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Bullfängerfrage

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    Bullfängerfrage

    Hallo, hat jemand Papiere zu so einen Bullfänger?

    Der ! RJ

    #2
    AW: Bullfängerfrage

    Watt is datt ^^ umgedreht kannste auf dem Teil ja Würstchen grillen :)

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      #3
      AW: Bullfängerfrage

      ein balkongeländer am defender ?? da musst du mit zum bauamt :D.

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        #4
        AW: Bullfängerfrage

        Was willst Du mit den Papieren für den Bullfänger? Soweit mir bekannt, werden Bullfänger nicht mehr eingetragen, da sie in Deutschland verboten sind. Da helfen auch keine Papiere mehr.

        Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren, da ich finde, daß Bullfänger beim Geländewagen zweckmäßig sind.

        Viele Grüße

        Sailor
        Land-Rover Lightweight Diesel,
        ex Königl. Landmacht der Niederlande

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          #5
          AW: Bullfängerfrage

          Ich habe auch einmal gehört, dass Bullenfänger verboten sind. Und das man sie auch nachträglich nicht mehr eingetragen bekommt.

          Nur sofern einer montiert und eingetragen ist, darf er auch dran bleiben.
          Lieber Arm dran, als Arm ab.

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            #6
            AW: Bullfängerfrage

            Schönen guten Abend,

            ich war vor ca.einem Jahr beim TÜV, zwecks Eintragungsfähigkeit von Frontschutzbügeln.
            Aussage: Frontschutzbügel sind nicht verboten, es gibt jedoch eine freiwillige Beschränkung der Industrie, keine ungeprüften Bügel ( Fußgängerschutz) mehr anzubieten. Lt. Aussage des Prüfers können orig. LR Bügel mit ABE uneingeschränkt noch montiert werden. Wie sich das nun genau mit Bügeln von Fremdherstellern mit ABE verhält weiß ich leider auch nicht.
            Geschützte Grüße, Heiko

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              #7
              AW: Bullfängerfrage

              Es gab nie welche und es wird nie Bullenfänger mit ABE geben. Es gab mal ein Original A-Bar von LR ab Werk montiert. So ein Bügelchen ist aber kein Bullenfänger.

              Das ist klar das der Herr Ingenieur Büllenfänger mit ABE einträgt :D

              @Rebellentchen
              Mit dem Balkongeländer brauchst Du bei keinem TÜV in D vorfahren. Auch nicht mit einem kopierten Zettel wo es irgendeiner irgandwann mal eingetragen hatte
              Zuletzt geändert von Ingo; 24.06.2010, 05:48.
              Idioten. Überall.

              LostAreas.de - industrieller Verfall

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                #8
                AW: Bullfängerfrage

                Ich hab nen A-Bar eingetragen aber nich dran ;-)

                Es gibt angeblich "Flexible" Bullfänger die bei "weichen Zielen" nachgeben und somit die Verletzungen erheblich reduzieren (können) diese werden eingetragen, aber bin mir nicht sicher ob's die für Defender gibt...

                aber wie schon geschrieben bezweifle ich das du die Balkongeländer eingetragen bekommst.
                Ich bin ein K L I M A M A C H E R ! !

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                  #9
                  AW: Bullfängerfrage

                  Diese Gummidinger meint glaub ich keiner wenn er von Kuhschubsern spricht :D
                  Idioten. Überall.

                  LostAreas.de - industrieller Verfall

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                    #10
                    AW: Bullfängerfrage

                    Dieser Bullbar sieht nicht gerade stabil aus... Sehe nicht ganz, welchen Sinn der erfüllen soll. Die Bügel um die Kotflügel sind sowas von filigran, das die kaum was größeres als einen Fußgänger abhalten können. Das Ding ist eher eine Zieharmonika als was anderes... Eventuell vielleicht als Eierschneider brauchbar :-)

                    Und ein Bullbar, der nachgibt erscheint sowieso reichlich kontraproduktiv. Ist wie alkoholfreier Wodka...

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                      #11
                      AW: Bullfängerfrage

                      Glaub' ich auch nicht, vor denen erschrickt nicht mal der Dackel vom Hausmeister Krause :D

                      A-Bar's können aber nach wie vor als Lampenhalter oder Geräteträger montiert und eingetragen werden - auch die aus Stahl, also nicht nur die Gummiteile aus dem Beate-Uhse Shop...
                      EarlGreen - Perceptions are reality!

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                        #12
                        AW: Bullfängerfrage

                        zieh noch stabilisatoren über den kotflügel und schweiß ihn ans z.B. trittbret

                        like that
                        wie de das dan zugelassen kriegst weis ich auch nich aber das hält was aus^^
                        vieleicht über landwirtschaftliche nutzung sicherheitzrelevant bei holzfällarbeiten oder so kp^^
                        zu mindest wir konten unseren traktor unter dem Argument volvergitern.... aber träker is nich LR^^


                        2. absatz
                        keine bullbars mehr bei neufahrzeugen,
                        vieleicht hilft es ja...

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                          #13
                          AW: Bullfängerfrage

                          Mag sein, daß der Rammschutz auf dem Bild bei voller Fahrt kein Rindvieh von der Straße katapultiert. Aber für die Fahrt durchs Unterholz finde ich ihn ganz brauchbar.

                          Viele Grüße

                          Sailor
                          Land-Rover Lightweight Diesel,
                          ex Königl. Landmacht der Niederlande

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                            #14
                            AW: Bullfängerfrage

                            Doch doch, der ist massivst Stahl ;-)
                            Den wollte ich wieder gerade biegen, und habe mit dem Bullfänger den ganzen Vorderwagen in die Luft gehoben, ohne das sich irgendwas am Bullfänger verbogen hätte ;-)
                            Der ! RJ

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                              #15
                              AW: Bullfängerfrage

                              Abgesehen von der Frage, wofür man so was hier braucht, ist zu massiv natürlich nicht gut.
                              Lieber verbiegt mir der Bügel als der Rahmen, wo das Ding festgeschraubt ist. Der Schaden wäre dann wesentlich höher ...

                              Gruß,

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