigungen:
          Ausnahmegenehmigungen erteilen in begründeten Fällen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Bundesländer. Für aus den Nachbarstaaten der Bundesrepublik Deutschland einfahrende Lkw ist die jeweilige Straßenverkehrsbehörde zuständig, in deren Bezirk der Grenzübergang liegt, über den deutsches Hoheitsgebiet erreicht wird.
          Generelle Freistellungen:
          Das Verbot gilt nicht für
          1. kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen Entladebahnhof bis zum Empfänger.
          2. kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr).
          3. Beförderungen von
          a) frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
          b) frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
          c) frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
          d) leicht verderblichem Obst und Gemüse,
          4. Leerfahrten, die in Zusammenhang mit oben genannten Fahrten stehen." usw.

          Muss man halt sein Aquarium im Hänger mitnehmen. :D
          Besten Gruß, Karl
          *** Stil ist keine Motorsäge ***

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            #35
            AW: SO mit Womo und hänger?

            Zitat von landyxt Beitrag anzeigen
            Hä?

            Hast du noch nichts davon gehört, daß die Finanzämter nicht an das gebunden sind, was in den Papieren steht? Das ist doch das ganze Grundproblem.

            Warum werden denn sonst die ganzen 130er und Co, die ne LKW-Zulassung haben nach PKW Besteuert?


            DAS IST DEM SHERIFF DER DICH ANHÄLT ABER SCHEISSEGAL
            ...........:evil:
            war das jetzt deutlich genug. :D

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              #36
              AW: SO mit Womo und hänger?

              Jo und die 75€ sind für den Fahrer , wenn der Fahrer auch noch der Halter ist gibt es deutlich mehr , ansonsten gibt es extra Post für den Halter.
              (Der freut sich sicher)
              Gruß Manfred

              Do what you want , but do it with Style

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                #37
                AW: SO mit Womo und hänger?

                Zitat von blueTdi Beitrag anzeigen
                Und was sollte dein Hinweis auf 7 weitere threads hier? In diesem wurde erst mal sehr kategorisch die Möglichkeit des Hängerziehens am Sonntag verneint. Das ist jedoch differenziert zu sehen.
                Ich hab für dich mal die Forensuche bemüht,da wurde das schon öfter auseinanderklamüsert:
                Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                  #38
                  AW: SO mit Womo und hänger?

                  Dein Link ergibt bei mir:

                  "Deine Suchanfrage erzielte keine Treffer. Bitte versuche es mit anderen Suchbegriffen."

                  Im übrigen musst du mir das nicht erzählen, sondern denen hier im thread, da war es nicht bekannt.
                  Besten Gruß, Karl
                  *** Stil ist keine Motorsäge ***

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                    #39
                    AW: SO mit Womo und hänger?

                    Zitat von landyxt Beitrag anzeigen
                    Hä?

                    Hast du noch nichts davon gehört, daß die Finanzämter nicht an das gebunden sind, was in den Papieren steht? Das ist doch das ganze Grundproblem.

                    Warum werden denn sonst die ganzen 130er und Co, die ne LKW-Zulassung haben nach PKW Besteuert?

                    Hallo landyxt
                    Du kannst beim Finanzamt Einspruch einlegen.
                    Bei meinem Pick Up wollten die vom Finanzamt auch PKW Steuer erheben.
                    Nach meinem Einspruch war es dann doch ein LKW :D
                    (ist aber bestimmt schon mal Diskutiert worden)

                    Gruß Ralf.
                    Nachher ist man immer Schlauer......

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                      #40
                      AW: SO mit Womo und hänger?

                      Eh wir jetzt noch ewig im Kreis rumreden ...

                      Fakt ist :
                      - Das Finanzamt ist nicht an das gebunden, was in den Papieren steht!
                      - Die Polizei kann sich bei einer Kontrolle nur nach dem richten, was in den Papieren steht
                      => also kann ein WoMo (oder PKW), das als LKW versteuert ist, am Wochenende nen Anhänger ziehen!
                      Who needs luxury?

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                        #41
                        AW: SO mit Womo und hänger?

                        Genau so ist es!
                        Und dafür gibt es in meinem Bekanntenkreis und bei mir auch hinreichend Beispiele - poitive und negatve.
                        Besten Gruß, Karl
                        *** Stil ist keine Motorsäge ***

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                          #42
                          AW: SO mit Womo und hänger?

                          Zitat von landyxt Beitrag anzeigen
                          Eh wir jetzt noch ewig im Kreis rumreden ...

                          Fakt ist :
                          - Das Finanzamt ist nicht an das gebunden, was in den Papieren steht!
                          - Die Polizei kann sich bei einer Kontrolle nur nach dem richten, was in den Papieren steht
                          => also kann ein WoMo (oder PKW), das als LKW versteuert ist, am Wochenende nen Anhänger ziehen!
                          kurz, knackig, richtig.
                          aber: auch hier, leider keine Regel ohne Ausnahme.

                          Das Sonntagsfahrverbot gilt unabhängig ob privat oder gewerblich für alle LKW ab 7,5 t oder LKW mit Anhänger. Alles, und wenn es ein Fahrzeug mit 1 t zGG ist darf mit Anhänger Sonntags nicht fahren. Abgestellt wird nach gängiger Rechtssprechung nicht nur auf die Zulassungsart sondern auch auf die tatsächliche Nutzungsart. Auch ein Kleintransporter, der als PKW zugelassen ist, aber durch Umbau hauptsächlich zum Transport von Gütern benutzt wird gilt im Sinne des § 30 Abs 3 StVO als LKW.
                          Nochmal zusammenfassend: wenn LKW in der Zulassung steht ist es egal wie schwer, groß, ob gewerblich oder privat - mit Hänger immer Sonntagsfahrverbot. Bei einer PKW Zulassung (oder SoKfZWomo) und einem Umbau zu einem LKW (ohne Umtragung) kommt es eben drauf an, wie der Richter entscheidet (so der Betroffene gegen den Bescheid klagt). Ob ein Polizist in diesem Fall eine Anzeige gegen jemanden schreibt, der mit seinem umgebauten PKW nur einen Wochenendumzug macht sei dahingestellt. Die meisten Polizisten stecken da eh nicht so in der Materie drin und stellen auf die Zulassung ab. Also kann man sich getrost daran orientieren, als was das Zugfahrzeug zugelassen ist. Mit Hänger ist ein LKW an Sonn- und Feiertage verboten und wenns nur ein Polo ist!
                          "Heute ist die gute, alte Zeit von morgen."

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                            #43
                            AW: SO mit Womo und hänger?

                            Es ist doch ne echte Sauerein, daß verschiedene Organe des gleichen Staates über das gleiche Fahrzeug unterschiedlich urteilen (dürfen).
                            Schließlich sind die Gesetze, nach denen der TÜV urteilt vom gleichen Staat wie das Steuergesetzt.

                            Bei der Einfuhr kostet ein LKW mehr Steuern als ein PKW, wenn du ihn dann zuläßt ists bei der Steuer dann plötzlich nen PKW, mit dem du aber trotzdem am Sonntag keinen ANhänger ziehen darfst, weil ja irgendwie doch ein LKW ist.

                            DAS GEHÖRT VERBOTEN !!!!
                            Who needs luxury?

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