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Bullfängerfrage
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gisli
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- 13.01.2006
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- S III Lightweight Diesel, Bj. 1976, ex-Niederlande und Defender 110 TD5, Sondermodell "Experience"
- privat
AW: Bullfängerfrage
Was willst Du mit den Papieren für den Bullfänger? Soweit mir bekannt, werden Bullfänger nicht mehr eingetragen, da sie in Deutschland verboten sind. Da helfen auch keine Papiere mehr.
Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren, da ich finde, daß Bullfänger beim Geländewagen zweckmäßig sind.
Viele Grüße
SailorLand-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
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- 13.10.2008
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- 88er Serie III Diesel, Defender 110 TDi, FC2B Snow white, Range Rover 4.4 TDV8
- privat
AW: Bullfängerfrage
Schönen guten Abend,
ich war vor ca.einem Jahr beim TÜV, zwecks Eintragungsfähigkeit von Frontschutzbügeln.
Aussage: Frontschutzbügel sind nicht verboten, es gibt jedoch eine freiwillige Beschränkung der Industrie, keine ungeprüften Bügel ( Fußgängerschutz) mehr anzubieten. Lt. Aussage des Prüfers können orig. LR Bügel mit ABE uneingeschränkt noch montiert werden. Wie sich das nun genau mit Bügeln von Fremdherstellern mit ABE verhält weiß ich leider auch nicht.
Geschützte Grüße, Heiko
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AW: Bullfängerfrage
Es gab nie welche und es wird nie Bullenfänger mit ABE geben. Es gab mal ein Original A-Bar von LR ab Werk montiert. So ein Bügelchen ist aber kein Bullenfänger.
Das ist klar das der Herr Ingenieur Büllenfänger mit ABE einträgt :D
@Rebellentchen
Mit dem Balkongeländer brauchst Du bei keinem TÜV in D vorfahren. Auch nicht mit einem kopierten Zettel wo es irgendeiner irgandwann mal eingetragen hatteZuletzt geändert von Ingo; 24.06.2010, 05:48.Idioten. Überall.
LostAreas.de - industrieller Verfall
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AW: Bullfängerfrage
Ich hab nen A-Bar eingetragen aber nich dran ;-)
Es gibt angeblich "Flexible" Bullfänger die bei "weichen Zielen" nachgeben und somit die Verletzungen erheblich reduzieren (können) diese werden eingetragen, aber bin mir nicht sicher ob's die für Defender gibt...
aber wie schon geschrieben bezweifle ich das du die Balkongeländer eingetragen bekommst.Ich bin ein K L I M A M A C H E R ! !
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AW: Bullfängerfrage
Dieser Bullbar sieht nicht gerade stabil aus... Sehe nicht ganz, welchen Sinn der erfüllen soll. Die Bügel um die Kotflügel sind sowas von filigran, das die kaum was größeres als einen Fußgänger abhalten können. Das Ding ist eher eine Zieharmonika als was anderes... Eventuell vielleicht als Eierschneider brauchbar :-)
Und ein Bullbar, der nachgibt erscheint sowieso reichlich kontraproduktiv. Ist wie alkoholfreier Wodka...
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AW: Bullfängerfrage
Glaub' ich auch nicht, vor denen erschrickt nicht mal der Dackel vom Hausmeister Krause :D
A-Bar's können aber nach wie vor als Lampenhalter oder Geräteträger montiert und eingetragen werden - auch die aus Stahl, also nicht nur die Gummiteile aus dem Beate-Uhse Shop...EarlGreen - Perceptions are reality!
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AW: Bullfängerfrage
zieh noch stabilisatoren über den kotflügel und schweiß ihn ans z.B. trittbret
like that
wie de das dan zugelassen kriegst weis ich auch nich aber das hält was aus^^
vieleicht über landwirtschaftliche nutzung sicherheitzrelevant bei holzfällarbeiten oder so kp^^
zu mindest wir konten unseren traktor unter dem Argument volvergitern.... aber träker is nich LR^^
2. absatz
keine bullbars mehr bei neufahrzeugen,
vieleicht hilft es ja...
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- 13.01.2006
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AW: Bullfängerfrage
Mag sein, daß der Rammschutz auf dem Bild bei voller Fahrt kein Rindvieh von der Straße katapultiert. Aber für die Fahrt durchs Unterholz finde ich ihn ganz brauchbar.
Viele Grüße
SailorLand-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
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