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Reifengrösse die X-te

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    Reifengrösse die X-te

    Ich habe auch noch ne Frage zum Thema Reifengrössen. Kann man Reifen und Felgen von einem LR90 auf einen LR110 montieren. Passen die Felgen? In meinen Papieren steht 7.50R16, bei den Reifen die ich evtl. haben könnte, handelt sich um Reifen der Größe 205R16.
    Müsste ich die 205R16 dann eintragenlassen oder geht das so?

    Irgendwie werde ich aus Größenangaben bei Reifen nie schlau - das war bei meinem LT schon so 8o.

    Danke & Gruss
    Thilo

    #2
    RE: Reifengrösse die X-te

    Hi,

    205R16 entspricht allerdings eher 7.00 R16. Sind also etwas kleiner als die 7.50er.

    Die Felgen sollten die selben sein!

    CU!
    Christian
    Hey Cayenne! - Follow me....if you can!

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      #3
      Hi,

      die Angaben sind in Zoll. Abgekürzt wird das häufig mit(")
      Ein Zoll hat 25,4 mm.
      7,5 Reifenbreite x 25,4 = 190,5mm

      16 Zoll Felgendurchmesser entspricht 406,4mm

      Die Reifenflanke entspricht 80% der Breite. Außer es ist was anderes angegeben. z.B. 195/50 R15 In diesem Fall entspricht die Reifenflanke nur 50% der Breite. Ist nichts angegeben bedeutet das immer 80%

      In unserem Fall (7,5 R16) heißt das, 190,5 x 80%= 152,4mm
      Daraus ergibt sich der Reifendurchmesser:
      406,4 + 2x 152,4 = 711,2mm

      Stimmt aber nur ungefähr. Irgendwie sind die Maße von Hersteller zu Hersteller abweichend. Aber theoretisch ist es wie oben berechnet.

      Gruß,
      Stephan

      PS: Hätte ich das wichtigste fast vergessen. Du mußt Reifen nicht mehr eintragen lassen. Du bist als Halter dafür verantwortlich, das nur zugelassene Reifen auf Dein Auto aufgezogen werden. Welche eine Freigabe haben sagt dir jeder Reifenhändler.

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        #4
        Wie, Reifen nicht mehr eintragen lassen? ?(

        Heißt das, man kann das Teilegutachten nehmen und gut ist? Also statt der 7,50er auf 5,5er Felge die 235er oder 255er auf 6,5er Felge, für die es ja Gutachten gibt. Sind das dann Freigaben?
        Besten Gruß, Karl
        *** Stil ist keine Motorsäge ***

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          #5
          Hi,

          Das ist die neue Europanorm. Reifen werden nicht mehr eingetragen. Reifen werden freigegeben oder eben nicht.
          Wenn Du ein Gutachten hast ist alles ok.
          Hat mich erst auch gewundert, aber es ist so. Und das nicht nur mit den Reifen. Meine AHK, die ich erst letztes Jar mit Einzelgutachten eintragen lassen habe, ist im neuen Europabrief nicht mehr drin.

          Gruß,
          Stephan

          PS: Im Zweifel ruf mal bei der Zulassungsstelle an. Allerdings herrscht zur Zeit große Unklarheit und keiner weis so richtig Bescheid. Die einen bekommen im neuen Brief alles eingetragen, oder wie bei mir, wird nichts eingetragen.

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            #6
            Hi Zusammen,

            ganz so richtig ist das ganze nicht. Anbauzustände (Reifen ) stehen zwar nichtz mehr in der Zulassungsbescheinigung Teil1 (Fahrzeugbrief) aber entweder in der Fahrzeugbetriebserlaubnis (Serienzustand festgehalten im COC Dokument des Herstellers) oder
            in der Zulassungsbescheinigung Teil2 (Fahrzeugschein)

            Bei Sonderbereifungen (nicht Serienzustand) kenne ich kein einziges Gutachten, das nicht eine Anbauabnahme durch TüV o.ä. vorschreibt. Diese können (und müssen manchmal) dann im Fahrzeugschein nachgetragen werden.

            Anhängekupplungen ohne EG Prüfzeichen müssen nach wie vor einzeln abgenommen werden und auch in der Zullassungsbescheinigung Teil2 aufgeführt werden. Falls das bei Dir nicht der Fall ist, hat die Zulassungsbehörde bei der Ausstellung der neuen Papiere geschlampt.

            Gruß

            Michael

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              #7
              Hi,

              Teil 1 ist nicht der ehemalige Brief sondern der ehemalige Schein (klein).
              Teil 2 (groß) enthält nur noch Gunddaten, keine Anbauteile, auch keine Reifen.
              In Teil 1 ist eine Reifengröße eingetragen. Eine zweite wird definitiv nicht eingetragen. Wenn das dennoch erfolgt ist, ist das Unsicherheit des Mitarbeiters aber nicht notwendig.
              Man darf jeden Reifen der eine Freigabe für das Fahrzeug hat fahren. Ohne TÜV Begutachtung. Was sollen die dabei auch Begutachten? Wäre eine Kontrolle des Reifenmonteurs und überflüssig.

              Bei der AHK darfst Du sowieso nur eine mit E Nummer fahren. Alles andere wird nicht eingetragen, allenfalls als Rangierkupplung.
              Und die AHK wird nicht eingetragen. Lediglich Anhängelast wird eingetragen.(nur in Teil1)

              Das wollte ich auch nicht glauben und habe rumtelefoniert und schriftlich mit dem ADAC korrespondiert. Es ist so. Wurde überall bestätigt.

              Gruß,
              Stephan

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                #8
                Hi,
                Danke für die Antworten - also das Eintragen muss nicht sein wenn die Reifen für den LR zugelassen sind. Aber kann ich nun die 205R16 auf dem LR110 fahren? Laut Euren Berechnungen und dem Beitrag im Ordner Technik->Reifen (denn ich mitlerweile gelesen habe) sind die 205R16 also breiter als die 7.50R16.

                Sind die (Stahl-)Felgen beim LR90 gleich wie beim LR110 oder hat sich da in den letzten 10Jahren etwas getan mein LR ist Baujahr 1996.

                Gruss an alle
                Thilo

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                  #9
                  Moin,

                  soweit ich weiß, darf man nur Reifengrößen ohne extra Abnahme und Eintragung fahren, die entweder Serienstandard sind oder eine ABE haben....alles andere muss weiterhin abgenommen/eingetragen werden....

                  Ich denke Michael hat mit den Sachen schon einige Erfahrung ;)


                  CU!
                  Christian
                  Hey Cayenne! - Follow me....if you can!

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                    #10
                    Erstaunlich. Aber erst geht mal Dank für diese Info an Stephan. =)

                    Das bedeutet aber wohl, dass man das Teilegutachten mit der Freigabe der Rad-/Reifenkombination mitführen muss. Wie sonst soll man einem kontrollierenden Polizisten nachweisen, dass alles ok ist? Und hoffentlich weiß der auch, dass sich die Rechtslage geändert hat und ein Eintrag im Schein nicht mehr notwendig ist. Bin mal gespannt, denke, wir werden noch einige stories hier erzählt bekommen, wie das dann abläuft.
                    Besten Gruß, Karl
                    *** Stil ist keine Motorsäge ***

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                      #11
                      @kaso
                      205R16 auf Serienfelge 5,5er ist bei meinem 90er im Schein eingetragen, dürfte also zulässig sein. Nur musst du dafür laut Stephan eine Freigabe haben, also wohl ein Teilegutachten. Hast du eins? Ich habe keins, brauche es aber nicht, weil es die Erstreifengröße im Brief ist. Zusätzliche weitere Eintragung ist 7,50er auf 5,5 Felge. Gutachten für 235er auf 6,5-Felge habe ich und ist bisher nicht im Brief eingetragen, aber TÜV abgenommen. Teilegutachten für 255er auf 6,5-Felge habe ich auch, aber damit bin ich noch nicht beim TÜV gewesen. Kann ich mir jetzt den TÜV und die Zulassunsstelle sparen. :D
                      Besten Gruß, Karl
                      *** Stil ist keine Motorsäge ***

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                        #12
                        Hallo Karl,

                        genau diese Frage stelle ich mir auch. Wer soll das noch nachhalten? Der neue Europabrief sollte eine Vereinfachung, gerade bei Kontrollen in der gesammten EU sein. Mir wurde bei Zulassungsstelle und ADAC darauf geantwortet, ich solle meinen alten entwerteten Brief stets mitführen um Nachweise zu haben.
                        Da ich kein wasserdichtes und auch kein einbruchsicheres Auto habe ist das nicht möglich. Nach einem Jahr wäre der Brief hin.
                        Und ich stelle mit gerade einen schwedischen Polizisten vor, dem ich mit einem entwerteten Dokument die Eintragungen nachweisen will. Der muß sich doch verarscht fühlen.

                        Eins ist klar, nämlich das nichts klar ist.
                        Ich stehe dem aber gelassen gegenüber. Das wird schon noch. In 2-10 Jahren haben wir die 10 alten Regeln vergessen und die 100 Neuen gelernt. :D
                        Ist wie bei der Rechtschreibung. Seit der Reform weiß keiner mehr was nun Richtig ist und jeder macht wie er Lust hat.

                        Gruß,
                        Stephan

                        PS: Wichtig: Freigabe heißt nicht Gutachten. Es reicht wenn der Hersteller die Reifengröße für das Auto freigibt. Die Tabelle hat jeder Reifenhändler. Wir brauchen dann nichts schriftliches und keine Eintragung. Die Daten sind für jeden frei verfügbar, also auch für kontrollierende Polizisten. Wir deutschen sind eintragungssüchtig :D wurde uns eingeimpft.

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                          #13
                          Das wird ja immer kurioser. Ich kann mir gar nicht vorstellen, wie das in der Praxis klappen wird. Da müsste es theoretisch reichen, wenn ich die Tabelle mit den Freigaben mitführe (BTW: wo kriegt man die evtl. Netz?) Das glaubt mir zum jetzigen Zeitpunkt wohl kein Polizist. Die Steigerung erst recht nicht, wenn ich einfach sage: Ist freigegeben, schauen Sie mal beim Reifenhändler.
                          Besten Gruß, Karl
                          *** Stil ist keine Motorsäge ***

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                            #14
                            RE: Reifengrösse die X-te

                            205/16 sind erheblich niedriger als 7.50 16. Meines wissens gab es die nie auf dem 110er. Der 90 könnte auch 6Zoll Felgen haben,das könnte Traglastprobleme geben.Bei den Reifen übrigends auch.
                            Gruß Manfred

                            Do what you want , but do it with Style

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                              #15
                              Hi,

                              hmmm - so mein Fazit ist nun, ich lasse es die 205/16 auf dem 110er zu montieren, aber ich habe wieder viel dazu gelernt. Nicht nur wie sich Reifengrößen (manchmal) berechnen lassen, sondern was viel Interessanter für mich ist - was nun wie, wann an Reifen eingetragen sein muss.

                              Es bleibt aber wirklich dei Frage, weiß das jeder Streifenbeamte oder herrscht dort auch eine nachzuvollziehende Verwirrung ?( (Was wie wer)


                              Gruss Thilo

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