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LR 88 ohne Papiere aus der Schweiz

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    LR 88 ohne Papiere aus der Schweiz

    Moin

    Bitte mal hier um eure Hilfe . Bin am überlegen mir nen Serie 3 zuzulegen .

    Wurde mir recht günstig angeboten . Allerdings wurde der mal vor Jahren aus der Schweiz rübergeholt.
    Dann an jemand anderen verschenkt der ihn nun los werden muss .
    Irgendwie sind in diesen Wirren und laufe der Zeit alle Unterlagen der Schweizer abhanden gekommen , bzw unauffindbar .

    Wisst ihr ob es Möglichkeiten gibt den wieder zuzulassen ?
    Könnte einen Kaufvertrag von dem jetzigen Besitzer bekommen , aber halt nichts aus der Schweiz.

    Ober bleibt da nur der Weg einens anderen Rahmens ?

    Vielen Dank im vorraus .

    #2
    AW: LR 88 ohne Papiere aus der Schweiz

    Hi, mach 'nen Kaufvertrag aus dem hervorgeht, das der Wagen ein "Scheunenfund" ist:
    "stand 10 Jahre in einer Scheune, Papiere verlorengegangen" Dann klappts auch mit dem anmelden.
    gruß Dirk

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      #3
      AW: LR 88 ohne Papiere aus der Schweiz

      Besitzer ist nicht gleich Eigentümer!
      In einem Oldtimermagazin, ich glaub es war Oldtimer-Markt, war mal ein Sonderbericht darüber, wie sehr das in die Hose gehen kann.
      Meine Definition von Glück? -Keine Termine und leicht einen sitzen. H.J.

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        #4
        AW: LR 88 ohne Papiere aus der Schweiz

        1. VIN ermitteln (Rahmen vorne rechts über dem Federbein und auf dem Typenschild im Motorraum / Fahrgastzelle)
        2. Die Schweizer sind zwar ein Bergvolk, haben aber auch eine zentrale Erfassung der Kraftfahrzeuge, wie wir. Dort anrufen und um eine Kopie /Nachweis der Schweizer Zulassung bitten.
        3. Alternativ: Heritage Center in UK gibt gegen Gebühr einen Geburtsnachweis.

        Grüße, Guido

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          #5
          AW: LR 88 ohne Papiere aus der Schweiz

          Öhhm,

          einfach in Flensburg anfragen. Wenn der dort nich gestohlen gemeldet is kannste den wieder anmelden. Und nach nen paar Jahren löschen die die Daten eh, so ist dann auch für die nich nachvollziehbar ob der mal in D zugelassen war oder nich...

          Leider dauert diese Prozedur seeeeeehhhhr lange...:(
          Nimm das Leben nicht so ernst, du kommst da doch nicht lebend wieder raus!

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            #6
            AW: LR 88 ohne Papiere aus der Schweiz

            Mein Tipp, um auf Nummer sicher zu gehen:
            Schildere deinen Fall deiner Zulassungsstelle per email. Die sollten dir dann sagen können, was sie als Eigentumsnachweis benötigen, etc. Du weißt dann genau, was du brauchst und für den Fall, dass sich die Dame oder der Herr am Schalter dann doch Quer stellt, hast du gleich was schriftliches.

            Theoretisch sollte es jedoch in Flensburg eine sog. KBA-Anfrage geben, in der geprüft wird, ob die jeweilige Fahrgestellnummer als gestohlen gemeldet ist (wie logan bereits schrieb). Und mach einen Kaufvertrag, in dem steht, dass die Papiere nicht mehr vorhanden sind, und der Verkäufer zusichert, zum Zeitpunkt des Verkaufs der Eigentümer des Fahrzeugs zu sein (Standartklausel in jedem Kaufvertrag).
            Dann brauchst du noch eine Vollabnahme nach §21 und dafür wohl mittlerweile ein schwer zu beschaffendes Datenblatt. Aber das muss dir jemand erklären, der damit schon wirklich konfrontiert war.

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              #7
              AW: LR 88 ohne Papiere aus der Schweiz

              Moin,

              die Abfrage beim KBA muss man nicht mehr machen. Die macht das Landratsamt dann und nimmt nochmal ein paar Euro Gebühr. Geht aber schneller als beim Privatmann.

              Ich würde zum Einen Guidos Tip wahrnehmen bei den Eidgenossen nachzuforschen. Vielleicht liest einer unserer Schwyzer mit und kann empfehlenwo man am Besten anruft.

              Nicht falsch ist beim TÜV nachzufragen was notwendig ist für das §21- Gutachten. Wenn ein Datenblatt gefordert wird langt das des BMHC nicht. Ich kann Dir dann sagen wo Du eines bekommst. Oder Du liest meinen Fred zum Thema.

              Gruss Dirk
              Aktuell... vakantio.de/the-icarus-experiment

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                #8
                AW: LR 88 ohne Papiere aus der Schweiz

                Hatten wir schon mal so ähnlich hier:
                Schweizer Import / Erfahrungen
                Zitat von oijoijoij Beitrag anzeigen
                Frag mal da nach:
                Eidgenössisches Departement für
                Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

                Bundesamt für Strassen
                Abteilung Strassenverkehr
                Eidgenössische Fahrzeugkontrolle
                CH-3003 Bern


                Hab es auch noch vor mir.
                Bergige Grüße,
                oijoijoij

                PS: Guckst du
                Ich glaube du brauchst den Passierschein AA9
                (für Asterixfans: 39b :D)
                Die stellen dir ein Papier aus, das besagt, das besagte Serie nicht geklaut ist und mal in der Schweiz unterwegs war.
                Besagte Grüße,
                oijoijoij
                … but, at least, I am sober …

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                  #9
                  AW: LR 88 ohne Papiere aus der Schweiz

                  Nützt ihm aber nix, wenn die KBA-Abfrage erst bei der Zulassung gemacht wird, und sich dann herausstellt, dass er als gestohlen gemeldet ist.
                  Wenn er in der Schweiz nicht als gestohlen gemeldet ist, kann er ja trotzdem in Deutschland als gestohlen gemeldet sein.

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                    #10
                    AW: LR 88 ohne Papiere aus der Schweiz

                    Aber die Zulassungsstelle macht ohne die Schweizer Auskunft erst gar keine Anfrage beim KBA. :p
                    Frag mich woher ich das weiß ...
                    Also Reihenfolge:
                    Eidgenossen->Zula->KBA->kaufen.

                    Aufgereihte Grüße,
                    oijoijoij
                    … but, at least, I am sober …

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                      #11
                      AW: LR 88 ohne Papiere aus der Schweiz

                      Jetzt will ich meinen Senf auch noch dazugeben....
                      Hab auch schon ähnliches durch, einmal mit einem MG und einmal mit einem Mini, ich denke das ist von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich. Bei mir war es überhaupt kein Akt:
                      Zuallererst solltest du aber verschweigen das die karre aus dem Ausland kommt, sonst kommt nachträglich noch Zoll auf dich zu!
                      Danach wurde bei mir das Oldtimergutachten erstellt, darin wurde der 1.Juli des Baujahres als Erstzulassung festgelegt, damit gings dann zur Zulassungsstelle und alles weitere war kein Problem.
                      Das Problem bei mir war nur, das ohne die Brief keine Erstzulassung bekannt war > ohne Erstzulassung kein Oldtimergutachten > ohne Oldtimergutachten keine Ausstellung des Briefes > ohne Austellung keine Erstzulassung.
                      Da hat sich die katze selbst in den Schwanz gebissen, Lösung brachte hier ein direkter Kontakt zwischen Zulassungsstelle und TÜV, danach war alles klar.
                      Aber wie gesagt; das ist von Kreis zu Kreis anders!
                      Gruss
                      Henning

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